Die Bundesnetzagentur hat in der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Stichtag 1. Dezember insgesamt 226 Gebote mit 2341 Megawatt Gesamtleistung bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen von 2328 Megawatt war dabei stark überzeichnet. So erhielt die Behörde insgesamt 634 Gebote für Anlagen mit insgesamt 5237 Megawatt, wie sie am Freitag veröffentlichte. 61 Gebote seien wegen Formfehlern ausgeschlossen worden.
Die höhere Konkurrenz führte jedoch nicht zu sinkenden Preisen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur bewegten sich die ermittelten Zuschlagswerte für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwischen 4,40 und 5,30 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert erhöhte sich gegenüber der Vorrunde von 4,84 auf 5,00 Cent pro Kilowattstunde.
„Nach zwei Ausschreibungen mit einer rückläufigen Anzahl an Geboten wurden in dieser Runde mehr als doppelt so viele Gebote wie in der Vorrunde eingereicht“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Dies sei ein Zeichen dafür, dass die Ausschreibungen weiterhin attraktive Rahmenbedingungen böten.
Regional räumte erneut Bayern ab. Insgesamt 112 Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 901 Megawatt gingen in den Freistaat. Danach folgen mit großem Abstand Sachsen-Anhalt mit 24 Zuschlägen für 282 Megawatt und Brandenburg mit 16 Zuschlägen für 216 Megawatt.
Die Bundesnetzagentur machte auch Angaben, auf welchen Flächen die Solarparks geplant sind. Demnach entfielen 125 Zuschläge für Photovoltaik-Anlagen mit 1150 Megawatt auf Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen. 88 Projekte mit 874 Megawatt sollen auf Acker- oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten entstehen. 30 Zuschläge verteilte die Bundesnetzagentur an sogenannte besondere Solaranlagen, wie sie mitteilte. Bei diesen Photovoltaik-Projekten wird dieselbe Fläche neben der Stromerzeugung für einen weiteren Zweck, wie etwa zur Landwirtschaft, genutzt.
Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung: Die Bundesnetzagentur hat bereits die Runde mit Stichtag 1. März 2026 geöffnet. Dafür ist ein Volumen von 2294 Megawatt vorgesehen. Da die beihilferechtliche Genehmigung des „Solarpaket 1“ durch die EU-Kommission bisher noch nicht erfolgt ist, liegt die maximale Leistung für die eingereichten Photovoltaik-Anlagen weiterhin bei 20 Megawatt. Auch der gesonderte Höchstwert für die besonderen Solaranlagen greift daher weiterhin nicht. Der Höchstwert für die Gebote in der Runde liegt bei 5,79 Cent pro Kilowattstunde.
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