Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Meldungen der Woche, Interviews und Analysen.
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Der ehemalige Staatssekretär aus dem Bundeswirtschaftsministerium hat einen neuen Job. Er wird Innoenergy bei seinen Anstrengungen zum Aufbau einer europäischen Batterieindustrie unterstützen.
Nach zweiter und dritter Lesung hat das Parlament mit Stimmen der Koalitionsfraktionen das Energiesammelgesetz beschlossen. Der Bundesrat muss zwar auch noch über das Gesetz befinden, ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab Februar 2019 und die Sonderausschreibungen in den kommenden drei Jahren sind damit auf den Weg gebracht.
Der weit überwiegende Teil der neu gemeldeten Anlagen entfällt auf das Segment kleinerer und mittlerer Photovoltaik-Dachanlagen. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen tat sich wie schon im September wenig und auch Mieterstromprojekte bleiben Mangelware. Bis Ende Oktober ist die politische Zielmarke von 2500 Megawatt neu installierter Leistung jährlich fast schon erreicht. Die Solarförderung sinkt im Dezember um ein weiteres Prozent.
Damit würde der Photovoltaik-Markt um fast 25 Gigawatt gegenüber dem laufenden Jahr zulegen. Allerdings wird die Nachfrage im ersten Halbjahr 2019 noch sehr verhalten sein, ehe der Zubau im dritten und vierten Quartal deutlich an Fahrt gewinnt. Die Analysten von PV Info Link geben zudem Prognosen für die fünf größten Trends im nächsten Jahr ab.
Der Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels hat die abgeschwächte Kürzung für Dachanlagen ab 40 Kilowatt mit ausgehandelt. Es sieht darin einen „großen Erfolg“ der SPD, die einen beschleunigten Ausbau von Photovoltaik und Windkraft gegen Widerstände in der Union durchgesetzt habe. Die Grünen, der Bundesverband Solarwirtschaft, der Bundesverband Erneuerbare Energie und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft halten die Nachbesserungen für unzureichend.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD einen Änderungsantrag zum Mieterstrom verabschiedet. Demnach dürfen die Einnahmen aus Photovoltaik-Mieterstromgeschäften für Wohnungsgenossenschaften und Vereine fortan bei mehr als zehn Prozent liegen, ohne dass sie ihre Steuerfreiheit verlieren. 20 Prozent sollten sie aber nicht überschreiten.
In dem pv magazine vorliegenden Entwurf ist eine Absenkung der Vergütung für Dachanlagen bis 750 Kilowatt im Februar auf 9,87 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Im März und April gibt es dann zwei weitere Kürzungen, so dass der anzulegende Wert im April auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde sinkt. Damit wird nun statt um 20 Prozent zum Jahreswechsel um etwa elf Prozent bis zum 1. April die Förderung zurückgefahren.
In ihrem jährlichen Monitoringbericht haben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt nun die Zahlen für 2017 ausgewertet. Dabei ergibt sich, dass mit 112,5 Gigawatt erstmals mehr erneuerbare Leistung installiert war, als bei den konventionellen Energieträgern, die auf 105,1 Gigawatt kamen.
In einem Musterverfahren ist nun eine Entscheidung getroffen worden, die Investoren und Betreibern von Photovoltaik-Anlagen sowie Netzbetreibern neue Rechtssicherheit geben soll. Es ist möglich eine Freiflächenanlage bis 750 Kilowatt mit einer Ausschreibungsanlage zu kombinieren und dennoch eine separate Marktprämie zu erhalten.
Mieterstromzuschlag für Photovoltaik-Tarifstufe ab 40 Kilowattpeak geht im 2. Halbjahr 2019 auf Null