Wer Ladepunkte errichten und öffentlich anbieten möchte, muss dafür in Zukunft mit deutlich höheren Kosten rechnen. Darauf verweist Markus Häp, Geschäftsführer der Hymes Energy GmbH aus der Vulkaneifel. Der Grund: Ab dem 13. April gelten europaweit neue Vorgaben für Ladestationen. Politisches Ziel dahinter ist der Wunsch, überall eine einheitliche Direkt-Bezahlmöglichkeit ohne Vertragsbindung anbieten zu können, die auch ohne abgeschlossenen Ladetarif und passender Ladekarte funktioniert – wie die Zahlung per Kreditkarte. Dies geht aber mit deutlich höhern technischen Anforderungen einher.
Ladestationen mit hohen Ladeleistungen ab 50 kW müssen künftig mit Kartenleser und Pin-Eingabe-Möglichkeit ausgestattet sein. Für schwächere Ladestationen reicht ein sogenannter dynamischer QR-Code, der aber für jeden Zahlvorgang individualisierbar sein muss. Ein Aufkleber tut es damit nicht. Die bislang eher schlichten Ladesäulen müssen also künftig mit einem komplexeren Display und der dazu passenden Software ausgestattet werden, so dies technisch möglich ist.
Wirtschaftlichkeit erst bei mehreren Ladepunkten gewährleistet
Ansonsten muss ein separates Bezahlterminal installiert werden, was aber aufgrund der Kosten erst ab etwa acht bis zehn Ladepunkten wirtschaftlich darstellbar wird. Die Sicherheitsbestimmungen für elektronische Zahlvorgänge sind zurecht hoch – die Einhaltung aber entsprechend aufwändig. Und dieser ganze Aufwand ist nun zwingend erforderlich, obwohl in der Branche die weit verbreitete Überzeugung herrscht, dass das in der Regel ohnehin deutlich teurere Ad-Hoc-Zahlen per Kreditkarte sowieso kaum genutzt wird.
„Das alles verursacht deutlich steigende Kosten für Ladestationen“, ist Markus Häp überzeugt – ganz abgesehen davon, dass deren Hersteller erst einmal passende Produkte zur Verfügung stellen müssen. Denn die wenigsten der aktuell auf dem Markt verfügbaren Ladestationen erfüllen diese neuen Bedingungen bereits. Das liegt unter anderem daran, dass bislang von einem Greifen der Regelung erst ab 1. Juli gerechnet worden war und die Hersteller nun schneller die aufwändiger ausgerüsteten Ladestationen umsetzen müssen.
Vor dem 13. April noch Bestandsschutz nutzen
„Wer jetzt schnell handelt, der kann jede Menge Geld sparen“, ist sich Häp sicher. Denn für vor dem Stichtag installierte Ladestationen gilt Bestandsschutz – mit wenigen Ausnahmen entlang der großen europäischen Verkehrskorridore. „Wer ohnehin Ladeinfrastruktur installieren möchte, sollte aus unserer Sicht nun rasch aktiv werden“, sagt der Geschäftsführer der Hymes Energy GmbH. Zum einen ließen sich damit noch Kosten einsparen, zum anderen zeitliche Verzögerungen vermeiden, bis passende Ladestationen überhaupt in ausreichend großer Zahl zur Verfügung stehen.





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