Bundesland Salzburg weist Beschleunigungsgebiete für Freiflächen-Photovoltaik aus

Österreich, Land Salzburg, Beschleunigungsgebiete für freistehende Photovoltaik-Anlagen, Renewable Energy Directive (RED III)

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Salzburg hat zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) der EU Flächen für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien ausgewiesen. Das nach Fläche und Einwohnerzahl sechstgrößte österreichische Bundesland entschied sich hierbei, ausschließlich für Freiflächen-Photovoltaik zu optieren. Das Potenzial liegt nach Angaben der Landesregierung bei insgesamt rund 135 Hektar Fläche entlang der Autobahnen A1 und A10, das entspricht 0,18 Prozent der Landesfläche.

Trotz des geringen Umfangs sieht der zuständige Landesrat Martin Zauner von der rechtpopulistischen FPÖ sein Bundesland in Sachen Erneuerbaren-Ausbau gut aufgestellt. Die mit der Novelle des Salzburger Raumordnungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung erfolgte Umsetzung ist den Angaben zufolge „die Erledigung einer Pflichtaufgabe“. Das Land Salzburg sei „beim Thema erneuerbare Energien tatsächlich bereits weiter“ und hätte die RED III nicht gebraucht. Nach Zauners Einschätzung sind die Photovoltaik-Kennzeichnungsverordnung des Landes sowie der Salzburger Masterplan Klima+Energie 2030 als Grundlagen ausreichend.

Einer Auswertung des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PV Austria) zufolge liegt Salzburg allerdings mit 470 Megawatt installierter Photovoltaik-Leistung (Stand: Ende 2024) nur an siebter Stelle der neun österreichischen Bundesländer. Zur Erreichung des österreichischen Netzinfrastrukturplans wären demnach 1.000 Megawatt bis 2030 erforderlich. Das selbst gesetzte Ziel des Landes Salzburg sind 600 Megawatt – Platz acht unter den Bundesländern. Generell kritisiert PV Austria, dass auch die im Rahmen der Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) für die Bundesländer angesetzten Ziele viel zu niedrig angesetzt sind.

Zur Fokussierung Salzburgs auf Photovoltaik erklärte Zauner, man wähle damit „jene Art der Energieerzeugung, die realistisch beschleunigbar ist und gleichzeitig den geringsten gesellschaftlichen Konflikt erzeugt“. Die maßgebliche Verordnung muss indes noch in Begutachtung gehen. Der Schwerpunkt bei der konkreten Flächenauswahl soll auf bereits vorbelasteten Flächen liegen. Auf bislang unversiegelte Flächen sieht die Planung ausschließlich Agri-Photovoltaik vor. Gänzlich ausgeschlossen sind unter anderem Naturschutzgebiete, Europaschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Flächen des Nationalparks Hohe Tauern und sensible Vogelzugräume.

Die Auswahl der Flächen erfolgt den Angaben zufolge auf Basis eines von der Regionalentwicklung Leitner &Partner entwickelten Ermittlungsmodells; ein vergleichbares Modell sei bereits in der Steiermark angewandt worden. Neben den gesetzlich ausgeschlossenen Flächen sind auch Wald- und Moorflächen, alpine Nutzungen, Naturgefahrenzonen, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und siedlungsnahe Entwicklungsräume sowie Böden mit hoher Funktionalität von einer Photovoltaik-Nutzung ausgeschlossen.

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