Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf für die Festlegung „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (MiSpeL) vorgelegt. Der Entwurf, der bis zum 24. Oktober konsultiert wird, setzt Vorgaben des Stromspitzengesetzes um. Ziel ist es, die Flexibilitätspotenziale von Batteriespeichern und Elektroautos in der Praxis nutzbar zu machen und gleichzeitig die Teilnahme dieser Technologien am Strommarkt zu erleichtern.
„Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bislang ging nur eines von beidem. Auch für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist die Festlegung ein Meilenstein. Die Festlegung enthält auch für die großen Speicher Lösungen. Sie lassen sich besonders gut in die Netze integrieren und helfen im Markt bei der Bewältigung vieler Herausforderungen der Energiewende – vor allem bei der Integration von immer mehr erneuerbarem Strom.“
Hintergrund der Initiative ist, dass Betreiber kleiner privater Batteriespeicher bislang durch die sogenannte Ausschließlichkeitsoption eingeschränkt sind. Diese Regelung sieht vor, dass Strom aus einem Speicher nur dann EEG-förderfähig ist, wenn dieser Speicher ausschließlich mit Strom aus einer Erneuerbaren-Anlage, etwa einer Photovoltaik-Anlage, beladen wird. Sobald der Speicher auch mit Netzstrom beladen wird, verliert der wieder ausgespeiste Strom seine Förderfähigkeit. Diese Begrenzung erschwert eine marktorientierte Optimierung des Speicherbetriebs erheblich und verhindert, dass die vorhandenen Flexibilitätspotenziale – also die gleichzeitige zeitliche Verschiebung der Einspeisung und Nutzung von dynamischen Stromtarifen – tatsächlich ausgeschöpft werden können.
Mit der neuen Festlegung beabsichtigt die Bundesnetzagentur diese Hürde abzubauen und zwei unterschiedliche Verfahren einzuführen, die eine anteilige Zuordnung der Strommengen ermöglichen. Kern ist dabei die Frage, welche Strommengen als förderfähig oder umlagesaldierungsfähig gelten, wenn Speicher oder Ladepunkte sowohl mit erneuerbarem Strom als auch mit Netzstrom betrieben werden.
Die sogenannte Abgrenzungsoption sieht vor, dass viertelstündlich erfasste Strommengen nach festen mathematischen Regeln anteilig zugeordnet werden. Auf dieser Basis kann präzise bestimmt werden, welche Stromanteile aus der Erzeugungsanlage stammen und damit für die Marktprämie oder Umlageprivilegien relevant sind. Dieses Modell schafft hohe Genauigkeit, setzt allerdings einen entsprechenden Mess- und Abrechnungsaufwand voraus.
Als Alternative wird eine Pauschaloption vorgeschlagen. Dabei wird ein festgelegter Anteil des eingespeisten Stroms unter bestimmten Bedingungen automatisch als förderfähig oder saldierungsfähig eingestuft. Dieser Ansatz verringert den Aufwand für Messung und Abrechnung, da auf die exakte viertelstündliche Abgrenzung verzichtet wird. Die Option ist nur für Anlagen bis 30 Kilowatt möglich. Pro Kalenderjahr wird die anteilig förderfähige Netzeinspeisung zu Zeiten mit positiven Day-Ahead-Preisen anhand einer Formel bestimmt. Höchstens sind aber 500 Kilowattstunden pro installiertem Kilowatt und Jahr förderfähig.
Die praktische Bedeutung dieser Optionen liegt in der erweiterten Marktteilnahme von Speichern und Ladepunkten. Betreiber können ihren Speicher künftig sowohl mit Strom aus der eigenen Anlage als auch mit Netzstrom befüllen, ohne den Förderanspruch vollständig zu verlieren. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, Strom in Zeiten niedriger Marktpreise und hoher erneuerbarer Erzeugung günstig zu beziehen und zu speichern. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die gespeicherte Energie entweder für den Eigenverbrauch genutzt oder in der Direktvermarktung zu höheren Preisen wieder eingespeist werden. Auf diese Weise lassen sich Verbrauch und Einspeisung stärker an den Preissignalen des Marktes ausrichten.
