Der am 15. September vorgelegte Monitoringbericht zur Energiewende hatte bereits im Vorfeld für Diskussionen gesorgt. Die Vergabe des Auftrags durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln sorgte für teils skeptische Kommentare. Diese Skepsis drückt sich auch in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag aus, die am 9. September an die Bundesregierung gerichtet wurde.
Unter dem Titel „Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln“ hatten die Abgeordneten unter anderem wissen wollen, welche Institute oder Forschungseinrichtungen sich für den Auftrag beworben haben und verschiedene weitere Fragen zur Fragestellung für den Monitoringbericht und zur Qualitätssicherung gestellt. Auch wollten sie wissen, „welche Kontakte, Treffen oder Verbindungen zwischen dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln und der heutigen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, im Zeitraum zwischen September 2015 und August 2025“ der Bundesregierung bekannt seien.
In ihrer nun vorliegenden Antwort erklärt die Bundesregierung, das Gutachten sei aufgrund der zeitlichen Vorgaben im Rahmen eines bestehenden Rahmenvertrags vergeben worden. Über diesen stehe „ein Konsortium mit einer breiten Auswahl an renommierten energieökonomischen Institutionen zur Verfügung“. Die BET Consulting GmbH – die den Monitoringbericht gemeinsam mit dem EWI vorgestellt hat – sei Konsortialführer und habe das EWI „zur Bearbeitung des Auftrags vorgeschlagen“. Das BMWE habe diesen Vorschlag angenommen.
Die Leistungsbeschreibung für den Bericht sei am 12. Juni an BET Consulting „als Konsortialführer und damit Ansprechpartner des Konsortiums“ versandt worden. Ausweislich des von CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrags seien die Überprüfung des zu erwartenden Strombedarfs, der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs grundlegende Bestandteile der Aufgabenbeschreibung gewesen. Wegen der kurzen Zeit sei eine Metaanalyse – also eine Zusammenfassung und Bewertung bereits vorliegender Erkenntnisse und Studien – beauftragt worden.
Informationen zu den angefragten Kontakten, Treffen oder Vereinbarungen liegen der Bundesregierung ausweislich ihrer Antwort nicht vor – diese Antwort bezieht sich allerdings auf die Zeit seit Reiches Amtsantritt und nicht auf den erfragten Zeitraum von September 2015 bis August 2025. Auch „personelle Überschneidungen und Verbindungen zwischen früheren und aktuellen Auftraggebern von Gutachten und Stellungnahmen des EWI und Mitarbeitenden des EWI mit diesen Auftraggebern“, die ebenfalls erfragt wurden, seien der Bundesregierung nicht bekannt.
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Das ist doch ein Fortschritt: Während man die Atomdokumente bei Habeck erst einmal einklagen musste, gab es bei Frau Reiche ncihtmal Schwärzungen.
Ändert aber nichts daran, dass Frau Reiches 10-Punkteplan mit der Studie nicht mehr viel zu tun hat und ihr in einigen Punkten teilweise entgegensteht… dann hätte sie sich das auch gleich schenken können.
[https://www.energie-experten.org/news/reiches-zehn-punkte-plan-weist-widersprueche-zum-monitoring-bericht-auf]:
„Malte Kreutzfeldt von Table Media stellte nun zudem inhaltliche Parallelen zum Positionspapier von RWE und E.ON „Marktorientiert und pragmatisch: Die Energiewende braucht einen Neustart“ fest, das öffentlich Vorschläge für die neue Bundesregierung unterbreitet.
So schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Seite 3 der „10 Schlüsselmaßnahmen zum Monitoringbericht“: „Über 15.000 Rechtsnormen stellen das energiepolitische Zieldreieck – sicher, bezahlbar und umweltverträglich – permanent auf den Prüfstand und führen zu Vollzugskonflikten, ineffizienten Strukturen und administrativer Überforderung.“
Ähnlich formulieren RWE und E.ON in Ihrer Präambel: “Die Energiewende der letzten 25 Jahre hat in Deutschland dazu beigetragen, dass weit über 15.000 Rechtsnormen die Verwirklichung des energiepolitischen Zieldreiecks – sicher, bezahlbar und klimaneutral – belasten und in Frage stellen.“
Brisant wirken Übereinstimmungen gerade bei den von Reiche vorgeschlagenen Schlüsselmaßnahmen, die im Widerspruch zu den vom Monitoring-Bericht getroffenen Schlussfolgerungen stehen.
Beispielsweise spricht sich Reiche in Punkt 5 „Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems voranbringen“ dafür aus, dass die Verantwortung für den verpflichtenden Rollout künftig bei den Verteilnetzbetreibern und damit im regulierten Anlagevermögen liegen solle.
Auch RWE und E.ON fordern auf Seite 6 in ihrem Punkt 5 „Potenzial von Flexibilität voll ausschöpfen durch Digitalisierung und gute Marktstrukturen“, dass der Roll Out allein in die Verantwortung der Verteilnetzbetreiber gelegt werden solle.
Der Monitoring-Bericht fordert auf Seite 17 das Gegenteil: „Gleiche Wettbewerbsbedingungen für grundzuständige und wettbewerbliche Messstellenbetreiber beschleunigen den Rollout“, so der Monitoring-Bericht.
