Die verspätete Meldung einer Photovoltaik-Anlage an die Bundesnetzagentur wird nur noch mit einer Reduzierung der EEG-Vergütung um 20 Prozent sanktioniert. Die frühere Sanktionsnorm, wonach die Vergütung für die Dauer des Meldeverstoßes „auf Null“ verringert wurde, gilt spätestens seit dem Energiesammelgesetz nicht mehr — und zwar unabhängig davon, wann die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Das […]
Die Clearingstelle EEG/KWKG hat für das seit geraumer Zeit zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern schwebende Streitthema der Förderung von 750 Kilowatt-Solaranlagen, die durch zeitnahen Zubau von Photovoltaik-Anlagen erweitert werden, Klarheit geschaffen und die Auffassung der Anlagenbetreiber bestätigt. Erste Netzbetreiber zahlen zwischenzeitlich bereits die unrechtmäßig zurückgehaltenen Förderungen aus.
In einem Musterverfahren ist nun eine Entscheidung getroffen worden, die Investoren und Betreibern von Photovoltaik-Anlagen sowie Netzbetreibern neue Rechtssicherheit geben soll. Es ist möglich eine Freiflächenanlage bis 750 Kilowatt mit einer Ausschreibungsanlage zu kombinieren und dennoch eine separate Marktprämie zu erhalten.