Nach den Vorgaben aus dem EEG sank die Solarförderung um ein Prozent. Die Einspeisevergütung liegt damit für die kommenden sechs Monate für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt zwischen 6,32 und 12,47 Cent pro Kilowattstunde, auch abhängig davon, ob der Solarstrom komplett ins Netz eingespeist oder teilweise selbst verbraucht wird.
Die RWTH Aachen und The Mobility House haben nur „vernachlässigbare Auswirkungen“ durch das bidirektionale Laden von Elektroautos ermittelt, der Mehrwert ist demnach deutlich größer. Intelligentes Laden mit vielen, aber flachen Ladezyklen wirkt sich positiv auf Batteriealterung und Reichweite aus.
Das Schweizer Photovoltaik-Unternehmen befindet sich nach eigenen Angaben weiter mit potenziellen Investoren in Verhandlungen über Teilverkäufe. Dies könnte sich noch auf den Jahresabschluss auswirken.
Eine Anfrage der AfD zu regionalen Stromüberschüssen insbesondere aus Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen konnte die Regierung in der gestellten Form zwar kaum beantworten. Ihre Auskünfte sind aber dennoch eine hilfreiche, kompakte Zusammenstellung wichtiger Kerndaten.
Das Produkt „SolMate 3“ des österreichischen Unternehmens verfügt über einer Kapazität von 2,5 Kilowattstunden. Es kann ab 1149 Euro direkt beim Anbieter bezogen werden und ist EET zufolge mit bestehenden und neuen Stecker-Solar-Geräten kompatibel.
Das Unternehmen wird 1431 schwarze Solarziegel für das Photovoltaik-Projekt mit insgesamt 133 Kilowatt Leistung liefern. Sie werden auf 39 Teilflächen des Dachs verteilt, damit das Gebäude sein charakteristisches Satteldach-Design behält.
Der Gewerbe- und Industriespeicher ist mit einer Leistung zwischen 62,5 und 250 Kilowatt bei einer Kapazität von 500 Kilowattstunden erhältlich. Es lassen sich damit verschiedene Anwendungen realisieren, da das AC/DC-Design Lade-/Entladeraten von 0,5C/0,25C/0,125C ermöglicht.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGe) wurden mit der europäischen Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien eingeführt. EEGe sollen nicht vorrangig auf finanziellen Gewinn ausgerichtet sein, sondern ihren Mitgliedern „ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile […] bringen“ (Art. 2, Nr. 16). Außerdem sollen diese Gemeinschaften auch einkommensschwachen und bedürftigen Haushalten offenstehen (Art. 22). Bei den […]
Eine Umfrage im Auftrag von Eon ergibt deutliche Unterschiede zwischen Eigenheimbesitzern mit und ohne Kinder im Haushalt. Beim Besitz von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen und Elektroautos liegen Eltern ebenso vorn wie bei Plänen zur Anschaffung. Neu ist der Trend allerdings nicht, und zwischen den Plänen und deren Umsetzung gibt es offenkundig eine Lücke.
Als Vertretung der Verteilnetzbetreiber warnt der Verband vor fundamentalen Eingriffen in die bisherige Anreizregulierung zum Netzausbau. Die Bundesnetzagentur unterschätze die Auswirkungen ihrer vorgeschlagenen Methodenänderungen, wie der BDEW in seiner Stellungnahme anmerkt.