Ende November erst hatte der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament seine Fassung der Richtlinie verabschiedet – und damit die Rechte von Bürgern gestärkt, die künftig selbst erzeugten Ökostrom ohne gesetzliche Hürden weiterverkaufen wollen. Dies stößt im Ministerrat allerdings auf Widerstand: So erschwert die deutsche Bundesregierung für Bürger, die selbst erzeugten Solarstrom verkaufen wollen, den Zugang zu öffentlichen Stromnetzen. Auch gegen virtuelle Abrechnungssysteme, die den Stromhandel zwischen mehreren Gebäuden ermöglichen, sperrt sich Deutschland offenbar. Es kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy und Aufsichtsrat im Bündnis Bürgerenergie e.V.:
„Deutschland wird immer mehr zum Bremsklotz für die dezentrale und bürgernahe Energiewende in Europa. Offenbar will die Bundesregierung heute in Brüssel die Claims der etablierten Energiewirtschaft vor unliebsamer Konkurrenz durch Bürgerstromhandel schützen. Damit leistet sie Schützenhilfe für die Kohlefreunde und Klimaziel-Ignoranten in der EU, denen ökologische Marktinnovationen ohnehin ein Dorn im Auge sind. Dabei wäre Bürgerstromhandel ein Gewinn nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für die Allgemeinheit – denn er senkt die Kosten für das EEG-System und macht den Netzausbau effizienter. Klar ist: In einem auf Erneuerbaren basierenden Energiesystem spielen Prosumenten, die ihren Solarstrom auch an Nachbarn weitergeben wollen, eine wichtige Rolle. Diesem Umstand müssen sich Energiewirtschaft und Politik endlich stellen. Die Bundesregierung sollte daher heute in Brüssel ihre Blockadehaltung aufgeben und auf nationaler Ebene endlich die rechtlichen Weichen für einen funktionierenden Bürgerstromhandel stellen.“
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.