Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Einführung von Herkunftsnachweisen für Gas und Wasserstoff, Wärme und Kälte. Mit diesen Nachweisen soll die erneuerbare Herkunft der produzierten Energieträger belegt werden. Im Gesetzentwurf wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermächtigt zu regeln, wie und unter welchen Voraussetzungen auch Herkunftsnachweise für so genannten „dekarbonisierten“ Wasserstoff ausgestellt werden, der gleichwohl auf Basis von fossilem Erdgas produziert wurde – und ob und wann diese Nachweise als erneuerbar anzuerkennen sind. Es kommentiert Carolin Dähling, stellvertretende Bereichsleiterin beim Ökoenergieanbieter Green Planet Energy:
„Es kann sinnvoll sein, auch für so genannte ‚dekarbonisierte‘ Gase die dringend notwendigen Nachweis- und Anforderungsbedingungen im Herkunftsnachweissystem zu definieren. Die Absicht der Regierung, diese Gase als erneuerbar zu deklarieren, führt jedoch den Sinn und Zweck der Herkunftsnachweise – nämlich Transparenz zu schaffen – ad absurdum. Dekarbonisierte Gase basieren grundsätzlich auf fossilen Rohstoffen. Diese als erneuerbar auszuweisen, widerspricht dem Anliegen des Gesetzes und sollte unbedingt unterlassen werden.
Stattdessen sollten das Herkunftsnachweis-System und auch eine zukünftige Gaskennzeichnung genutzt werden, um eine klare Abgrenzung zwischen erneuerbaren Gasen unterschiedlicher Herkünfte einerseits und dekarbonisierten Gasen andererseits zu schaffen. Dabei muss auch klar und deutlich werden, dass Letztere zwar niedrigere CO2-Emissionen als die fossilen Gase ohne Dekarbonisierung verursachen, aber auf fossilen Energien beruhen. Nur dann können Verbraucher:innen richtig informiert eine Entscheidung über den Bezug von Gasprodukten treffen.“





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