Besonders relevant ist dies auch im Zusammenspiel mit bidirektionalen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Diese können künftig nicht nur flexibel Strom aufnehmen, sondern auch rechtlich genau wie ein Speicher am Marktgeschehen teilnehmen.
Die Bundesnetzagentur betont, dass die neuen Regelungen sowohl betriebswirtschaftliche als auch systemische Vorteile erzeugen sollen. Speicher und Ladepunkte sollen dazu beitragen, Lastverschiebungen zu ermöglichen, Erzeugungsspitzen aus Erneuerbaren-Anlagen zu dämpfen und insgesamt eine bessere Integration erneuerbarer Energien in das Stromsystem zu erreichen. Die Festlegung ist damit ein wichtiger Schritt, um die im Stromspitzengesetz angelegten Vorgaben in der Praxis umzusetzen und die Rolle von Speichern und Elektroautos als Flexibilitätsressource im Energiesystem zu stärken.
Die Konsultation startet am 1. Oktober. Das Datum, zu dem die Festlegung in Kraft treten soll, ist bisher nicht bekannt. Die Eckpunkte zur Abgrenzungsoption und Pauschaloption lassen sich hier nachlesen.
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Einspeisevergütung auf 3cent senken und den PV Anlagenbesitzer von Bürokratie verschonen
Wenn man es etwas komplizierter machen möchte.
Einspeisung von 10 bis 16Uhr 3cent, die übrige Zeit 6 cent/kWh
@ niranbunmi.mt: und wie abrechnen? ImSys sind Mangelware…
Wenn wir keine Technik haben, dann weiter mit 4cent/kWh und keine Bürokratie für den Betreiber.
( Dann muss man also bei der 830Wp Anlage rechnen, wenn man mit dem dynamischen Stromtarif, welchen man gegebenenfalls jährlich wechseln soll, aus Verbraucherschutzgründen, den 2.3kWh Stromzwischenspeicher mit Netzstrom an einem Samstag- oder Sonntagnachmittag, im Oktober/November/Dezember/Januar/Februar, bei bewölktem Wetter mit sonnigen Aufhellungen und Windstromeinspeisung, aufladen könnte?
Super, dass die Kleineinspeiseanlage unter 30kWp Leistung hat. )
Wenn du die Pauschaloption gelesen hättest, wüsstest du dass hierzu ein „echte“ PV Anlage notwendig ist, solange die <= 30kWp hat. Dabei werden Steckersolargeräte nicht mitgezählt. Erst bei der Berechnung der Förderfähigen Einspeisung wird dann auch eine Steckersolargerät mit berücksichtigt.
Um das volle Potential dieser Flexibilität auszukosten, macht es sogar Sinn neben seiner 30kWp Anlage noch ein Stecksolargerät mit 2kWp zu betreiben. Damit darf man dann nicht nur 15000 kWh sondern sogar 16000 kWh Gefördert einspeisen (hierfür gilt dann der Jahres Marktwert bzw der Anzulegende Wertt, neben dem bekannten Börsenstrompreis). Alles darüber hinaus wird zwar nicht mehr mit Marktwert berechnet, bekommt aber weiterhin noch direkt von der Börse (durch den Direktvermarkter) den Börsenpreis.
Ein Zuckerl oben drauf, alles über der 15/16 MWh wird rein pauschal als „Graustrom“ behandelt egal oh es aus der PV Anlage kommt (weil man einfach weniger Verbrauch hat) oder zuvor aus dem Netz bezogen hat. Für diese weitere Menge an kWh die man so einspeist wird dann angenommen dass das Zwischengespeicherter Strom aus dem Netz ist wofür man dann für die Bezogene Menge an kWh von den Umlagen befreit wird, also man bekommt dann seine gezahlten Netzentgelte/Umlagen wieder zurück, aber nur bis zur maximalen Grenze des bezogenen Stroms. Wenn man also neben den erlaubten 15/16 MWh noch weitere 3000 kWh einspeist, aber nur 2000 kWh vom Netzbetreiber bezogen hat, bekommt man für diese 2000 kWh die Umlagen wieder zurück.
