MiSpeL ist ein guter Anfang: Warum Politik und Industrie jetzt nachlegen müssen

Speicher-Projekt von Voltvera im Gewerbe

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Mit ihrer Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) hat die Bundesnetzagentur im September 2025 den richtigen Schritt gemacht. Sie bleibt aber auf halbem Weg stehen. Die öffentliche Debatte feiert die neue Pauschaloption für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt als Vereinfachung für den Heimspeichermarkt. Für das bisher am geringsten ausgebaute Segment mit dem volkswirtschaftlich relevantesten Potenzial passiert noch zu wenig: Gewerbe- und Industriespeicher. Gerade hier entscheidet sich, ob Deutschland seine Flexibilitätsziele erreicht.

Die eigentliche Nachricht: die Abgrenzungsoption

Die Ausschließlichkeitsoption nach Paragraf 19 Abs. 3a EEG war ein Konstruktionsfehler: Erhält die gekoppelte Erzeugungsanlage die Marktprämie, darf der Batteriespeicher keinen Graustrom aus dem Netz aufnehmen, sonst fällt die Förderung. Für industrielle Standorte mit Photovoltaik-Überschuss und speicherbasierter Lastspitzenkappung oder Arbitragehandel war das eine Renditebremse, die sich betriebswirtschaftlich nicht rechtfertigen lässt.

Die Abgrenzungsoption nach Paragraf 19 Abs. 3b EEG und Paragraf 21 EnFG löst diese Zwangslage auf: Erzeugung und Speicherbezug werden auf Basis viertelstündlicher Messwerte getrennt. Der Speicher darf künftig erneuerbaren Strom zwischenspeichern und, bilanziell sauber getrennt, Graustrom aus dem Netz aufnehmen, ohne die Marktprämie der vorgelagerten Anlage zu gefährden. Nur so können Speicher flächendeckend ihre Funktion betriebswirtschaftlich tragfähig übernehmen.

Deutschland hat Ende März 2026 rund 27 Gigawattstunden Batteriespeicher installiert — davon entfallen 20,8 Gigawattstunden auf Heimspeicher, 5,1 Gigawattstunden auf Großbatteriespeicher und 1,4 Gigawattstunden auf Gewerbe- und Industriespeicher. Die Modellierungen des Fraunhofer ISE beziffern den Speicherbedarf bis 2030 auf über 100 Gigawattstunden. Um diese Lücke zu schließen, muss in allen drei Speichersegmenten massiv zugebaut werden.

Heimspeicher sind bereits auf einem guten Weg. Großbatteriespeicher scheitern noch oft an Netzanschlüssen, die Pipeline von 211 Gigawatt Netzanschlussanfragen alleine auf Übertragungsnetzebene zeigt jedoch, dass die Nachfrage kein Problem darstellt. Doch auch die Zusagen in Höhe von 51 Gigawatt deuten auf einen klaren Fortschritt hin. Anders sieht es im Segment der Industrie- und Gewerbespeicher aus. Das Potenzial ist groß, die wirtschaftliche Förderung fehlt. Obwohl hier der wirtschaftspolitische Hebel am größten ist, bremst der Gesetzgeber den Ausbau selbst. MiSpeL bringt die Marktprämie — ein Baustein, keine vollständige Lösung. Damit Industriespeicher die Ausbauziele tragen können, muss die Politik mehr tun.

Der Flickenteppich der Netzbetreiber

Die praktische Wirkung hängt an den Verteilnetzbetreibern. Bei Zählpunktlogik, Messkonzept und Datenübermittlung lässt die Festlegung erhebliche Spielräume. Ein Verteilnetzbetreiber, der viertelstündliches Submetering akzeptiert, ermöglicht kalkulierbare Projekte in Monaten. Ein Verteilnetzbetreiber, der auf eichrechtlicher Vollauslegung besteht, treibt die Messkosten in die Höhe und verzögert die Inbetriebnahme um Quartale. Zwei Projekte gleichen Zuschnitts haben heute völlig unterschiedliche Konditionen, je nach zuständigem Verteilnetzbetreiber. Das ist ein unverhältnismäßiges und willkürliches Standortrisiko.

Die Bundesnetzagentur muss diese Spielräume mit einem verbindlichen Praxisleitfaden schließen und die Verteilnetzbetreiber auf eine einheitliche Messkonzeptlogik verpflichten, bevor die Festlegung in diesem Jahr in Kraft tritt. Der Flickenteppich kostet Wachstum.

Die offene Flanke: Netzentgelte

Die zweite ungelöste Baustelle ist die Netzentgeltsystematik. Das parallele Bundesnetzagentur-Verfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) wurde in MiSpeL ausdrücklich ausgeklammert.

Die Verbände bne und BVES haben im Februar 2026 ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt: keine Doppelbelastung beim Netzbezug, faire Behandlung von Speicherverlusten, zeitlich und örtlich variable Entgeltkomponenten.

Die Forderung ist ökonomische Logik: Ein Speicher, der Engpässe in der Mittelspannung puffert, erbringt eine Systemdienstleistung. Zahlt er dafür dieselben Entgeltkomponenten wie ein Verbraucher, bestraft das Netz genau die Flexibilität, die es braucht. Das BMWK muss die Reform priorisieren und parallel zur Abgrenzungsoption ausrollen.

Appell an die Industrie

An die Unternehmen, die heute noch zögern: Wer MiSpeL an die Rechtsabteilung delegiert oder auf den Abschluss der Netzentgeltreform wartet, handelt ökonomisch gegen das eigene Interesse.

Die Abgrenzungsoption soll noch in diesem Jahr unmittelbar nutzbar sein und deckt den Großteil industrieller Setups ab. Wer jetzt ein Pilotprojekt mit belastbarem Messkonzept aufsetzt, baut intern Erfahrung auf, bindet Erlösströme frühzeitig und hat beim nächsten Investitionszyklus einen Vorsprung. Wer wartet, könnte ein bis zwei Jahre Projektlaufzeit verlieren: ein spürbarer Posten in jeder Investitionsrechnung.

Speicher sind längst keine Förderprojekte mehr, die am Verlängerungsdraht der EEG-Prämie hängen. Sie sind Anlageninvestitionen mit kurzer Amortisationsdauer, Kapitalkostenlogik und strategischem Wert für die Stromkostenstruktur. Und genau so sollten sie behandelt werden.

Ob die industrielle Speicherlücke geschlossen wird, entscheidet sich in den nächsten zwölf Monaten: daran, wie konsequent Bundesnetzagentur, Verteilnetzbetreiber und Gesetzgeber die Lücken der Festlegung schließen und daran, wie mutig die Industrie die bereits heute offene Tür nutzt. Beide Seiten dürfen sich nicht auf die Verantwortung der anderen berufen.

Lukas Eckert, Voltvera— Der Autor Lukas Eckert ist Gründer und Geschäftsführer von Voltvera, einem Anbieter für industrielle Energiespeicherlösungen. —

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