Wegen erschlichener Einspeisevergütungen in Höhe von rund 120.000 Euro wurde in Detmold ein 37-Jähriger zu 21 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Richter in Karlsruhe haben wegen der nicht ordnungsgemäßen Meldung der Photovoltaik-Anlage bei der Bundesnetzagentur den Betreiber zur Rückzahlung der erhaltenen Einspeisevergütung von mehr als 45.000 Euro verurteilt. Das BGH-Urteil könnte richtungsweisend sein für weitere ähnlich gelagerte Fälle.
Die Karlsruher Richter entschieden, dass Bund und Länder mit Erhebung der Brennelementesteuer ihre Kompetenzen überschritten haben. Sie erklärten sie rückwirkend für nichtig, weshalb die AKW-Betreiber nun mit Rückzahlungen in Milliardenhöhe rechnen können.