Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das in St. Pölten bestehende Verbot von Photovoltaik-Anlagen aus Gründen des Ortsbilds gekippt. Bisher existiert in der niederösterreichischen Landeshauptstadt eine Regelung, wonach keine Photovoltaik-Anlagen an Orten erlaubt sind, die von öffentlichem Grund aus einsehbar sind. Eine Hausbesitzerin hat nach österreichischen Medienberichten dagegen geklagt. Allerdings muss nun wohl das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich den Fall unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Entscheidung neu bewerten.
In den österreichischen Medien wird nun darüber diskutiert, ob das Urteil eine landesweite Signalwirkung hat. Diese Hoffnung hatte PV-Austria-Geschäftsführerin Vera Immitzer in einem ORF-Interview geäußert. Sie ermutigte Menschen dazu, sich nicht unbedingt mit der Untersagung durch die Gemeinden zufrieden zu geben, sondern für ihr Recht auf Photovoltaik-Anlagen vor Gericht zu kämpfen.
Gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA stellte der Verfassungsgerichtshof allerdings klar, dass seine Entscheidung die Regelung in St. Pölten betreffe. Es ließen sich nur bedingt Schlüsse für Vorschriften in anderen Gemeinden ziehen. Nach dem Bericht von APA haben die Richter zwei Punkte der Regelung aufgehoben. So sahen sie zum einen keine gesetzliche Grundlage für den in St. Pölten eingeführten Gestaltungsbeirat. Zum anderen hoben sie das Gebot auf, dass Photovoltaik-Anlagen nur auf Flächen sein dürften, die aus dem öffentlichen Raum nicht einsehbar sind. Eine Anfrage von pv magazine beim Verwaltungsgerichtshof blieb zunächst unbeantwortet.
Als Reaktion auf das Urteil kündigte die Stadt St. Pölten eine Anpassung der Regelung für die „Anbringung von Photovoltaik-Anlagen an den Schutzobjektzonen“ an. „Grundlage dieser Änderung ist die Streichung der Wortfolge ‚und Photovoltaikanlagen‘ und ‚nur bei Freigabe durch ein fachlich qualifiziertes Gremium (Gestaltungsbeirat)‘ in den Schutzzonenbestimmungen“, teilte die Stadt mit. Behördenleiter Martin Gutkas erklärte, das Urteil gebe der Stadt nun die Möglichkeit, im Einzelfall zu prüfen, ob die Installation einer Photovoltaik-Anlage möglich sei. Besondere Relevanz solle aber auch hierbei der Ortsbildschutz besonders bei prominenten Dachflächen und Fassaden haben.
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