Zur Stabilisierung des Energiehandels setzen sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) seit längerem bei der Bundesregierung für einen Schutzschirm für Stadtwerke beziehungsweise Endverteilungsunternehmen ein. Unterstützung erhalten die beiden Verbände jetzt auch von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten: In einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) appellieren die Länderchefs an die Bundesregierung, bestehende Instrumente anzupassen.
BDEW und VKU begrüßen den MPK-Beschluss, in dem die Länderchefs Nachsteuerungsbedarf beim KfW-Programm „Finanzierungsinstrument Margining“ feststellen und aufgrund der volatilen Situation an den Energiemärkten eine Anpassung des Programms fordern. Zuvor hatten die beiden Verbände den Bund aufgefordert, das KfW-Margin-Programm auch für nicht börsliche, bilaterale (OTC-) Geschäfte und für Phasen sinkender Preise zu öffnen.
Schon im Oktober und November vergangenen Jahres hatte die MPK in ihren Beschlüssen zur Stabilisierung der Energiemärkte Anpassungen auf Bundesebene gefordert. BDEW und VKU sehen inzwischen einen dringenden Handlungsbedarf. Obwohl es paradox klingt: Auch bei gesunkenen Preisen herrscht an den Märkten wegen der großen Schwankungsbreite der Energiepreise in den vergangenen eineinhalb Jahren hohe Unsicherheit, die wiederum hohe Einlagensicherungen zur Folge haben.
So wird bei den Marktteilnehmern im Terminhandel von Strom und Gas (an der Börse wie auch im außerbörslichen OTC-Markt) zunehmend Liquidität gebunden. Das hat die Kreditlinien vieler Stadtwerke bzw. Endverteilungsunternehmen an die Grenzen gebracht, erschwert den Handel und die jetzige Beschaffungsstrategie der Energieversorgungsunternehmen.
Einen Ansatzpunkt zur Problemlösung bietet das bestehende KfW-Margin-Programm. Aber: Seine jetzige Ausgestaltung ist unzureichend und stark anpassungsbedürftig, weil es nur den Börsenhandel und die Phase steigender Preise abdeckt. Zudem stellt es an Energieversorger Bedingungen und Anforderungen, die zu restriktiv sind. So wird zum Beispiel bei Stadtwerken der übliche Querverbund zwischen kommunalen Aufgaben faktisch ausgeschlossen.
Ein Bürgschafts- und Garantierahmen des Bundes als Schutzschirm, der die Risiken markteinheitlich adressiert und beherrschbar macht, ist aus Sicht der beiden Verbände weiterhin notwendig. Ziel ist die langfristige Stabilisierung des Energiehandels und Begrenzung von Ausfallrisiken aufgrund extremer Marktentwicklungen. Konkret geht es um Instrumente und Programme zur Absicherung des Terminhandels.
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