Lässt sich alles aus der Anlage 2 der Pauschaloption heraus lesen.
Eigentlich sehr sehr geil dieses Papier, hoffe in der Diskussionsrunde bis 24.10 wird da nicht mehr all zu Stark herumgedocktert. Finde das eigentlich ein Mega Entwurf. Das meiste basiert ja auf das Solarspitzengesetz und dem geänderten §19 3a-c EEG , nur mit der Gleichstellung von Großen Speichern ist jetzt neu dazu gekommen.
Hier für die Pauschaloption ist die einzige Vorraussetzung dass man eine Anlage <=30kWp in der Geförderten Direktvermarktung (Marktwert) hat. Alle Anlagen in der Sonnstigen Direktvermarktung sind hiervon ausgeschlossen – sowie ein Steckersolargerät, da es nicht in der geförderten Direktvermarktung sein kann. Aber zusammen mit einer richtigen PV Anlage kann man dann wirklich das Maximum heraus holen!!
Chloe over and Out
( „Steckersolargerät“
Was rechtfertigt dann die Rentabilitätsverschlechterung bei „echten“, kleinen Photovoltaik-Neuanlagen zwischen etwa 2-4kWp? (Messstellenkosten, Gleichstellung bei Abregelung bei ’negativen‘ Börsenstrompreisen, ausserhalb der Prüfung des lokalen Netzzustandes), wenn die ‚grösseren‘ Durchschnittsanlagen weitere Zusatzerträge dazugewinnen?
Seit wann ist das Ideal der Energiewende eine Art interner Klassenkampf der Anlagengrössen?
Was ist aus dem Anspruch der ‚Umweltfreundlichkeit‘ und der Solidarität geworden?
Eine Vereinfachung unterhalb 3(-5?)kWp (ohne Abregelung bei unbekannter, lokaler Stromnetzauslastung) wäre fair. Mit Zwang zur Abregelung (bis 3(-5)kWp) sollte der VNB zum Nachweis der lokalen Netzüberlastung verpflichtet werden (oder zum Ausbau der Leistungsfähigkeit des Netzbereiches)?
Warum ‚15000kWh‘ bei einer 30kWp Anlage?
Wenn der Stromanbieter Strom aus einem ‚Ökostromtarif‘ liefert, wäre die Pauschalisierung der Annahmen für den Reststrombezug (als Graustrom) komplett widersinnig, für eine Wahl eines ‚Ökostromtarifes‘ welcher CO2-frei (bis CO2-reduziert), also kein Graustrom, angeboten wird.
MfG )
( in meinem Verständnis, wird eine 500kWh Einspeiseförderung je kWp nur mit einer PV-Anlage mit Mischstromspeicherung angesetzt?
(die Anlage 2, Abb. 4, mit allen Eventualitäten im grenzübergreifenden (geographisch, kl. gr. 30kWp/100kWp, Vermarktung/Vergütung) Stromaustausch und inkl. Ökostromanbietern, wahrlich ‚verbraucherfreundliche‘, staatliche Regelungs- und Verwaltungsoptionen? )
Ehrlich gesagt, ich finde gar nicht warum dies ein großer Wurf sein sollte ?
Der große Pferdefuß ist doch, das die PV-Dachanlage gerade KEINE EEG Vergütung mehr erhalten darf (Anlage 2, Seite 11, Abschnitt 3.4) !
Wieviele PV Dachanlagen < 30 kWp sind denn in der Direktvermarktung ? Insbesondere Neu-Anlagen ?
Also so wird das nichts mit V2G !
Hier wird Bürokratie um der Bürokratie willen erzeugt.
