FID nach AgNes gesichert!? Es lauern noch zwei Risiken.
Es wuselt wieder in der Branche: Viele langjährige „Solar-Coaster“-Fahrer kennen das immergleiche Spiel. Zum Jahreswechsel wird – mal wieder – irgendetwas anders und man muss unbedingt schnell aktiv werden. Bei den Privatanlagen geht es aktuell um die Einspeisevergütung. Das sehe ich ehrlicherweise gar nicht so kritisch: Wer jetzt schon Erfahrungen in der Direktvermarktung aus den Speichern kleiner Photovoltaik-Anlagen macht, hat auch keine Sorge vor 2027.
Bei den großen Speicherprojekten hingegen drängt das Thema der FID, der Final Investment Decision. Da werden jetzt also bis Jahresende noch schnell die großen Verträge für Graustromspeicher für die nächsten mehr als zwei Jahre gemacht, damit die Netzentgeltbefreiung – vermeintlich – gesichert ist. Und Grünstromspeicherbetreiber wiegen sich in wirtschaftlicher Sicherheit.
Nicht nur, dass die (in Deutschland) junge Großspeicherbranche hier oft einfach anhand von „Euro-pro-Kilowattstunde“ entscheidet. Es ist, als hätten sie den Fokus auf das „Euro-pro-Kilowattpeak“ einfach von den Solarmodulen übernommen. Sie tun so, als ob ein komplexes Zusammenspiel aus Batterien, BMS, Leistungselektronik, EMS, Klimasystem und so weiter, mit einem einfachen Solarmodul vergleichbar wäre. Wer sich überhaupt in die Tiefen der Technik herunterlässt, vergleicht höchstens noch irgendwelche mit viel Kleingedrucktem garantierten Zyklenzahlen.
Nicht der Euro pro Kilowattstunde zählt
Was wirklich zählt, für den langfristigen Erfolg sind ganz andere Zahlen, die in keinem Datenblatt stehen. Wer vergleicht einen Roundtrip-Wirkungsgrad, eine Systemverfügbarkeit wahlweise mit Zentral- oder Stringwechselrichtern, eine Zyklenbegrenzung pro Tag oder Jahr? Wer hinterfragt die leidigen SoC-Jumps bei großformatigen Lithium-Eisenphosphat-Zellen (LFP), den Stromhunger der Nebenverbraucher oder auch die Entsorgungskosten von LFP gegenüber dem Materialwert von NMC (Nickel-Mangan-Kobalt)? Dafür hat man aktuell keine Zeit, es drängt ja die FID!
Erfahrene BESS-Betreiber jedoch wissen: darin stecken die großen Unterschiede beim Ertrag und den Betriebskosten (OPEX). Genau diese Erfahrung über verschiedene Systeme und mehrere Jahre hinweg fehlt aber oft noch. Als Speicherhersteller höre ich interessiert und fasziniert zu, wenn menschliche und künstliche Intelligenz Datenblattwerte analysieren und die fehlende Praxiserfahrung mit Speichern durch umso umfangreichere theoretische Abhandlungen ersetzt werden.
Preisrisiko durch Zölle
Weil man so tief im Zahlendschungel steckt und die Zeit drängt, hat man sich die in der Zukunft vielleicht entscheidenden Fragen aber noch gar nicht gestellt:
Die FID ist zwar gesichert, aber wie geht es mit dem darin geforderten Anteil des Investitionsvolumens und der Finanzierungszusage weiter? Was passiert, wenn beispielsweise schon im Herbst Importzölle aus China beschlossen würden und die Speicherpreise dann real deutlich steigen? Bestätigt der Hersteller der Wahl, dass er alle der möglichen Zusatzkosten übernimmt? Das kann er gar nicht, außer er produziert in Europa und hat hier gar nichts zu befürchten. Dann könnte man diese wichtige Preissicherheit wohl mit dazu bekommen.
Und noch kritischer gefragt: werde ich den per FID-Entscheidung gekauften Wechselrichter überhaupt noch ans Europäische Stromnetz anschließen können? Hier erleben wir in Gesprächen die ganze Bandbreite an Reaktionen. Von ungläubigem Kopfschütteln und der Erwartung: „sowas würde die EU ja nie machen“ einerseits bis zur sehr klaren Anforderung, dass es „ein europäischer Wechselrichter sein muss“ andererseits, insbesondere von Personen und Unternehmen, die sich auch in den relevanten Gremien in Berlin und Brüssel einbringen.
