See all

Mögliche Fehlanreize führen zu Verzögerung bei Mispel-Festlegung

Der BVES fordert von der Bundesnetzagentur eine schnelle Entscheidung, denn die Festlegung ist von zentraler Bedeutung für die Marktintegration von Speichern. Die Behörde hat jedoch in den Konsultationen Hinweise auf „Fehlanreize in bestimmten Konstellationen“ ausgemacht und will noch kein genaues Veröffentlichungsdatum nennen.
Eigentlich hätte die Bundesnetzagentur bis zum 30. Juni die Mispel-Festlegung veröffentlichen müssen. So steht es zumindest im EEG. | Image : Bundesnetzagentur

Nach dem EEG hätte die Bundesnetzagentur bis zum 30. Juni die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (Mispel) veröffentlichen sollen. Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) wies nun am Donnerstag darauf hin, dass die Behörde diese Frist verstreichen ließ, wenngleich der Bedarf an Flexibilität im Stromsystem massiv wächst und Batteriespeicher zunehmend zur Versorgungssicherheit beitragen. Doch regulatorische Entscheidungen, die dieses Potenzial noch massiv heben könnten, blieben aus, moniert der Verband. Der BVES hat dabei nicht nur Mispel im Blick, sondern auch den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG). Dieser bleibe hinter den Anforderungen eines modernen Stromsystems zurück.

Doch zurück zu Mispel. Die Bundesnetzagentur erklärte auf Nachfrage von pv magazine zu den Gründen für die Verzögerungen der Veröffentlichung: „Aus der Auswertung der Hinweise aus der Konsultation haben sich unter anderem Hinweise auf Fehlanreize in bestimmten Konstellationen ergeben. Die erforderlichen Arbeiten zur Anpassung und praxisgerechten Erweiterung der Festlegung sind komplex und bedürfen großer Sorgfalt, um robuste, sachgerechte Ergebnisse zu erzielen und unerwünschte Nebenwirkungen dabei so gering wie möglich zu halten.“

Der Bundesnetzagentur sei bewusst, dass viele Marktakteure dringend auf die Mispel-Festlegung warteten, um ihre Stromspeicher und Ladesäulen auf am Strommarkt aktiv nutzen zu können. „Wir arbeiten daher mit Hochdruck daran, das Verfahren so schnell wie möglich und zugleich so sorgfältig wie nötig abzuschließen. Wir können derzeit noch keine konkreteren Angaben machen, wann mit der Veröffentlichung der Festlegung zu rechnen ist“, sagte die Sprecherin der Bundesnetzagentur weiter.

Der BVES hat wenig Verständnis für die Verzögerung. „Seit Jahren setzt sich der BVES für praxistaugliche Regeln zur Marktintegration von Speichern ein. Dass ausgerechnet dieses für die Branche zentrale Verfahren erneut verschoben wird, lässt die Politik hinter ihrem eigenen Anspruch zurückbleiben, die Transformation unseres Energiesystems über den Markt zu lösen. Worten müssen Taten folgen“, sagt BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen. Die Festlegung sei ein zentrales Element für die Marktintegration von Stromspeichern. Sie schafft erstmals einen regulatorischen Rahmen, mit dem Batteriespeicher erneuerbaren Strom und Netzstrom flexibel kombinieren können, ohne dabei automatisch EEG-Förderansprüche oder Privilegien nach dem Energiefinanzierungsgesetz zu verlieren. Gerade für Co-Location-Projekte sowie den weiteren Ausbau von Heim- und Gewerbespeichern hätte die Branche dringend Planungssicherheit benötigt.

Wiederkehrendes Muster

Der BVES habe ich den vergangenen Wochen ein wiederkehrendes Muster der Politik erkannt. „Die Branche ist bereit zu investieren, die Technologien stehen bereit – doch regulatorische Entscheidungen werden verschoben oder bleiben hinter den Anforderungen eines zukunftsfähigen Stromsystems zurück“, sagt Windelen. Der Verband appelliert daher an Bundesregierung, Bundestag und Bundesnetzagentur, die zweite Jahreshälfte konsequent zu nutzen, um die offenen Verfahren abzuschließen. Es brauche einen verlässlichen, investitionsfreundlichen Rahmen für Speicher, da ohne ausreichend Flexibilität sich Versorgungssicherheit, wettbewerbsfähige Strompreise und die Integration erneuerbarer Energien dauerhaft nicht gewährleistet wären.

Mehr zu den Optionen, die im Entwurf der Mispel-Festlegung vorgeschlagen sind, können Sie auch in der aktuellen Juni-Ausgabe von pv magazine Deutschland lesen. Der Premium-Artikel ist für Abonnenten frei zugänglich.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: [email protected].

Kommentare

Jochen Schulze Pröbsting
Jul 02, 2026

Danke das hier Gesetze ignoriert werden.
Wenn wir sowas machen auf Installateursebene ,hagelt es Strafzahlungen ,Mahnungen, Gerichtliche Verfahren…. das erinnert direkt an das Solarpaket welches seit 2 Jahren Gesetz ist, aber die Umsetzung fehlt bis heute .
Wir passen uns jetzt auch lapidar an diese Vorgehensweise an. Was uns nicht passt verschieben wir einfach. Chaos ist vorprogrammiert.