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Viele Versorger geben Netzentgelt-Rabatte nur eingeschränkt an die Kunden weiter

Eine Umfrage des Verbraucherportals Finanztip unter 20 großen Versorgern zeigt, dass nur ein kleiner Teil das Modul 2 der Netzentgelt-Rabatte nach §14a EnWG in allen Tarifen an die Kunden weitergibt. Für diese Variante müssen sie bei den meisten Versorgern einen Sondertarif buchen. Auch das Modul 3 ist nur begrenzt zugänglich.
Luft-Wasser-Wärmepumpe, Außeneinheit, Installateur, Vaillant, PR-Foto
Für Wärmepumpen ist das Modul 2 nach Einschätzung von Finanztip oft am attraktivsten | Foto: Vaillant

Wer eine steuerbare Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher besitzt, kann einen Netzentgelt-Rabatt nach §14a EnWG in Anspruch nehmen. Dabei hat der Betreiber die Wahl zwischen einem Pauschalrabatt (Modul 1), einer Minderung des verbrauchsabhängigen Teils der Netzentgelte um 60 Prozent (Modul 2) oder einem zeitvariablen Nachlass (Modul 3, nur in Kombination mit Modul 1). Das betrifft in Deutschland etwa 1,7 Millionen Haushalte.

Das Verbraucherportal Finanztip hat 20 große deutsche Stromversorger befragt, wie sie diesen Rabatt an ihre Kunden weitergeben. Daraus geht hervor, dass nur sieben Unternehmen – E.ON, Enercity, EWE, Lichtblick, Mainova, N-Ergie und Octopus Energy – den Modul-2-Nachlass in allen Tarifen berücksichtigen, also auch im normalen Haushaltsstromtarif.

Zwölf der 20 befragten Anbieter geben den Modul-2-Rabatt nur über spezielle Tarife weiter, etwa über einen Wärmepumpen- oder Ladestromtarif. Dazu zählen Badenova, EnBW, Entega, Montana, MVV Energie, Naturstrom, NEW, Pfalzwerke/123energie, Rheinenergie, Sachsenenergie, die Stadtwerke München und Vattenfall. TEAG äußerte sich zu der Anfrage nicht.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb nachhaken und den Anbieter wechseln, wenn der aktuelle Versorger die Weitergabe des Rabatts unnötig kompliziert macht“, sagt Benjamin Weigl, Energieexperte bei Finanztip.

Auch das Modul 3 ist nur begrenzt zugänglich: Allein E.ON, Enercity, EWE, Lichtblick, Mainova, Octopus Energy und Rheinenergie geben ihren Kunden laut der Finanztip-Anfrage die Möglichkeit, die zeitvariablen Netzentgelte zu nutzen – obwohl sämtliche Versorger dazu verpflichtet sind.

Modul-1-Rabatt in fast allen Standard-Stromtarifen

Das Modul 2 bringt nach Einschätzung von Finanztip bei Wärmepumpen mit höherem Verbrauch oder beim Betrieb mehrerer steuerbarer Geräte eine größere Ersparnis als die anderen Rabatt-Varianten. In einer Musterrechnung für einen Berliner Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden sind mit dem Modul 2 in diesem Jahr 300 Euro drin. Hinzu kommen allerdings die Kosten für einen separaten Stromzähler.

Die einfache Alternative, den Pauschalrabatt nach Modul 1, geben laut Finanztip fast alle 20 befragten Stromanbietern automatisch über einen normalen Haushaltsstromtarif weiter. Voraussetzung ist, dass das Gerät beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet und Modul 1 dort hinterlegt ist. Dieser Rabatt liegt Finanztip zufolge 2026 zwischen 108 und 196 Euro brutto im Jahr. Ein zusätzlicher Stromzähler ist dafür nicht notwendig.

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Kommentare

gernot
Sep 23, 2026

Eine Beispielrechnung mit nur 5000 kWh ist eher realitätsfern. Der deutsche Durchschnittshaushalt verbraucht schon 3.500 kWh. §14a EnWG ist nur mit steuerbarem Verbraucher ab 4,2 kW Leistungaufnahme nutzbar. D.h. typischerweise große Wärmepumpe mit 15 kW Heizleistung oder mehr, Wallbox oder großer PV-Speicher mit 9 kWh oder mehr. Dann kommen typischerweise größere Verbräuche als 5000 kWh pro Jahr zusammen und dann ist die Kombination aus Modul 1 und Modul 3 meistens lukrativer, es sei denn der Verteilnetzbetreiber hat für zeitvariable Netzentgelte (Modul 3) eine Abwehrbepreisung aufgesetzt (z.B. Hochlasttarif gilt 10 Stunden am Tag und Niedriglasttarif nur eine Stunde).

Modul 2 bringt eine Netzentgeltreduzierung um 60%. Modul 3 bringt eine Netzentgeltreduzierung von 60-90% PLUS die pauschale Reduzierung aus Modul 1. Naheliegenderweise ist das dann in den meisten Fällen viel lukrativer.

Vor 1, 2 Jahren hat PV-Magazine hier mal eine Seite vorgestellt, die eine Datenbank hat, mit der sich zeitvariable Netzentgelte abfragen und das Sparpotenzial überschlägig berechnen lassen:
https://smartstromcheck.de/zeitvariable-netzentgelte

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mfroebel
Sep 24, 2026

hallo Gernot, könnten Sie einmal darlegen, inwieweit das Modul 3 eine Netzentgeltreduzierung von 60 – 90 % bringt? das gilt vielleicht in den Zeiträumen der Niedriglaststufe. Aber über ein Jahr gesehen bezieht man seinen Strom auch in Zeiten von Standard und Hochlaststufe. Zusätzlich hängt es vom Modell des Netzbetreibers ab. die e.on bspw. hat in ihrem Netz im das komplette zweite und dritte Quartal (01.04. bis 30.09.) gar keine Stufen, sondern rechnet immer den Standarttarif ab.