Photovoltaik-Installateure zwischen Ausnahme und Regel
Nach einem Urteil des OLG Koblenz, bei dem es auch um die Eintragung in der Handwerksrolle ging, wird wieder einmal darüber diskutiert, welche Arbeiten Photovoltaik-Installateure ausführen dürfen und welche nicht. Die Handwerksverbände sehen ihre Rechtsauffassung bestätigt. Nur haben sie Schwierigkeiten, diese auch eindeutig darzulegen.
Am 2. Juni entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, dass Photovoltaik-Installationsbetriebe einen Eintrag in der Handwerksrolle benötigen. Gemäß Paragraf 1 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks, auch als Handwerksordnung (HwO) bekannt, seien Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaik-Anlagen, insbesondere auf Dächern, „wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- beziehungsweise des Elektrotechniker-Handwerks“. Diese Formulierung aus dem Leitsatz des Urteils …
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