Das schöne ist, bei V2H gibt es keine regulatorischen Hürden, vgl. Drucksache 20/14985 vom 14.2.2025, 3. Seite, Mitte.
Denn das eAuto agiert analog zum bekannten Heimspeicher "behind-the-meter", so einfach kann das Leben sein.
( „Wenn infolgedessen die jährliche Stromerzeugung eines Ladepunktes
die jährlichen Ladeverbräuche am selben Ladepunkt ausnahmsweise übersteigt, wird diese Über-
schussmenge als mitgebrachter „Fremdtankstrom“ in den Formeln zusätzlich berücksichtigt.“
Die Diskussion, wenn man das eAuto im europäischen Ausland mit Atomstrom oder sogar ‚fossiler Stromeinspeisung‘ geladen hat und V2G zur lokalen Redispatch-Leistung anbietet (in Direktvermarktung, als ‚Geschäftsmodell‘ mit LKW-Skalierung?) … wird ’spannend‘? )
Ein insgesamt guter Vorschlag, der den Betrieb von Speichern wirtschaftlich noch mal deutlich attraktiver machen dürfte.
Er löst (mutmaßlich) auch ein anderes Dilemma. EEG-Anlagen genießen im Baurecht (Ländersache) umfassende Privilegien. Sowie z.B. eine Frei-Flächen-PV-Anlage mit OnSite-Speicher auch Graustrom in ihren Batterien speichert, war die gesamte Anlage inkl. PV nach bisheriger Regelung keine EEG-Anlage mehr und es galten baurechtlich ggf. ganz andere Anforderungen. Das hat z.B. die Überbauung bestehender Anschlüsse mit Batterien verhindert.
Nun muss die Politik noch den größten Blocker beim Speicherausbau adressieren. Das sind die Netzbetreiber, die fast alle Speicherprojekte ablehnen oder auf den St. Nimmerleinstag verschieben. Bei Westnetz, einem der größten Verteilnetzbetreiber in Deutschland, für dessen Mutter Frau Reiche bisher gearbeitet hat, gab es vor Kurzem einen Hinweis auf der Website, dass neue Batteriespeicherprojekte frühestens in 10-15 Jahren an Netz gehen können.
Ebenso ist es unhaltbar, dass von ca. 860 Verteilnetzbetreibern, die in aller Regel auch grundzuständige Messstellenbetreiber sind, fast 300 noch kein einziges Smartmeter installiert haben. Netzbetreibern, die so agieren, muss die Zuständigkeit für das Netz weggenommen werden. Die haben immer ein regionales Monopol und wenn sie damit effektiv die Energiewende sabotieren, dann können wir das als Gesellschaft nicht länger hinnehmen. Das kostet uns Milliarden. Ob es vorsätzliche Sabotage oder pure Inkompetenz ist, spielt nur eine sekundäre Rolle.
Warum sollte die Energiewende an den fehlenden sog. SmartMeter scheitern?
Sie werden dafür nicht gebraucht !
– Der VNB hat alle Daten an seinen OrtsNetzTrafo’s zur Verfügung.
– Hat er ggfs. den Netzausbau verschlafen, trotz bekannter Daten, ja dann muß er halt Rundsteuerempfänger – auf seine Kosten – spendieren !
– Wer als Kunde ein sog. SmartMeter nutzen bitte, gerne, kaufen – aber keinen Zwang.
Sog. SmartMeter sind Datenschleudern, ohne Mehrwert für die allermeisten Haushalte. Sie haben nur einen Zweck, eine deutlich bessere Datenbasis zur Erstellung von Nutzungsprofilen und entsprechend adaptierten Preismodellen, mit entsprechenden Profiten, zu erstellen.
Beim Mobilfunk nutzen einige sehr gerne die Flatrate. Aber in der Grundversorgung soll mit dyn. Preisen und variablen Netzgebühren die Zukunft liegen.
– Mobilfunk ist nice-to-have (es ginge, es ging auch mal ohne)
– Stom im Haushalt ist Teil der Grundversorgung.
