Gebäudemodernisierungsgesetz-Eckpunkte mit Bewertungen von „Die Richtung stimmt“ bis „energiepolitischer Offenbarungseid“

Gebäudemodernisierungsgesetz, Pressekonferenz, Matthias Miersch (SPD), Jens Spahn (CDU), Alexander Hoffmann (CSU, (Hintergrund: Katherina Reiche)

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Die vom den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am Dienstagabend vorgestellten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz haben erwartungsgemäß unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Das fünf Seiten umfassende Papier ist eine eher allgemein gehaltene Absichtserklärung, die allerdings in einigen Punkten Richtungsentscheidungen skizziert und auch einen recht verbindlichen Zeitplan: Bis Ostern, also Anfang April, will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen, der anschließend im Bundestag behandelt wird. „Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1. 7. 2026 in Kraft tritt“, lautet der letzte Satz im Eckpunkte-Papier.

Der erste Satz der Eckpunkte wiederum ist unschwer ein Herzensanliegen der CDU/CSU: „Das Heizungsgesetz wird abgeschafft.“ Dies hatte die Union im Wahlkampf schließlich immer wieder versprochen. Ungeachtet der Tatsache, dass es ein „Heizungsgesetz“ nie gegeben hat, sondern ein Gebäudeenergiegesetz (mit vollem Namen „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden), weiß jeder, worauf es der Union vor allem ankommt. „Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten entfällt“, haben ihre Verhandler in den Eckpunkten festhalten lassen.

Auch hier bleibt der Umstand, dass eine „pauschale“ Vorgabe nie existiert hat, sondern die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz durchaus etwas differenzierter sind, auf Kosten markiger Formulierungen außen vor. Worauf es der Union ankommt, ist eine weiterhin bestehende langfristige Möglichkeit zur Nutzung von Gas- und Ölheizungen, und die ist nun auch mit dem Koalitionspartner vereinbart: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen“, heißt es in den Eckpunkten.

Fossile Heizungsenergie mit „Bio-Treppe“

Dabei sollen aber, auch dies wird ausdrücklich festgehalten, die Klimaziele „im Blick“ behalten werden. Dieser Spagat soll gelingen, indem künftig zwar „neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut“ werden können, aber ab Januar 2029 ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe zu nutzen ist. Wenn eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes ausgetauscht wird, ist demnach „die neue Heizung zu einem aufwachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff (Bio-Treppe) zu betreiben“. Dieser Anteil soll mindestens zehn Prozent betragen, der weitere Anstieg bis 2040 soll im Gesetz in drei Schritten festgelegt werden.

Dieser Teil des Eckpunktepapiers, das sich ansonsten auch mit Themen wie Fernwärmenetzen und kommunaler Wärmeplanung befasst, ist nicht nur derjenige, der wegen seiner potenziellen Wirkungen auf Konzepte mit Wärmepumpe und – in aller Regel – Photovoltaik die größten potenziellen Auswirkungen auf die Solarbranche hat. Es ist auch der in den bisherigen Reaktionen am häufigsten aufgegriffene.

Warnungen vor Rechtsunsicherheit durch Grüngasquote

In einer ersten Reaktion erklärte Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) mit Bezug auf die langen koalitionsinternen Streitereien um das neue Gesetz, dass „Branche, Bürger und Kommunen“ nun dringend Klarheit zu dessen Ausgestaltung benötigen. Zur angekündigten Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe äußerte sie sich skeptisch: Die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU zu Zielvorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden seien verbindlich, die Klimaschutzwirkung Vorgabe müsse „erhalten und umsetzbar bleiben“. Deshalb müsse genau geprüft werden, „ob die Abschaffung der 65 Prozent-Erneuerbaren-Pflicht und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung der europäischen Vorgaben ausreichen“. Die Grüngasquote lehnt der BEE nicht generell ab, sie könne „einen sinnvollen Beitrag zur Erhöhung der Planungssicherheit für Investitionen leisten“. Dies aber hänge „sehr von der genauen Ausgestaltung ab.“ Der BEE werde die Vorschläge gründlich prüfen, klar sei aber: „Wir können unsere verbindlichen Emissionsreduktionsziele im Gebäudebereich nur dann erreichen, wenn wir das ganze Potential aller Erneuerbaren nutzen.“

Auch der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) meldet Zweifel an. „Laut verschiedener Rechtsgutachten“ müsse das Gebäudemodernisierungsgesetz „hinsichtlich Klimaschutz und Erneuerbarer-Wärme-Ausbau genauso hohe Wirksamkeit entfalten wie sein Vorgänger“, erklärte BWP-Geschäftsführer Martin Sabe. Die Grüngasquote erscheine für sich genommen nicht geeignet, dies zu erreichen. Deshalb drohe Rechtsunsicherheit in der Frage, ob die Regelung überhaupt dauerhaft Bestand haben könne. Eine solche erneute Auseinandersetzung um das Gesetz solle die Politik vermeiden und klare Regeln definieren, „die langfristig Investitionssicherheit für Gebäudeeigentümer bieten.“ Erleichtert zeigt sich der BWP-Chef – und nicht nur er – über einen weiteren Punkt im Eckpunktepapier. Dort heißt es: „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.“ Es müsse aber noch, so Sabe, schnell klargestellt werden, dass die Systematik und Niveau der Förderung erhalten bleiben.