Auch zu weniger strengen Vorgaben für grünen Wasserstoff werden Parallelen deutlich. E.ON und RWE schreiben auf Seite 3, dass überzogene Regulierungen von einzelnen Technologien wie z.B. die europäische Definition von grünem Wasserstoff nichts zur Dekarbonisierung beitragen, sondern lediglich die Kosten erhöhen.
Das Wirtschaftsministerium nimmt eine ähnliche Position ein und betont dies gleich zweimal: Auf Seite 3 schreibt es: „Eine einseitige Fokussierung auf bestimmte Technologien oder Definitionsfragen – wie beim „grünen Wasserstoff“ – blockiert Innovationen, verhindert flexible Angebotsstrukturen und bremst die wirtschaftliche Entwicklung“.
Auf Seite 7 wird das Ministerium deutlicher: „Überkomplexe Vorgaben – wie die strenge Definition von „grünem Wasserstoff“ auf EU-Ebene – werden abgebaut und durch pragmatische Kriterien ersetzt. Kohlenstoffarmer Wasserstoff (Low-Carbon Hydrogen) wird gleichberechtigt behandelt.
Dagegen sieht der Monitoring-Bericht eher ein Kosten-Problem („Die Bereitstellungskosten – besonders für erneuerbaren Wasserstoff – liegen deutlich über der aktuellen Zahlungsbereitschaft.“) und schlägt Maßnahmen vor, mit denen erneuerbarer Wasserstoff günstiger werden kann.
Diesbezüglich stellen E.ON und RWE auch die heimische Produktion von Wasserstoff infrage: „Die aktuellen Elektrolyseur-Ausbauziele sollten gestrichen werden“, fordern sie. Das BMWE revidiert nun im Zehn-Punkte-Papier seine bisherige Position, indem es erklärt, die „aktuellen Elektrolyseur-Ausbauziele werden durch flexible Ziele ersetzt“.
Die Nähe zwischen den Texten wird auch dadurch deutlich, dass sie Punkte thematisieren, die gar nicht im Monitoring-Bericht behandelt werden wie die Beibehaltung einer einheitlichen deutschen Strompreiszone.“
( es wurde auch eine Petition, welche Bundestagsabgeordnete und Minister regresspflichtig macht, nicht zugelassen (für diese Bundesregierung spricht das ‚Bände‘)(?)
Die BMWi Ministerin ist, teils, nur die ‚Pressesprecherin‘ für, einerseits verständlich und sinnvoll, Daseinsvorsorge und Versorgungsicherheit, wofür Sie auch gegenüber der Gesamtbevölkerung in D. (nicht in der EU) verantwortlich ist/bleibt (was aber, teils, auch als ‚vorgeschobenes‘ Argument verstanden werden kann) und den Interessen der grossen Konzerne/Stadtwerke (mit Einfluss) der Energie- bzw. Stromversorgung, welche in den zurückliegenden Jahren, sicherlich nicht benachteiligt waren, in Gewinneinnahmen und Weitergabe an Aktionäre/Dividendenbegünstigte(?), solange dies keine Konzerne mit ausgelagerter ‚fossiler Kraftwerksparte‘ (oder Atomkraft-Abwicklungsunternehmen) wurden (Umstrukturierung von ‚Uniper‘?)
Die Abhängigkeiten (und Interessenkonflikte) innerhalb dieses Politikbetriebes sind kaum noch einzuordnen? )
Wie im Kabinett Scholz mit Habeck, finden dich wieder keine Ausschreibungen zu Technologie und Preis. Inzwischen machen mir noch Konzerne mit Steuergeld Gewinne im DAX. Dazu gehören in 1. Linie Energie und Rüstung. Das kann u darf so nicht weitergehen.
Um es mal offensiv zu formulieren: Diverse Meinungsmacher haben Reiche unterstellt, das EWI Köln um ein politisches Gefälligkeitsgutachten ersucht zu haben – ähnlich, wie wenn das UBA die x. Studie beauftragt: „Tempolimit spart noch mehr CO2 als bisher gedacht – alles Schlampen, die vor uns gerechnet haben!“.
Nur: Das EWI Köln-Gutachten ist eines, das die meisten von uns lesen und denken: „Das hat Substanz“. Und zurecht monieren, dass die 10-Punkte von Reiche teils sogar im Widerspruch zum Gutachten stehen.
Stand der Dinge ausweislich des Gutachtens und auch der Antwort ist also: Man kann Reiches Positionen kritisieren, aber die Vergabe des Gutachtens war okay – im Gegensatz zu den Unterstellungen.
( Es ist auch eine Meta-Studie, welche (für eine vorherige Oppositionspartei) aus Zeitgründen auf bereits vorhandene Studienkompetenz/-inhalte zurückgreift, um daraus eine gegenwärtige Situation des Energiewendezustandes zu zeigen.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bietet sehr fundierte Ausarbeitungen zu Fragestellungen (m. W. mit Kenntnis einiger, bisheriger Veröffentlichungen).
Die Limitierungen des Studienumfanges und der Darstellung der realen Situation wurde in der Meta-Studie auch erklärt. (m. W. bezüglich der Sektorenkopplung (3&2x erwähnt) und der Einflüsse aus anderen europäischen/globalen (Nachbar-)Ländern, bspw.) und das Dokument ist nicht barrierefrei. )