USA verbieten Stromnetzkomponenten ausländischer Herkunft wegen Risiken für die nationale Sicherheit
Eine neue Executive Order, die US-Präsident Donald Trump in dieser Woche erlassen hat, beschränkt den Einsatz von im Ausland hergestellter elektrischer Infrastruktur innerhalb des US- Hochspannungsnetzes. Der Erlass richtet sich direkt gegen Equipment, das mit Unternehmen aus Ländern in Verbindung steht, die US-Waffenembargos oder Sanktionsregimen unterliegen. Die Maßnahme betrifft Hochspannungstechnik wie Transformatoren, netzgekoppelte Wechselrichter, Schaltanlagen, Batteriespeicher und industrielle Steuerelektronik. Begründet wird dies im Erlass mit potenziellen Risiken durch Fernzugriffsmöglichkeiten, Cybersicherheitslücken und möglichen Störungen des Stromnetzes.
Obwohl die Executive Order technisch betrachtet für Transaktionen gilt, die nach dem 26. August 2026 eingeleitet werden, hängt das tatsächliche Verbot eines konkreten Geräts davon ab, wie die Risikobewertung des US-Energieministeriums für den jeweiligen Lieferanten oder das Produkt ausfällt. Die Anordnung schafft einen Rahmen, um Transaktionen zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen, wenn die betreffende Ausrüstung mit einem „betroffenen ausländischen Unternehmen“ verbunden ist und inakzeptable Risiken für die nationale Sicherheit oder die Zuverlässigkeit kritischer Infrastrukturen mit sich bringt.
Das US-Energieministerium hat 120 Tage Zeit, also bis zum 24. Dezember 2026, die erforderlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Politik zu veröffentlichen. Gleichzeitig muss es so schnell wie möglich potenziell sensibles Equipment identifizieren und Empfehlungen erarbeiten, wie dieses erfasst, isoliert, überwacht oder gegebenenfalls ersetzt werden kann.
Nach dem Text der Anordnung ist ihr Anwendungsbereich weit gefasst und umfasst Geräte, die in Umspannwerken, Leitwarten und Erzeugungsanlagen eingesetzt werden, die mit dem Hochspannungsnetz verbunden sind. Die Definition schließt ausdrücklich Übertragungsleitungen mit 69 Kilovolt oder mehr sowie Erzeugungsanlagen ein, die für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Zuverlässigkeit des Stromsystems erforderlich sind. Anlagen, die ausschließlich der lokalen Stromverteilung dienen, sind von der Regelung ausgenommen.
Zu den ausdrücklich erfassten Ausrüstungen gehören:
Energieumwandlung und Energiespeicher
- Utility-Scale-Wechselrichter und andere netzgekoppelte Wechselrichter
- Batteriespeichersysteme
- Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV), die kritische Infrastrukturen absichern
Umspannwerks- und Übertragungstechnik
- Transformatoren
- Hochspannungsschalter
- Spannungsregler
- Kondensatoren
- Messwandler
- Automatische Wiedereinschalter
- Schutz- und Messtechnik
Erzeugungs- und Steuerungssysteme
- Industrielle Steuerungssysteme
- Verteilte Leitsysteme (Distributed Control Systems)
- Remote Terminal Units (RTU)
- Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS/PLC)
- Intelligente elektronische Geräte
- Erzeugungsturbinen
- Zugehörige Software oder Firmware
Die Anordnung regelt zudem die Berücksichtigung von Fernzugriffsfunktionen, Wartungs- und Aktualisierungsmechanismen sowie anderen Abhängigkeiten innerhalb der Lieferkette, die ein Risiko für das Stromnetz darstellen könnten.
Die Beschränkungen gelten für Komponenten, die von Personen oder Unternehmen entworfen, entwickelt, hergestellt oder geliefert werden, die Eigentum eines „betroffenen ausländischen Unternehmens“ sind, von einem solchen kontrolliert werden oder dessen Rechtshoheit unterliegen. Zu dieser Kategorie zählen Länder, gegen die die Vereinigten Staaten Waffenembargos oder Sanktionsregime verhängt haben, sowie weitere Unternehmen oder Organisationen, die die US-Regierung aus Gründen der nationalen Sicherheit ausdrücklich benennt.
Die Anordnung eröffnet außerdem regulatorische Möglichkeiten für bereits installierte Anlagen. Der US-Energieminister kann Bedingungen für deren Nutzung, Betrieb, Wartung oder Aktualisierung festlegen. Dazu gehören Anforderungen zur Identifizierung, Isolierung, Überwachung, Absicherung, Abschaltung, zum Austausch oder zur Entfernung bestimmter Geräte. Bevor deren Entfernung oder Ersatz angeordnet wird, müssen die Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit und Sicherheit des Netzes, die Verfügbarkeit sicherer Alternativen sowie die Kontinuität der Stromversorgung berücksichtigt werden. Zudem können nach dem Erlass gestaffelte Umsetzungsfristen festgelegt werden.
Darüber hinaus kann das US-Energieministerium Kriterien und Verfahren entwickeln, um bestimmte Lieferanten und Produkte für künftige Transaktionen vorab zu qualifizieren. Damit entsteht die Möglichkeit, eine Liste zugelassener Hersteller oder Technologien einzuführen. Außerdem können Lizenzverfahren für Vorgänge geschaffen werden, die andernfalls unter die Beschränkungen fallen würden.
Nach Einschätzung der Kanzlei Norton Rose Fulbright schafft die Anordnung eine weitere Ebene regulatorischer Komplexität für Entwickler von Projekten im Bereich der erneuerbarer Energien. Diese müssen bereits heute Vorgaben zu „Foreign Entity of Concern“ (FEOC), Anforderungen an inländische Wertschöpfung, Steuergutschriften für die Fertigung nach Section 45X sowie Importzölle berücksichtigen.
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