Analyse zu AgNes und GGV: Ziele verfehlt
Die seit 2024 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) definierte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist akut bedroht. Grund dafür ist die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes), oder genauer: Die Art und Weise, wie sie gemäß dem am 6. August vorgelegten Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur umgesetzt würde. Die hierbei in einem GGV-Modell entstehenden Netzentgelte wären in vielen Fällen höher als die mit einer Photovoltaik-Anlage für Mehrfamilienhäuser erzielbare Stromkosteneinsparung.
Diese Warnung kommt seit Vorlage des AgNes-Entwurfs von GGV-Experten, und jetzt hat sie das gemeinnützige 1000 GW Institut in einer Kurzanalyse (Netzentgelte für PV-Anlagen in der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung) begründet.
Die Bundesnetzagentur schlägt einen sogenannten Prosumeraufschlag vor, mit dem jeder, der Strom nicht nur verbraucht, sondern auch selbst erzeugt, einen zusätzlichen Beitrag für die Nutzung des Netzes leistet. Der Aufschlag soll nicht von der ins Netz eingespeisten Strommenge abhängen, sondern bei 70 bis 90 Prozent des im jeweiligen Verteilnetz geltenden Grundpreises liegen. Für das in der Analyse als Beispiel angeführte Leverkusen wären das 125 bis 160 Euro pro Jahr.
Der Zuschlag soll grundsätzlich an jeder „verbrauchenden Marktlokation“ erhoben werden, aber für jeden Prosumer nur einmal. Einfamilienhäuser mit mehreren solchen Lokationen – etwa steuerbaren Wärmepumpen oder Wallboxen – zahlen ihn demgemäß nur einmal. Bei Mehrfamilienhäusern mit Mieterstromkonzept gilt entsprechend dasselbe. Weil hier der jeweilige Mieterstrombetreiber alle am Modell teilnehmenden Haushalte versorgt, teilen diese sich gewissermaßen dieselbe Marktlokation – und den Prosumeraufschlag.
Bei der GGV hingegen behält jeder Teilnehmer seinen jeweils eigenen Stromversorger für den nicht durch die Photovoltaik-Anlage gedeckten Bedarf. Und deshalb hat auch jeder seine eigene Marktlokation.
Der Autor der Kurzanalyse, Daniel Fürstenwerth, vergleicht die so entstehende Situation mit den von der Bundesnetzagentur selbst aufgestellten Zielkriterien Umsetzbarkeit (in den IT-Systemen der Netzbetreiber), Verursachergerechtigkeit, Verbraucherschutz und Systemdienlichkeit. Das Fazit ist sehr deutlich: Nur hinsichtlich der Umsetzbarkeit ist der Vorschlag geeignet – das Modell ist schließlich ausgesprochen simpel.
Eine Anlage, ein Prosumeraufschlag
Alle anderen Ziele hingegen werden der Analyse zufolge klar verfehlt: Der Prosumerzuschlag soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass Letztverbraucher mit Photovoltaik-Anlage, die ja wegen ihres Solarstrom-Eigenverbrauchs weniger von dem auf jede Kilowattstunde anfallenden Netzentgelt zahlen, einen deutlich geringeren Beitrag zur Finanzierung der Netze leisten. In der von der Bundesnetzagentur vorgesehen Form fällt dann aber für ein Einfamilienhaus, dessen Bewohner mehrere Tausend Kilowattstunden Eigenverbrauch pro Jahr erzielen können, derselbe Betrag an wie für eine Wohnung in einem GGV-Haus, die aus dem Konzept in der Regel nur einige Hundert Kilowattstunden Solarstrom bezieht.
Auch das Verbraucherschutz-Ziel, schreibt Fürstenwerth, wird klar verfehlt: Während im Einfamilienhaus mit – beispielsweise – einer Wärmepumpe nur eine Marktlokation mit dem Aufschlag berechnet und also nach dem Prinzip „eine Photovoltaik-Anlage – ein Prosumeraufschlag“ verfahren wird, werde bei GGV-Modellen auf die Anzahl der Entnahmestellen abgezielt: „Im Ergebnis werden insbesondere Mieter von kleinen Wohnungen mit geringem Stromverbrauch am nachteiligsten von der vorgeschlagenen Regelung betroffen.“
Und weil durch diese Konstellation GGV-Modell kaum bis gar nicht mehr umsetzbar wären, verhindere der AgNes-Vorschlag letztendlich Eigenverbrauchsmodelle, die aus Sicht des Gesamtsystems und der Netze aber von Vorteil wären. Somit sei auch das Ziel der Systemdienlichkeit verfehlt, „insbesondere in solchen Fällen, wo aus praktischen Gründen kein Mieterstrommodell umgesetzt werden kann, zum Beispiel weil kein Akteur vorhanden ist, der die Reststrombelieferung mit den damit einhergehenden Pflichten anbieten möchte.“
Einen Lösungsvorschlag skizziert Fürstenwerth dabei schon in der einleitenden Zusammenfassung seiner Analyse: Der Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Vermeidung einer mehrfachen Erhebung des Prosumeraufschlags für Wärmepumpen oder Ladesäulen im Einfamilienhaus „legt die Frage nahe, warum die gleiche Ausnahmelogik nicht auch im Fall von mehreren Mietern in einem Mehrfamilienhaus angewandt wird.“
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