Das mahnt auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) an. „Die Richtung stimmt“, lautet zwar das wohlwollende Fazit zu den Eckpunkten, der Verband zeigt sich erfreut über das Ende einer „monatelangen Hängepartie“ und darüber, dass „weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer“ einkehren könnten. Nach diesem Lob folgt aber die Feststellung, die langfristige Stabilität der Förderinstrumente sei essenziell. „Unsere Branche hat in den vergangenen Jahren massiv investiert, insbesondere in Wärmepumpenkompetenzen und – Kapazitäten. Diese Investitionen brauchen Verlässlichkeit“, so BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) begrüßt vor allem das in den Eckpunkten erfolgte Bekenntnis zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Die Frage, ob sich deren Vorgaben mit den geplanten Grüngasquoten erreichen lassen, bleibt im DENEFF-Statement zwischen den Zeilen stehen. Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der Initiative, mahnt aber, es sei von zentraler Bedeutung, „wie stark Effizienzpotenziale und der Austausch fossiler Heizungen im Bestand tatsächlich aktiviert werden“. Der Markt brauche zudem klare und stabile Rahmenbedingungen, die Eckpunkte enthielten jedoch einige uneindeutige, teils auch widersprüchlichen Aussagen. „Sicher scheint jedoch: Im Heizungskeller gilt künftig wohl eher weniger Ambition beim Klimaschutz“, so Ellermann.

DUH empört, BDEW skeptisch

Deutlich schärfer fällt die Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aus: „Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz ist mehr als ein Rückschritt – es ist ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid,“ poltert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Besonders zynisch“ sei, dass Millionen Mieterinnen und Mieter an „eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt“ würden, obwohl sie selbst gar nicht über die Art ihrer Heizung entscheiden können.

Mit einer weniger drastischen Wortwahl, aber inhaltlich durchaus deutlich übt auch der Bundesverband der energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Kritik: Die 65-Prozent-Anforderung sei geeignet gewesen, „einen schnellen Hochlauf der Erneuerbaren Energien weiter zu unterstützen, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen“. Ihre Abschaffung hingegen berge die Gefahr, dass die Klimaziele im Gebäudesektor verfehlt würden. „Kritisch sehen wir insbesondere, dass weiterhin Gas- und sogar Ölheizungen mit zunächst nur relativ geringen Bio-Anteilen eingebaut werden können“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Es bestehe das Risiko „von Lock-in-Effekten, die die Gas- und Ölheizung auch dort zementiert, wo Wärmepumpe oder Fernwärme sinnvoll Anwendung finden sollten“.

Eine direkt aus der Solarbranche stammende Stellungnahme zum Eckpunktepapier gibt es vom Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH). Der Verband „erkennt den politischen Willen zur Entbürokratisierung ausdrücklich an“. So seien einige Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (konkret die Paragrafen 71-71p) „zu kleinteilig und für die Eigentümer unverständlich“. Der BDSH warnt aber wie andere auch vor den Risiken für das Erreichen der Klimaziele und bewertet die Grüngasquote als „ambitioniert klingend, bescheiden wirkend“. Dem Eckpunktepapier zufolge soll sie 2028 mit einer Höhe von bis zu einem Prozent starten und bis 2030 eine CO2-Einsparung von insgesamt 2 Millionen Tonnen bringen. Der BDSH erinnert daran, dass der Gebäudesektor derzeit rund 112 Millionen Tonnen CO2 emittiert, die angestrebte Einsparung also gerade einmal 0,6 Prozent pro Jahr entspricht.

Auch der in den Eckpunkten skizzierte Plan, 2030 eine Evaluierung des Gesetzes durchzuführen und dann gegebenenfalls nachzusteuern, kritisiert der Verband: „Die Logik ‚erst abwarten, dann nachsteuern‘ ist für eine Branche, die in Zyklen von 20 bis 30 Jahren plant, fatal. Wer heute eine Öl- oder Gasheizung einbaut, betreibt sie bis 2050 und verfehlt damit das Ziel der Klimaneutralität bis 2045.“ Für die eigene Branche befürchtet der BDSH negative Folgen. Das Solarhandwerk habe massiv in Qualifikation, Ausrüstung und Personal im Bereich der Sektorenkopplung von Photovoltaik, Batteriespeicher und Wärmepumpe investiert. Diese Kombination spare Verbrauchern langfristig Geld, reduziere die Netzbelastung und sei „die effizienteste Form der Gebäudedekarbonisierung.“ Ohne die 65-Prozent-Pflicht gehe aber das stärkste ordnungsrechtliche Argument verloren. Der Verband fordert deshalb: „Wenn die Politik auf Ordnungsrecht verzichtet, muss sie die ökonomischen Anreize verstärken. Eine ambitionierte CO₂-Bepreisung, attraktive Förderung und günstigere Strompreise für Wärmepumpen sollten im Fokus stehen.“

— Anmerkung: Wir haben den Beitrag am 25. Februar, 15 Uhr um die Stellungnahme des BDSH ergänzt. —

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