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Norddeutsche Verteilnetzbetreiber für „Realisierungsnachweis“ bei Batteriespeicher-Netzanschlüssen

Weil Netzanschlussanfragen auch dann Kapazitäten blockieren, wenn keine verbindliche Umsetzungsabsicht dahintersteht, streben die norddeutschen Verteilnetzbetreiber – wie zuletzt Netze BW – ein Reifegradverfahren an.
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Der VNEW fordert einen „Realisierungsnachweis“ für Netzanschlussanfragen von Batteriespeicherprojektierern. | Foto: Axsol

Der Verband der Norddeutschen Energie- und Wasserwirtschaft (VNEW) fordert mit Verweis auf lange Wartezeiten beim Netzanschluss von Batteriespeichern die Anwendung eines Reifegradverfahrens für solche Projekte auch in den norddeutschen Verteilnetzen. Zuletzt hatte der baden-württembergische Verteilnetzbetreiber Netze BW einen solchen Schritt angekündigt.

Der VNEW will die seit April 2026 auf Übertragungsnetzebene bestehende Praxis auch auf die Verteilnetzebene anwenden. Bei Netzanschlussanfragen für Batteriespeicher sollen demnach die Projektierer einen „Realisierungsnachweis“ zu Fläche, Finanzierung und Genehmigungsstand erbringen. Dies soll das bestehende Windhundprinzip ersetzen, bei dem derjenige, der zuerst anfragt, die beantragte Kapazität unabhängig vom Planungsstand des Projekts reserviert bekomme. „Ein Speicherprojekt ohne gesicherte Fläche oder Finanzierung blockiert daher dieselbe Kapazität wie ein fertig geplantes Projekt. Das kostet uns Zeit, die wir für die Energiewende nicht haben“, begründet VNEW-Geschäftsführer Roman Kaak den Vorstoß des Verbands.

Appell an die Speicherbetreiber

Generell begrüßt der VNEW „Initiativen der Wirtschaft zum Ausbau von Batteriespeicheranlagen“, macht hierbei aber einen Unterschied je nach Betriebsweise. Die Speicher könnten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, wenn sie sich im Engpassfall steuern lassen. Würden sie hingegen „ausschließlich nach Marktpreiskriterien laden und entladen“, sei dies nicht zwangsläufig eine Entlastung für das Netz und könne Lastspitzen sogar verschärfen.

Man appelliere deshalb an die Batteriespeicher-Betreiber, ihre Anlagen steuerbar zu machen und sich auf flexible Anschlussvereinbarungen (FCAs) einzulassen. „Dadurch können Versorger, Verteilnetzbetreiber und Betreiber von Batteriespeicheranlagen gemeinsam die Ziele der Energiewende erreichen“, sagt der VNEW-Vorstandsvorsitzende Andreas Wulff. Den Vorwurf, dass seine Mitgliedsunternehmen Netzanschlussanträge für große Batteriespeicheranlagen zu langsam bearbeiten, weist der VNEW zurück. Viele dieser Anträge könnten gar nicht bewilligt werden: Die angefragten Anschlussleistungen überstiegen häufig die bei kleineren Verteilnetzbetreibern überhaupt verfügbaren Kapazität, weil schon auf der vorgelagerten 110 Kilovolt-Netzebene nicht genügend verfügbar sei. In solchen Fällen könne „auch ein nachgelagertes, technisch perfekt ausgebautes Verteilnetz keinen Anschluss ermöglichen“.

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