Bayernwerk definiert neue Kriterien für den Netzanschluss großer Speicher und Verbraucher
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst? Bei der Netztochter des Bayernwerk gilt dieses Prinzip künftig nicht mehr – zumindest nicht für Batteriespeicher mit mehr als 300 Kilowatt Bezugsleistung und für Verbraucher mit einem Leistungsbedarf von mehr als 1.000 Kilowatt: Beim Netzanschluss gilt hier künftig ein Zuteilungsverfahren auf Basis veröffentlichter Kriterien. Damit will der Verteilnetzbetreiber die verfügbaren Netzkapazitäten zukünftig transparenter, planbarer und effizienter vergeben.
Auch Netze BW hat sich kürzlich vom Windhundverfahren verabschiedet. Künftig entscheidet vor allem der Reifegrad über den Netzanschluss. Anders als bei Bayernwerk Netz gilt das Verfahren auch für Einspeiseanlagen, ab einer Leistung von 950 Kilowatt.
Flexibilitätsbereitschaft wird berücksichtigt
Bei der Vergabe zieht Bayernwerk Netz unter anderem den Reifegrad eines Projektes, die Flexibilitätsbereitschaft, die Möglichkeit zur Co-Location-Installation mit einer Erneuerbaren-Anlage, die Rücksichtnahme auf die lokale Infrastruktur sowie auf die Ortsgebundenheit durch bereits getätigte Investitionen als Kriterien heran. Auch den Beitrag zu den gesetzlichen Klimazielen berücksichtigt der Netzbetreiber.
Bayernwerk Netz sammelt alle Anträge in halbjährlichen Zyklen und priorisiert diese anhand der definierten Kriterien. Die netztechnische Prüfung erfolgt dann entlang dieser Priorisierung. Die Vergabe endet, wenn die zu verteilende Netzanschlusskapazität vergeben wurde oder die Prioritätsliste mit den berechtigten Vorgängen vollständig bearbeitet wurde. Mit einer Realisierungskaution will der Netzbetreiber spekulative Anträge verhindern. Kapazitätsanfragen sollen nur für ernsthaft geplante Vorhaben gestellt werden.
Alle Antragsteller erhalten nach Abschluss des Verfahrens eine verbindliche Rückmeldung darüber, ob ihnen Kapazität zugeteilt werden konnte. Nicht berücksichtigte Vorhaben können im nächsten Zuteilungszyklus erneut teilnehmen. Die Antragsdaten werden aber nicht automatisch übernommen.
Grünstromspeicher sind ausgenommen
Das kriterienbasierte Zuteilungsverfahren gilt ab sofort. Das digitale Antragsportal wird am 12. Oktober 2026 freigeschaltet. Ausgenommen vom neuen Verfahren sind neben Einspeisern auch schützenswerte Institutionen wie zum Beispiel Krankenhäuser, Rettungsdienste oder Bildungseinrichtungen. Auch für Grünstromspeicher gilt das neue Verfahren nicht, da sie keine Leistung aus dem Verteilnetz beziehen. Ebenso sind Wärmeprojekte auf Basis der kommunalen Wärmeplanung ausgenommen. Für all diese Gruppen bleibt der bestehende Anschlussprozess unverändert.
Da das neue Zuteilungsverfahren keine zusätzlichen Netzkapazitäten schafft, investiert die Bayernwerk-Tochter von 2026 bis 2030 rund zwölf Milliarden Euro in den Netzausbau.
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