Bei der Bundesnetzagentur sind Gebote zur ersten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung eingegangen. Die Erteilung der Zuschläge soll bis zum 1. Dezember 2020 erfolgen.
Ablauf der Gebotsprüfung
Die Bundesnetzagentur prüft die Gebote zunächst auf ihre Zulässigkeit. Dabei werden unter anderem die Angaben zu den CO2-Emissionen der Anlagen geprüft. Im Falle einer Überzeichnung der Ausschreibung entscheiden diese Emissionen mit darüber, welche Kraftwerke einen Zuschlag erhalten. Dabei gilt das Prinzip: Es erhält derjenige zuerst den Zuschlag, der die geringste Summe je vermiedener Tonne CO2 fordert.
Zuschlagserteilung
Die Bundesnetzagentur erteilt bis zum 1. Dezember 2020 die Zuschläge und veröffentlicht diese Anfang Dezember auf ihrer Internetseite. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Diese liegt derzeit noch nicht vor.
Während der Gebotsprüfung und des Zuschlagsverfahrens kann die Bundesnetzagentur keine Angaben zu den eingegangenen Geboten machen, da es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Anlagenbetreiber handelt. Auch aggregierte Zahlen werden nicht veröffentlicht, da hieraus Rückschlüsse auf einzelne Gebote möglich sein können und der Wettbewerb in den folgenden Gebotsrunden beeinflusst werden könnte.
Hintergrund zur Ausschreibung
In dieser Gebotsrunde waren insgesamt 4.000 Megawatt Leistung zur Reduktion ausgeschrieben. Hierfür galt ein gesetzliches Höchstgebot von 165.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung. Anlagen, die sich in der sogenannten Südregion befinden, in etwa südlich des Mains, waren von der Teilnahme an dieser Ausschreibung ausgeschlossen.
Die nächste Auktionsrunde startet am 4. Januar 2021.
Weitergehende Informationen zum Ausschreibungsverfahren sind unter www.bundesnetzagentur.de/kohleausschreibung20-1 abrufbar.





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