Das Schweizer Energieministerium hat die Vernehmlassung zu Teilrevisionen verschiedener Energieverordnungen eröffnet. Eine sieht vor, dass der Grundbeitrag für Photovoltaik-Anlagen bis fünf Kilowatt Leistung gestrichen und der Leistungsbeitrag für größere Anlagen gesenkt werden soll. Damit will die Regierung erreichen, dass die Dächer möglichst voll belegt werden.
Der Bundesrat hat den Auftrag, die Förderinstrumente für erneuerbare Energien zu vereinheitlichen und startete dazu jetzt den parlamentarischen Prozess. Für Photovoltaik-Anlagen soll es künftig einen Winterbonus geben. Höhere Einmalvergütungen für Volleinspeiser könnten künftig über Ausschreibungen vergeben werden.
Bis Mitte 2021 soll das Schweizer Umweltministerium nun ein „Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien“ dem Bundesrat vorlegen. Es soll den Ausbau der dezentralen Stromerzeugung voranbringen und gleichzeitig die Integration der Erneuerbaren in den Strommarkt fördern.
Das Energieministerium hat die Konsultationen zur Revision der Energieförderverordnung begonnen. Dabei plant es, den Leistungsbeitrag für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt im kommenden Jahr zu erhöhen, um eine Vollbelegung der Dächer im privaten Segment anzureizen.
Mit der Entscheidung der Richter in Karlsruhe ist das Urteil des Landgerichts Osnabrücks rechtskräftig. Die vier Verurteilten erhielten wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs beim Verkauf von Anteilen an Solarparks teilweise hohe Haftstrafen.