@E.Wolf
Wenn man von dynamischen Preisen profitieren möchte, dann werden Smartmeter sehr wohl gebraucht. Und man einer Veränderung des Verbrauchverhaltens würde man auch die Energiewende als solche unterstützen.
Im Übrigen will Fr. Reiche genau diese Wahlfreiheit (die ansonsten von der CDU immer wieder wie ein Mantra vor sich hergetragen wird) abschaffen?! In Zukunft sollen nach ihren Plänen dann nur noch die Verteilnetzbetreiber für den Smartmeter-Rollout zuständig sein. Das würde den gesamten Prozess verlangsamen und ganz sicher auch verteuern!
Von wegen Technologieoffenheit und niedrigere Kosten und so?!
( es gibt auch das EnFG seit über 1 1/2 Jahren.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EnFG_AufsichtUmlagepflichten/start.html
Aufsicht über das EnFG
Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufsicht über das Energiefinanzierungsgesetz wahr. Diese beinhaltet u.a. die ordnungsgemäße
Ermittlung und Veröffentlichung der Umlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber
Erhebung der Umlagen durch die Netzbetreiber gegenüber den Netznutzern
Weiterleitung der von den Verteilernetzbetreibern erhobenen Umlagen an die Übertragungsnetzbetreiber
Ermittlung des EEG- und des KWKG-Finanzierungsbedarfes durch die Übertragungsnetzbetreiber
Kontoabrechnung für die Zahlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Übertragungsnetzbetreibern zum Ausgleich des EEG-Finanzierungsbedarfes
Durchführung des EnFG-Ausgleichsmechanismus
Führung der EEG- und KWKG-Konten der Übertragungsnetzbetreiber sowie der EEG-, KWKG- und Offshore-Konten der Verteilernetzbetreiber )
( Korrektur: Das EnFG gibt es seit mittlerweile 2 1/2 Jahren. )
@E.Wolf
Sie verstehen offenkundig das Thema überhaupt nicht. Zum einen ist der Digitalisierungsstand bei Ortstrafos auch schlecht. Die VNB haben eben nicht alle Daten digital in Realtime.
Um eine kostengünstige Energiewende zu bekommen, brauchen wir zwingend eine Flexibilisierung des Verbrauches. Alles, was wir an Verbrauch nicht flexibilisiert bekommen, müssen wir zusätzlich an Kraftwerks-Backupkapazität oder zusätzlicher Batteriekapazität sowie zusätzlichen Netzausbau auffangen.
Kleines Rechenbeispiel: Elektroautos werden Verbrenner komplett verdrängen. Wir haben aktuell knapp 50 Mio. PKW in Deutschland. Irgendwann werden um die 50 Mio. E-Autos sein. Wenn dann gegen 18 Uhr 10 Mio. Arbeitnehmer nach Hause kommen und ihr E-Auto in Wallbox stöpseln, weil das am bequemsten ist und für sie mit festem
Strompreis nun mal keinen Unterschied macht, dann hängen 110 GW Last zusätzlich am Netz. Haushalte haben nur einen Anreiz, sich netzdienlich zu verhalten, wenn sie davon profitieren. Das geht nicht ohne Smartmeter.
„Sog. SmartMeter sind Datenschleudern, ohne Mehrwert für die allermeisten Haushalte. Sie haben nur einen Zweck, eine deutlich bessere Datenbasis zur Erstellung von Nutzungsprofilen und entsprechend adaptierten Preismodellen, mit entsprechenden Profiten, zu erstellen.“
Sorry, aber was für ein ideologisierter Quatsch. Ja, sie haben „auch“ diesen Zweck, aber was ist daran schlecht?
Das sind Lastprofile, die sehr viel genauer und zielführender für den Aus- und Umbau des Netzes einfließen können, aber auch um sehr viel effizienter und gezielter die dynamischen Kapazitäten zur richtigen Zeit zu dimensionieren. Das spart Unmengen an Geld und Zeit für Investoren und Kunden.
