Mit bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde können Standortkommunen am Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt werden. Zwei Musterverträge stehen online kostenlos zur Verfügung – ein vereinfachter Vertrag für Bestandsanlagen und ein Vertrag für neue und repowerte Anlagen.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt bei Projektierern und Errichtern von Photovoltaik- und Windenergie-Anlagen für mehr Rechtssicherheit: Auf die häufig umfassenden Informationsanforderungen kann künftig verzichtet werden, teilt die Kanzlei Luther Nierer mit.
Grauzone: Es gibt immer noch Netzbetreiber, die den Anschluss von Stecker-Solar-Geräten verhindern wollen. Doch das rechtliche Risiko ist gering, wie das Interview mit Bettina Hennig, Rechtsanwältin in der Kanzlei von Bredow Valentin Herz, deutlich macht.