„Wir prüfen intensiv, ob es hier strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben hat”, sagte der Sprecher der Regulierungsbehörde, Fiete Wulff, zu Montel. Die Vorwürfe beziehen sich auf das Aktivierungssignal, das die Netzbetreiber an ausgewählte Unternehmen geben, um die Stromnetze im Gleichgewicht zu halten. Das Signal – und der Stand des Ungleichgewichts im deutschen Netz – wird nicht in Echtzeit veröffentlicht. Laut fünf Informanten, die mit Montel sprachen, nutzen einige Marktteilnehmer ihren privilegierten Zugang zu diesen Daten, um den anderen Teilnehmern im Intraday-Markt 15 Minuten voraus zu sein.
Die Bundesnetzagentur teilt die Einschätzung, dass das Signal theoretisch dazu verwendet werden könnte, den Intraday-Markt zu beeinflussen, teilte die Behörde mit. Dies bedeute jedoch nicht, dass es per se immer eine Insider-Information sei, hieß es von Behörde. Es gebe viele Situationen, in denen das Aktivierungssignal keinen Informationsvorsprung gegenüber öffentlich zugänglichen Informationen biete. Als Beispiel verwies die BNetzA auf die Einführung eines Ampelsystems durch die deutschen Netzbetreiber, das seit 2021 schneller Aufschluss über den Zustand des Ungleichgewichts im Netz gibt.
Keine konkreten Vorwürfe
Die Bundesnetzagentur gehe seit mindestens 2019 Vorwürfen in diesem Zusammenhang nach, hieß es. Der Regulierer habe jedoch noch nie Vorwürfe erhalten, die sich speziell gegen ein Unternehmen richteten und diese Art des Marktmissbrauchs belegen würden. Rund 30-40 Unternehmen sind in Deutschland für die Erbringung von Ausgleichsenergie präqualifiziert. Nur eines – die MVV mit Sitz in Mannheim – legt das Signal offen, das sie von den Netzbetreibern zur Aktivierung von Ausgleichsenergie erhält. Die MVV-Händler könnten auf dieses Signal zugreifen, und das Unternehmen veröffentliche es auf der Transparenzplattform der Energiebörse EEX, um nicht gegen die Vorschriften zum Insiderhandel zu verstoßen, so das Unternehmen gegenüber Montel.
Auch andere Unternehmen betonten gegenüber Montel, dass sie sich an das Gesetz hielten. Einige teilten mit, sie hätten interne Barrieren errichtet, die wirksam verhinderten, dass sich ihre Handelsabteilungen einen unlauteren Vorteil verschafften.
Verstärkte Ermittlungen
Die Regulierungsbehörde hat die Befugnis, solche Zusicherungen zu überprüfen, und hat ihre Untersuchung in den vergangenen Monaten intensiviert, indem sie zusätzliche Informationen von den Netzbetreibern angefordert hat, teilte die BNetzA Montel mit. Die BNetzA sammle weiterhin Informationen, da die Beweisanforderungen für ein erfolgreiches Strafverfahren hoch seien und eine besonders gründliche Prüfung erforderten. Es gebe Fälle, in denen einige Unternehmen, von denen man hätte erwarten können, dass sie von einem vorzeitigen Zugang zu dem Signal im Anschluss an bestimmte Ausgleichsereignisse profitieren würden, teilweise Verluste erlitten hätten.
Der Regulierer sei noch nicht an dem Punkt angelangt, an dem er eine Straftat nachweisen könne. „Dabei sind natürlich die Nachweisanforderungen recht hoch”, sagte Wulff. „Nicht alles, was theoretisch ein Verstoß sein kann, ist dann hinterher tatsächlich im Einzelfall ein Verstoß. Da müssen wir den Einzelfall sehr gründlich ermitteln und die Nachweise sehr gründlich führen. Da arbeiten wir dran.” Das Referat der Behörde, das für die Überwachung der Einhaltung der so genannten Remit-Regeln der EU zur Wahrung der Marktintegrität zuständig ist, wird ab Januar um einen weiteren Mitarbeiter auf insgesamt 17 Mitarbeiter aufgestockt, hieß es.
Transparenz wichtig
Die derzeitigen Remit-Regelungen zu Insider-Informationen seien jedoch „ausreichend, um die Integrität der Energiemärkte zu gewährleisten”, sagte eine Sprecherin des deutschen Energieverbands BDEW. Der Händlerverband Energy Traders Europe sah jedoch noch Raum für Verbesserungen. „Transparenz ist sehr wichtig für einen funktionierenden Strommarkt”, sagte Anne Köhler, Geschäftsführerin des Verbands in Deutschland. „Es ist in erster Linie die Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber und nicht der Marktteilnehmer, den Netzbetrieb und den Netzzustand transparent zu machen.”
Die vier deutschen Netzbetreiber – Tennet, Amprion, TransnetBW und 50Hertz – befänden sich in einem „kontinuierlichen Dialog” mit der BNetzA über die Veröffentlichungsanforderungen und -praxis, teilten sie Montel im Frühsommer dieses Jahres mit. Sie führten Beispiele wie ihr Ampelsystem als Beweis dafür an, dass sie bereit sind, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen, um mehr Transparenz zu schaffen. Die ÜNB warnten aber auch davor, dass zusätzliche Informationen von den Marktteilnehmern falsch interpretiert werden könnten, was zu falschen Anreizen führen und die Systemsicherheit gefährden könnte.
Kritiker der Echtzeit-Offenlegung von Ausgleichssignalen befürchten, dass die Märkte die Kapazität der Netzbetreiber überlasten könnten, die Netze in Stresszeiten im Gleichgewicht zu halten.





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