Energiespeicher-Verband BVES will EU-Beschwerde gegen Kapazitätsmarkt-Gesetz einlegen
Mit dem Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) will die Bundesregierung gewährleisten, dass der Strom nach dem Kohleausstieg auch bei Dunkelflauten verlässlich fließt. Das soll über Ausschreibungen gesicherter Leistung geschehen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, in den nächsten Monaten den Neubau von Einspeiseanlagen mit insgesamt neun Gigawatt auszuschreiben. Teilnehmen dürfen nur Anlagen, die mindestens zehn Stunden lang ohne Unterbrechung mit konstanter Leistung Strom liefern können. Zudem müssen sie in der Lage sein, nach Ende dieser Zeitspanne nach einer Stunde erneut mindestens zehn Stunden lang zur Verfügung stehen. Diese Kriterien erfüllen nur Gaskraftwerke. Weitere zwei Gigawatt sollen im kommenden Jahr ausgeschrieben werden. Hier könnten auch Batteriespeicher teilnehmen.
Bei der Bundestags-Anhörung zum Gesetzesentwurf erklärte der als Sachverständige eingeladene Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), das StromVKG schränke den Wettbewerb ein. Der Verband wird deshalb gegen die aktuell vorgesehene Ausgestaltung des Gesetzes bei der EU-Kommission Klage einreichen. Der BVES hält das Gesetz für nicht vereinbar mit den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit, Technologieneutralität und des fairen Wettbewerbs.
Benachteiligung entstehe durch die kumulative Wirkung mehrerer Kriterien
Speicher sind zwar formal teilnahmeberechtigt für die vorgesehenen Ausschreibungen, werden nach Einschätzung des BVES faktisch jedoch von wesentlichen Teilen des Kapazitätsmarktes ausgeschlossen. Die Benachteiligung entstehe nicht durch eine einzelne Regelung, sondern durch die kumulative Wirkung mehrerer Kriterien.
Kritisch bewertet der BVES unter anderem das vorgesehene Verbot beziehungsweise die starke Einschränkung von Pooling-Lösungen. Mehrere Speicheranlagen könnten gemeinsam dieselbe Leistung für die Versorgungssicherheit bereitstellen wie eine einzelne Großanlage. Diese Lösungen wären häufig kostengünstiger, systemeffizienter und auch schneller realisierbar. „Wenn mehrere Speicher im Verbund dieselbe Sicherheitsleistung erbringen können wie eine einzelne Anlage, sollte das auch zugelassen werden. Versorgungssicherheit wird am Ergebnis gemessen, nicht an der Größe einzelner Anlagen“, betont Windelen.
Resilienz-Anforderungen sollten für alle Technologien gelten
Auch die Resilienzkriterien – die Hälfte der verwendeten Anlagenkomponenten muss aus Europa kommen – bewertet der Verband aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kritisch. Das Ziel resilienter Lieferketten sei grundsätzlich richtig. Die Anforderungen müssten jedoch dann für alle Technologien nach vergleichbaren Maßstäben gelten. Es dürfe nicht sein, dass einzelne Technologien strengen Herkunftsanforderungen unterliegen, während andere langfristige Importabhängigkeiten faktisch unberücksichtigt bleiben und insbesondere Gaskraftwerke komplett vom Resilienzkriterium ausgenommen sind.
Die Einbeziehung von Anforderungen zur Momentanreserve in den Kapazitätsmechanismus unterstützt der BVES grundsätzlich, da gerade Stromspeicher sehr gut Momentanreserve liefern können. Diese Anforderung nun jedoch dafür zu nutzen, die Kosten weiter in die Höhe zu treiben und nicht kostengünstige Lieferanten wie Speicher zu ermöglichen, machten den faktischen Ausschluss von Speichern im StromVKG noch fragwürdiger.
„Das Gesetz legt Deutschland für die kommenden 15 Jahre technologische Handschellen an. Gerade bei einem so zentralen Thema wie Versorgungssicherheit sollten wir unsere Handlungsoptionen erweitern und nicht künstlich begrenzen“, sagt Windelen.
BEE: Ausschreibungen ausgewogener gestalten
Ähnlich bewertet die ebenfalls als Sachverständige geladene Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) Ursula Heinen-Esser den Gesetzesentwurf. „Wir teilen das Anliegen des Entwurfs, die Versorgungssicherheit zu stärken“, betont sie. Das jetzige Ausschreibungsdesign sei aber so angelegt, dass es den Wettbewerb zugunsten von teuren Gaskraftwerken verzerrt und günstigere, flexiblere Lösungen benachteiligt. „Das ist keine echte Technologieoffenheit, sondern stärkt nur fossile Energieträger.”