Diese Panik vor diesen Daten ist schon faszinierend, wenn es hier um geschützte Datenverbindungen nur über den Stromverbrauch geht und „nicht“ (wie am Handy oder PC) über umfangreiche Personenprofile häufig sogar simpelst einsehbar in Klartext. Die Versorgungsunternehmen machen sich strafbar, wenn sie diese als hochsensibel eingestuften Daten an Dritte weitergeben. Diese Daten sind auch wirtschaftl. bei weitem weniger interessant bzw. gewinnbringend, als die Gratis-Datenflut, die ohnehin vom Fernseher, Auto oder Saugroboter (inkl. Kamera) so vielfältig zur Verfügung steht.
Natürlich kann man es wegen diffusen Ängsten auch anders und mit alten Methoden machen… wer aber hier nicht mit der Zeit geht und die skalierenden und günstigen Möglichkeiten von vorhandener Infrastruktur nutzt, der zahlt in allen Belangen ohne Ende drauf, verzögert alles bis zum St. Nimmerleinstag und schließt sich allen modernen zukünftigen Methoden von vorneherein aus.
Und Smartmeter haben natürlich noch weitere Mehrwerte. Zu allererst ermöglichen Sie natürlich den steten Überblick über den eigenen Stromverbrauch… trivial, aber durchaus mit gewisser Wirkung.
Sie können aber durch die Standardisierung auch die Konnektivität zu Heimautomatisation, Wechselrichtern, Verbrauchern, Speichern, Wallboxen, Wärmepumpen und sonst was extremst vereinfachen. Es braucht nicht mehr den Wildwuchs zig verschiedener proprietärer Lösungen im Verteilerkasten, die teuer, umständlich und gegenseitig behindernd sind. Heutige Balkonspeicher für 400 Euro brauchen dann in jeder Mietwohnung nichts weiteres, als den Netzstecker und erledigen den Rest mit dyn. Stromtarifen nach einmaliger „sicherer“ Anbindung des Smartmeters ganz automatisch von selbst. Es braucht keinen Elektriker für den Umbau oder für eine umständliche Konfiguration und möchte man die Wärmepumpe oder die Wallbox am gleichen Smartmeter anmelden, dann macht man das einfach und schnell.
Das alles bringt die schnelle, günstige vereinfachte Dynamik in flexiblen Nachfragemarkt… eigentlich genau das, was wir gerade brauchen und wovon viele Unternehmen im Mittelstand, z.B. im Bereich Energiemanagement sowie millionenfach Kunden mit angepassten preiswerten Tarifen direkt profitieren können. Für den Otto-Normal-Nutzer reicht bereits völlig das Smartmeter light dafür, das nicht aktiv ins System eingreifen kann.
( „Die Versorgungsunternehmen machen sich strafbar, wenn sie diese als hochsensibel eingestuften Daten an Dritte weitergeben.“
Da haben Sie aber Vertrauen in die Strukturen. )
Da ist Herr Wolf aber einigen Verschwörungsmythen auf den Leim gegangen.
Ortsnetztrafos mit Datenanbindung und Netzbetreiber mit Überblick über die Netzauslastung, wo gibt es den so was. 😮
Smartmeter sind also Datenschleudern aber Facebook ist natürlich sicher. Was soll den aus den 15 min Stromdaten rausgelesen werden. Wann gekocht wird? Das Leute im Urlaub sind kann man am Status auf WhatsApp oder Facebook usw. einfacher erkennen.
Wozu man Smartmeter benötigt kann man an viele Stellen nachlesen, das sollte man keinem mehr hier erklären müssen.
@Gernot
Da bin ich ganz bei Ihnen. VNB die ihre arbeitet nicht erledigen sollten mit dem nächsten VNB der das kann zusammengelegt werden.
Vielleicht sollte ein Untergrenze bei den VNB eingeführt werden. Unter 200.000 Anschlüssen müssen sie fusionieren.
Da würden schon ein paar wegfallen.
Schöne Grüße