Bundesregierung gibt Auskunft zur Auftragsvergabe für Energiewende-Monitoring

Youtube, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, Pressestatement

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Der am 15. September vorgelegte Monitoringbericht zur Energiewende hatte bereits im Vorfeld für Diskussionen gesorgt. Die Vergabe des Auftrags durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln sorgte für teils skeptische Kommentare. Diese Skepsis drückt sich auch in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag aus, die am 9. September an die Bundesregierung gerichtet wurde.

Unter dem Titel „Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln“ hatten die Abgeordneten unter anderem wissen wollen, welche Institute oder Forschungseinrichtungen sich für den Auftrag beworben haben und verschiedene weitere Fragen zur Fragestellung für den Monitoringbericht und zur Qualitätssicherung gestellt. Auch wollten sie wissen, „welche Kontakte, Treffen oder Verbindungen zwischen dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln und der heutigen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, im Zeitraum zwischen September 2015 und August 2025“ der Bundesregierung bekannt seien.

In ihrer nun vorliegenden Antwort erklärt die Bundesregierung, das Gutachten sei aufgrund der zeitlichen Vorgaben im Rahmen eines bestehenden Rahmenvertrags vergeben worden. Über diesen stehe „ein Konsortium mit einer breiten Auswahl an renommierten energieökonomischen Institutionen zur Verfügung“. Die BET Consulting GmbH – die den Monitoringbericht gemeinsam mit dem EWI vorgestellt hat – sei Konsortialführer und habe das EWI „zur Bearbeitung des Auftrags vorgeschlagen“. Das BMWE habe diesen Vorschlag angenommen.

Die Leistungsbeschreibung für den Bericht sei am 12. Juni an BET Consulting „als Konsortialführer und damit Ansprechpartner des Konsortiums“ versandt worden. Ausweislich des von CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrags seien die Überprüfung des zu erwartenden Strombedarfs, der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs grundlegende Bestandteile der Aufgabenbeschreibung gewesen. Wegen der kurzen Zeit sei eine Metaanalyse – also eine Zusammenfassung und Bewertung bereits vorliegender Erkenntnisse und Studien – beauftragt worden.

Informationen zu den angefragten Kontakten, Treffen oder Vereinbarungen liegen der Bundesregierung ausweislich ihrer Antwort nicht vor – diese Antwort bezieht sich allerdings auf die Zeit seit Reiches Amtsantritt und nicht auf den erfragten Zeitraum von September 2015 bis August 2025. Auch „personelle Überschneidungen und Verbindungen zwischen früheren und aktuellen Auftraggebern von Gutachten und Stellungnahmen des EWI und Mitarbeitenden des EWI mit diesen Auftraggebern“, die ebenfalls erfragt wurden, seien der Bundesregierung nicht bekannt.

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