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Whitepaper: bne macht sechs Vorschläge für massentaugliche Direktvermarktung kleiner Photovoltaik-Anlagen

Im Entwurf der EEG-Novelle ist die Abschaffung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. Dafür sollen auch die Kleinanlagen in die Direktvermarktung. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft sieht das als eine große Chance an. Allerdings müssen noch die passenden Voraussetzungen geschaffen werden, die im EnWG, dem Messstellenbetriebsgesetz und EEG 2027 verankert werden sollten.
kleine Photovoltaik-Dachanlge, Gartenstühle
Damit die Direktvermarktung auch für kleine Anlagen massentauglich wird, müssen noch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. | Foto: Vivint Solar auf Unsplash

Mit der EEG-Novelle soll die Direktvermarktung auch für kleine Photovoltaik-Anlagen verpflichtend werden. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht darin eine große Chance, einen neuen Standard für Prosumer zu schaffen. Allerdings gibt es aktuell noch gewaltige Umsetzungsdefizite bei den Verteilnetzbetreibern, um die notwendigen Voraussetzungen für den Zugang einer aktiven Vermarktung zu schaffen, wie der Verband schreibt. In einem Whitepaper, das pv magazine vorliegt, addressiert er daher sechs Punkte, um die Direktvermarktung für Kleinanlagen zu einem Massengeschäft zu machen.

Der erste Vorschlag bezieht sich auf eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), um die Prosumer gegenüber den Netzbetreibern zu stärken. So braucht es für Prosumer mehrere Maßnahmen von Netzbetreibern und Messstellenbetreibern, bevor sie in die Direktvermarktung wechseln können. Dazu gehören der Netzanschluss, die Zuweisung der Marktlokations-ID, die Anmeldung der Direktvermarktung, der Einbau eines Smart Meters, die Abrechnung der Marktprämie sowie die Sicherstellung der Steuerbarkeit. Bislang gibt es dafür jedoch keine wirksamen Durchsetzungsinstrumente, weshalb der bne einen pauschalierten Ausgleichsanspruch für die Prosumer fordert, wenn die Fristen durch Netz- und Messstellenbetreiber gerissen werden. „Die Höhe des Anspruchs sollte sich nach Dauer und Schwere der Pflichtverletzung sowie der Betroffenenkategorie richten, nicht jedoch bei Ereignissen wie höherer Gewalt oder behördlichen Vorgaben gelten“, heißt es dazu im Whitepaper. Die Ausgestaltung solle die Bundesnetzagentur vornehmen, wobei die Kosten nicht über die Netzentgelte auf die Allgemeinheit umgelegt werden sollten. All dies will der Verband in einem neuen Paragraf 21c im EnWG verankern.

Punkt zwei auf der Liste bezieht sich auf die Funktionstüchtigkeit der Smart Meter. So scheitere der Rollout aktuell nicht nur daran, dass zu wenig Geräte verbaut würden, sondern auch das verbaute Smart Meter nicht funktionierten, schreibt der Verband. Allerdings sind Messwerte auf Viertelstunden-Basis die Voraussetzung, um an der Direktvermarktung teilnehmen zu können. Wenn ein grundzuständiger Messstellenbetreiber die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung viertelstundenscharfer Messwerte über das Smart-Meter-Gateway an Netzbetreiber und Lieferanten nicht gewährleisten könne, schlägt der bne einen Ausgleichsanspruch der Prosumer vor. Damit würden einerseits die Betroffenen vor Verlusten durch einen verzögerten Zugang zur Direktvermarktung geschützt, andererseits eine ordnungsgemäße Umsetzung der Pflichten sichergestellt. Den dafür notwendigen Paragrafen will der bne im Messstellenbetriebsgesetz verankern. Dort wäre auch der dritte Punkt auf der Liste angesiedelt. So will der bne eine „effektive Sanktionierung“ erreichen, wenn Verteilnetzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber ihre Quoten zum Pflichteinbau der intelligenten Messsysteme nicht erfüllen.

Der vierte Vorschlag addressiert die EEG-Novelle. Der bne hält es nicht für sinnvoll, zwei neue Instrumenten zur Einführung der Direktvermarktung für Kleinanlagen dort zu verankern. Anstelle der vorgesehen befristeten Übergangszahlung von 36 Monaten und des Direktvermarktungsbonus über 48 Monate solle einfach die Leistungsschwelle in Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 des EEG gestrichen und damit die bereits etablierte Marktprämie für alle Anlagen erhalten werden.

50 Prozent Wirkleistungsbegrenzung in der Direktvermarktung streichen

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die geplante 50-Prozent-Kappung der Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung, wie sie im Entwurf für das EEG 2027 vorgesehen ist. Die Wirkleistungsbegrenzung von 50 Prozent sei bei Anlagen in der Direktvermarktung nicht nötig, argumentiert der bne. Sie schränke nur die Flexibilität der Anlagen ein. Zudem müssten die Anlagen ohnehin durch den Netzbetreiber steuerbar sein und dieser habe die Möglichkeit über das intelligente Messsystem den Leistungswert der Ist-Einspeisung der Anlage abzurufen. Der bne fordert daher die vorgeschlagene Wirkleistungsbegrenzung für alle Anlagen zu streichen, die mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind und an der Direktvermarktung teilnehmen.

