Analyse der Deutschen Umwelthilfe zeigt: Ampel-Fraktionsspitzen höhlen Klimaschutzgesetz weiter aus mit zusätzlichen Verschlechterungen

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Eine von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstellte Analyse der Einigung der Ampel-Fraktionsspitzen zur Änderung des Klimaschutzgesetzes deckt zusätzliche Verschlechterungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung auf. So müssten die Emissionsprognosen für das kommende Jahrzehnt laut neuem Gesetzestext erst ab 2029 veröffentlicht werden. Die von der Bundesregierung gewollte Schwächung des Gesetzes wird im Fraktionsentwurf zudem vollumfänglich bestätigt: Nicht nur die bisher verbindlichen Sektor- und Jahresziele zur Emissionsminderung sollen abgeschafft werden, auch das nächste Klimaschutzprogramm soll bis Ende 2026 aufgeschoben werden. Zudem ignoriert der Entwurf der Ampel-Fraktionsspitzen absehbare Verfehlungen von EU-rechtlichen Klimaschutzvorgaben und setzt zahlreiche Anreize zur Verschleppung dringend nötiger Klimaschutzmaßnahmen.

Bereits diesen Freitag könnte im Bundestag über die Vorlage der Fraktionsspitzen abgestimmt werden. Die DUH fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, die Aushöhlung des wichtigsten Klimagesetzes in Deutschland abzulehnen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unsere Analyse zeigt ganz klar: Diese Fassung des Klimaschutzgesetzes ist nur noch eine leere Hülle. Alle Sektoren, inklusive Verkehr und Gebäude, bekommen einen CO2-Freifahrtschein für den Rest der Legislatur und müssen keinerlei Ambitionen zur weiteren Emissionsminderung an den Tag legen. Eine rechtzeitige Verkehrs- und Wärmewende wird so praktisch unmöglich. Die jetzt schon absehbaren massiven Klimazielverfehlungen nach 2030 werden ebenso ignoriert wie Deutschlands EU-rechtliche Verpflichtungen zum Klimaschutz. Wir appellieren daher an das Gewissen aller Abgeordneten des Bundestages und fordern sie auf, diesem Anti-Klimaschutzgesetz nicht zuzustimmen. Das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten werden wir vor der nächsten Bundestagswahl ins Gedächtnis rufen. Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, werden wir zudem rechtliche Schritte prüfen.“

Zur DUH-Analyse des Gesetzestextes: https://l.duh.de/p240422b