Das Jahressteuergesetz 2022 soll bis zum Jahresende verabschiedet werden. Dann könnte die Umsatzsteuer fallen und Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt sollen dann rückwirkend ab Anfang des Jahres von der Ertragssteuer befreit werden.
Der Finanzausschuss des brandenburgischen Landtags hat grünes Licht gegeben. Allerdings steht die Höhe des Kaufpreises noch nicht final fest. Der Tesla-Vorstand will sich wohl auch noch im Januar mit dem Kaufvertrag befassen.
Es geht der Bundesregierung darum, die Steuerbefreiungen für Strom aus Photovoltaik- und anderen Erneuerbaren-Anlagen bis zwei Megawatt in Einklang mit dem EU-Beihilferecht zu bringen. Die Unionsfraktion verspricht, dass sich für privat erzeugten Strom in der Praxis keine Änderungen ergeben sollen. Ein Antrag zur Senkung der Stromsteuer wurde jedoch abgelehnt.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD einen Änderungsantrag zum Mieterstrom verabschiedet. Demnach dürfen die Einnahmen aus Photovoltaik-Mieterstromgeschäften für Wohnungsgenossenschaften und Vereine fortan bei mehr als zehn Prozent liegen, ohne dass sie ihre Steuerfreiheit verlieren. 20 Prozent sollten sie aber nicht überschreiten.