Eine Reihe von langjährigen Forderungen des Landesverbandes Solarenergie und des Verbandes für Wirtschaft und Umwelt zum Bürokratieabbau und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien will jetzt das Bundeswirtschaftsministerium umsetzen. Das begrüßen die Verbände in Rheinland-Pfalz ausdrücklich.
Im einzelnen sollen …
- Balkonsolaranlagen keine absurden Abschaltvorrichtungen benötigen. Das gilt für alte wie neue Anlagen.
- neue PV-Anlagen bis 25 kWpeak ab sofort keine Steuerungseinrichtungen bzw. Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% mehr benötigen. Für Altanlagen wird die sogenannte 70% Regelung bis 7 kWp ab 1.1.2023 komplett aufgehoben.
- Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit PV-Anlagen bei Einfamilienhäusern & Nebengebäuden bis 30 kWp von der Einkommenssteuer freigestellt werden.
- in Mehrfamilienhäusern Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen bis zu 100 kWp von der Einkommenssteuer freigestellt werden.
- aufwändige Steuererklärungen entfallen! Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass PV zwar wirtschaftlich ist, aber große Profite damit dezentral nicht zu machen sind.
- die Spielräume der neuen EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie genutzt werden und für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude sowie zugehöriger Komponenten und Speicher ein Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer eingeführt werden.
Die Verbände VWU und LSE begrüßen, dass nun endlich angesichts der Energiekrise Bewegung in die Diskussion um mehr Solarenergie kommt. Sie betonen aber, dass es sich hierbei nur um den Anfang zu erleichterten Bedingungen für die Nutzung der Solarenergie handeln kann.
Es handele sich bei den jetzt beschlossenen Maßnahmen in erster Linie um Erleichterungen beim privaten PV Ausbau. Zum Erreichen der Ausbauziele und einer Umstellung der Energieversorgung weg von fossilen Energieträgern müssen auch größere Hebel in Bewegung gesetzt werden.
Dringend benötigt sind Erleichterungen bei der Durchsetzung von großen Freiflächenanlagen auf Grünland- oder Brachflächen. Das Bundesverkehrsministerium muss schnellstmöglich vorbelastete Flächen rund um Autobahnen und Bundesstraßen für PV Großanlagen freigeben. Die Doppelnutzung von Verkehrsflächen bei Bundes- und Landesstraßen, Eisenbahnlinien, großen und kleinen Parkplätzen muss vorangetrieben werden. Genauso wie die Nutzung von Fassaden für die Energieversorgung.
Gerade für Rheinland-Pfalz mit seinen landwirtschaftlichen Schwerpunkten bei Sonderkulturen eignet sich an vielen Stellen die sogenannte Agri-PV. Dazu muss die Landesregierung aktiv werden, bürokratische Hemmnisse abbauen und Förderhilfen aus den vielfältigen EU Töpfen für das Land aufbauen.
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