Vergegenwärtigen wir uns noch mal die Abfolge und aktuelle Situation: die USA hatten einzelne Wechselrichterhersteller schon länger ausgeschlossen. Es folgten Trumps prohibitiv hohe Zölle und im Juli die FCC-Entscheidung, dass keine neuen Wechselrichter mehr zugelassen werden. Im August kam dann der Ausschluss aller chinesischen Hersteller aus Großprojekten mit der Erklärung des „Nationalen Notstands im US-Stromnetz“. Nicht nur das: die Diskussion dreht sich mittlerweile eher darum, ob schon installierte Wechselrichter bleiben dürfen und nur offline gehen müssen oder ob sie aus Sicherheitsgründen ausgebaut werden müssen. Bis Weihnachten werden wir das wissen. Erste Aufträge, bestehende chinesische Speicher abzubauen und stattdessen unsere zu liefern, diskutieren wir gerade in unserer US-amerikanischen Tochterfirma mit Unternehmen der kritischen US-Infrastruktur. Aus Ländern wie Indien oder Japan kommen ähnliche Nachrichten des konsequenten Ausschlusses.
Sicherheitspolitische Maßnahmen auch in Europa
Und in der EU sind wir – natürlich in Europa-Geschwindigkeit, aber dennoch fortschreitend – auf demselben Pfad unterwegs. Dass im April das Verbot chinesischer Wechselrichter lediglich für EU-geförderte Projekte beschlossen wurde, hatte vor allem den Grund, dass über den Haushalt und wofür er eingesetzt werden darf, gegangen wurde. Die Mitgliedsstaaten wurden aber aufgefordert, selbst weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, was insbesondere baltische und skandinavische EU-Länder dann auch direkt gemacht haben. Selbst die deutsche Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage hin bestätigt, dass entsprechende Maßnahmen diskutiert und vorbereitet werden.
Zwischenzeitlich hat die EU auf Bitten von Projektierern und chinesischen Herstellern eine Erhebung durchgeführt und abgeschlossen, ob es denn überhaupt genug Nicht-China-Wechselrichter für Photovoltaik und Speicher gäbe und ob diese bezahlbar wären. Das Ergebnis ist eindeutig: der europäische Markt könnte sogar doppelt versorgt werden und selbst bei gewissen Zusatzkosten für die Wechselrichter sind die Gesamtsystem-Zusatzkosten vernachlässigbar gering.
Daher würde ich es doch als gewissermaßen „mutig“ bezeichnen, wenn man sich jetzt bis Jahresende mit vollem Einsatz die FID sichert, dabei aber darauf vertraut, dass man weitgehend zollfrei einkaufen und insbesondere alle chinesischen Wechselrichter bis zur Projektrealisierung noch anschließen darf und sie auch – bei allen geopolitischen und KI-Szenarien – über 20 Jahre aktiv und uneingeschränkt am deutschen/europäischen Stromsystem betreiben kann. Denn wenn das nicht so käme, wäre wohl letztlich auch der jetzt von der Bundesnetzagentur schweren Herzens gewährte Vertrauensschutz für die Projektgesellschaften dahin. Die getätigte Bestellung beim Lieferanten belegt ja die Investitionsentscheidung und legt gleichzeitig fest, welches System man damit gekauft hat und erlaubt es (wohl) nicht, bei geänderten Rahmenbedingungen diesen Auftrag später einfach zu stornieren und ein anderes System mit EU-Wechselrichtern neu zu bestellen.
Und mit Blick auf die Grünstromspeicher: das Wirtschaftsministerium fordert uns klar dazu auf, keine weiteren dauerhaften „Winterschläfer“ zu schaffen – wie es sie leider schon viel zu häufig als Photovoltaik-Heimspeicher ohne jegliche Energiemarktintegration gibt. MiSpeL und die aktuellen Pilotprojekte für FCA-regulierte Bezugsleistung von Grünstromspeichern werden ermöglichen, was sich alle wünschen: zusätzlichen Netzbezug auch für praktisch alle Grünstromspeicher – wenn auch erst im zweiten Schritt nachgewährt. Aber auch hier gilt dann natürlich: wenn sie nicht AgNes-konform noch in 2026 beauftragt werden, dann greifen für diesen Netzbezug die künftigen Netzentgelte. Die oben genannten Risiken gelten für sie somit genauso.

Über den Autor:
Franz-Josef Feilmeier ist Gründer und Geschäftsführer des deutschen Herstellers Fenecon für Battery Energy Storage Systems (BESS) und ist gleichzeitig Mitglied in verschiedenen energie- und industriepolitischen Verbänden.
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