Konkret kritisiert der BEE, dass die im Gesetz angelegten neun Gigawatt Langzeitkapazitäten die Vorgabe erfüllen müssen, nach nur einer Stunde Befüllung erneut zehn Stunden lang einsatzbereit zu sein. Diese sogenannte 10+1-Regelung schließt Batteriespeicher und Biogasanlagen faktisch von den Ausschreibungen aus. Einen zentralen Beitrag zur Versorgungssicherheit leiste diese Vorgabe jedoch nicht. Der BEE plädiert deshalb für eine ausgewogene Gestaltung des Ausschreibungsverhältnisses.
Wie der BVES bemängelt der BEE, dass mindestens 50 Prozent der Bau-Komponenten aus Europa stammen müssen. „Für die nach jetzigem Stand des StromVKG erforderlichen Importe an Öl und Gas gibt es keine vergleichbaren Auflagen. Ebensowenig gelten diese Vorgaben für die Komponenten von Gaskraftwerken“, sagt Heinen-Esser.
„Kein belastbarer Fahrplan für Umstieg auf Wasserstoff“
Ebenso kritisiert der BEE, dass im Entwurf ein belastbarer Fahrplan für eine Umstellung der Kraftwerke auf grünen Wasserstoff oder Biomethan fehle. Die Vorgabe für fossile Kraftwerke, wasserstofffähig zu sein, bleibe im Gesetzentwurf vage und werde nicht an eine tatsächliche Umstellung vor 2045 geknüpft. Damit wird nach Ansicht des Verbands nicht nur der Hochlauf einer heimischen Wasserstoffwirtschaft ausgebremst – es drohe auch die Gefahr eines Lock-Ins teurer, fossiler Kapazitäten.
Der Entwurf biete zudem keine hinreichende Planungssicherheit für Unternehmen, die vor der Entscheidung stehen, an den Ausschreibungen teilzunehmen. Im Moment sieht der Entwurf vor, wesentliche Elemente der Ausschreibungsdesigns weiterer Kapazitäten an das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur auszulagern. Gerade für kleine Akteure stellt diese Rechtsunsicherheit ein Risiko dar, so der BEE. Der Verband fordert, dass im Sinne einer besseren Transparenz und der parlamentarischen Kontrolle derart zentrale Fragen im Gesetz selbst geregelt werden sollten.
Gaswirtschaft sieht Gesetzesentwurf vorwiegend positiv
Der Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft sieht den Entwurf in weit milderem Licht. „Das StromVKG setzt nach langen Verhandlungen einen sinnvollen Rahmen für die dringen erforderlichen Investitionen in regelbare Stromerzeugung“, erklärt Vorstand Timm Kehler, auch er Sachverständiger an der Anhörung im Bundestag beteiligt. Allerdings gebe es Nachbesserungsbedarf.
So bilde der vorgesehene Höchstpreis von 173 Euro pro Kilowatt die Kosten- und Risikorealität neuer Kraftwerksprojekte nicht ausreichend ab. Mindestgebote, Sicherheiten, Pönalen und Clawback-Regelungen – also die Abschöpfung von Markterlösen in Hochpreisphasen – sollten so ausgestaltet werden, dass sie Kosteneffizienz fördern und keine zusätzlichen Risikoaufschläge in die Gebote treiben.
„Kritisch sehen wir auch die geplante Verpflichtung zur Momentanreserve“, sagt Kehler. „Sie gehört aus unserer Sicht nicht in dieses Gesetz, sondern sollte über ein separates Verfahren der Übertragungsnetzbetreiber abgebildet werden.“ Sollte sie dennoch im StromVKG verbleiben, müsse sie so gestaltet sein, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen und Technologien wie Gasmotoren nicht von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Bei der regionalen Steuerung sieht der Verband dagegen keinen grundlegenden Änderungsbedarf. „Der Südbonus ist sinnvoll, ersetzt aber keine Standortpolitik“, so Kehler. Für neue Kraftwerke brauche es verfügbare Flächen, schnelle Genehmigungen sowie rechtzeitig verfügbare Strom-, Gas- und perspektivisch Wasserstoffanschlüsse. Hier seien auch die Bundesländer gefordert.
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Es ist doch immer noch ein Unterschied ob wir Speicher benötigen für den Tagesbedarf zu decken und nicht für die Dunkelflaute. Warum wird hier immer noch etwas in einen Topf geworfen.
Und Wasserstoff ist immer noch ein schwieriges Thema, so zu tun alles locker und leicht Wasserstoff.
Das Gesetz ist nachweislich von der Gaslobby geschrieben worden. Da ist es wohl verständlich, dass sinnvolle „gasfreie“ Alternativen nicht vorgesehen sind.
Jeder der kann, sollte an seinem Stromanschluss so viel Batteriespeicher wie möglich installieren. Denn schon jetzt lohnt sich jeder Speicher dank schwankender Börsenstrompreise und sorgt gleichzeitig für stabilere Stromnetze.