Als letzten Vorschlag verweist der Verband auf eine Veröffentlichung der Deutschen Energieagentur Dena. Sie habe Best Practices für massengeschäftstaugliche Direktvermarktung kleiner Photovoltaik-Anlagen zusammengetragen, die zeigen, wie Abläufe möglichst einfach und effizient gestaltet werden können. Diese Ansätze sollten auf die Prozesse weiterer Netzbetreiber übertragen werden, um eine möglichst einheitliche Umsetzung zu erreichen, heißt es in Vorschlag sechs des bne.

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Kommentare

maeder.c
Sep 18, 2026

Tax us now / Tax me now
Die ganze Infrastruktur rund um private PV ,dynamische Strompreise, HEM und Heimspeicher erinnert mich irgendwie an einen Hausbesitzer der ständig “ tolle Ideen “ hat , die er dann so autodidaktisch umsetzt. Einen alten Wohnwagen an die Hauswand schrauben, und mit 5 Kilo Silikon die Fugen abdichten? Tolle Idee , der Raumgewinn ist gigantisch. An den Wohnwagen noch ein Gartenhaus aus dem Abverkauf beim Baumarkt kleben , und an das Gartenhaus einen selbstgezimmerten Carport aus Sperrmüll basteln.
Dass mag ja alles sehr praktisch und sinnvoll sein , aber wie sieht es aus ? Super individuell ….
Ich meine damit nicht die elektronischen und elektrischen Installationen an sich , die sind allermeist korrekt und gut umgesetzt, sondern die gesamte Sphäre rund um Privatdach und Industriedach PV.
Aus meiner Sicht geht zukünftig kein Weg an der gefürchteten und mit Schrecken belegten “ Stadt vom Reißbrett“ auf einer riesigen Waldlichtung vorbei , um eine adäquate Stadt für die Bedürfnisse der Menschen ab dem Jahr 2050 errichten. Natürlich erstmal mit einer Siedlung anfangen.
Anders wie zu Reißbrettzeiten muss diese Siedlung natürlich nicht in Plattenbau , quadratischen Grundstücken und schnurgeraden Straßen eskalieren, sondern kann wie “ mir der Zeit gewachsen“ aussehen. CAD und KI sind die geeigneten Hilfsmittel um Berechnungen durchzuführen, um die Hundertwasser- ähnlichen Vorgaben der menschlichen Architekten in konkrete Daten umzusetzen.
Das „Wohnen “ wird n der Zukunft ein grossen Teil des Lebens der Menschen ausmachen, und sollte deshalb von Grund auf neu gedacht werden. Es gibt eine praktisch unendliche Anzahl von Ideen , welche geeignet sind das Wohnen extrem zu verbessern und zu erleichtern.
Eine Siedlung ohne gefährlichen Autoverkehr, mit temporär mietbaren Lebensplattformen in der Höhe, Servicetunnel, teilweise überdachten Wegen , ideal gestreuten PV-Installationen und entsprechender Strominfrastruktur, selbstreinigenden Toiletten und einem digitalen Dorfplatz.
Genau ! Dass kostet nicht nur ein Vermögen sondern eher hunderte Vermögen. Darum sollten diese grosse Siedlung /Stadt menschenfreundliche Millionäre und Milliardäre bauen , und für einige Jahre eventuell selbst dort einziehen oder die MEA vermieten. Nach Ablauf des Zeitraums X , könnten die Grundstücke und MEA für einen Wert verkauft werden ,oder auch für Normalverdiener erschwinglich ist.
Es gibt in den USA die eigenwillige Bewegung von Reichen und Superreichen namens „Tax us now ! “ ( Besteuert uns endlich !). Mein Rat : Vergesst dass ! Der Staat besteht auch nur aus Menschen und eigenartig automatisierten Prozessen , welche in der Lage sind auch neue 100 Milliarden Euro zu verdauen , ohne dass da etwas sichtbares und greifbares heraus kommt.
Die Grundintention von „Tax us now!“ ist sicher eine gute und ehrliche, aber warum de. Umweg über den den Staat gehen? Normalverdiener würden sich freuen, wenn Sie Wohnraum erwerben könnten , welcher unter den gegenwärtigen Umständen eher unbezahlbar ist.

wingert
Sep 16, 2026

Es braucht keine smart meter um eine Verguetung ueber den Mechanismus ‚Direktvermarktung‘ zu erreichen.
Beispielsweise wenden bereits Irland und die Niederlande(ab Januar 2027) die Mindestverguetung an.
Irland schreibt eine direkte Verguetung von mindestens 13,5 cents/kWh vor (ob mit oder ohne smart meter) und die Niederlande schreiben eine Mindestverguetung von 50% der vom Versorger verlangten Stromkosten vor.Verlangt der Versorger unterschiedliche Preise auf Grund der Tageszeiten Nachtstrom,Spitzenlast,Tagstrom) dann muss er auch entsprechend vergueten.Es zaehlt der Mindestsatz von 50%
In Irland zahlen alle Versorger seit Einfuehrung mehr als die gesetzlich verlangten 13,5 cents,es ist davon auszugehen dass auch in den Niederlanden (ab Januar) die meisten Versorger mehr als die gesetzlichen 50% bezahlen.
Da die Niederlande den zeitlich gestaffelten Wert des Stroms ansetzen (anders als die irische Pauschalverguetung) sind fuer Batteriebesitzer enorme Gewinne drin wenn der ‚fuer lau‘ erzeugte Mittagsstrom spaeter zum Spitzenlastlastpreis verkauft werden kann.Ist der Versorger an guenstigem Spitzenlaststrom interessiert wird er einen entsprechenden Zaehler einbauen lassen.