Musterpachtvertrag für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) stellt einen kostenlosen Musterpachtvertrag für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung. Er richtet sich sowohl an Grundstückseigentümer als auch an Projektierer und Betreiber und soll als Grundlage für die vertragliche Gestaltung der Flächennutzung dienen.
Erarbeitet wurde das Vertragsmuster von der KEA-BW gemeinsam mit dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Neckar-Energieverband (NEV) sowie der Kanzlei Menold Bezler. Der Vertrag enthält Regelungsvorschläge zum Vertragsgegenstand und zur Nutzung der Flächen, zu Genehmigungen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten sowie zu Laufzeit, Pachtentgelt und Kündigung.
Der Mustervertrag kann auch für Photovoltaik-Projekte verwendet werden, die sich über mehrere Grundstücke erstrecken oder an denen mehrere Flächeneigentümer beteiligt sind.
Muster für Pächterzustimmung und Dienstbarkeit
Ergänzend zum Pachtvertrag stehen zwei weitere Dokumente zur Verfügung. Eine „Pächterzustimmung“ ist für Fälle vorgesehen, in denen die für den Solarpark vorgesehene Fläche bereits an Dritte verpachtet ist. Das Muster kann als Grundlage für eine Vereinbarung dienen, mit der der bestehende Pächter dem Bau der Photovoltaik-Anlage zustimmt.
Eine „Muster-Dienstbarkeit“ dient der grundbuchrechtlichen Absicherung der Nutzungsrechte des Projektierers beziehungsweise Betreibers an den betroffenen Grundstücken. Damit sollen die für Bau und Betrieb der Photovoltaik-Anlage erforderlichen Nutzungsrechte gesichert werden.
Der Musterpachtvertrag und die beiden Anlagen können kostenlos über das Wissensportal der KEA-BW abgerufen werden.
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