Netzbetreiber lehnen Ausnahmen für Erdverkabelung im Bundesbedarfsplan ab
Die Übertragungsnetzbetreiber haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes grundsätzlich begrüßt, zugleich aber Nachbesserungen gefordert. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag sprachen sich Vertreter von Amprion und TransnetBW gegen die im Entwurf vorgesehenen Ausnahmen aus, die in Einzelfällen weiterhin eine Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen ermöglichen sollen.
Nach Auffassung der Netzbetreiber könnten häufige Wechsel zwischen Freileitungen und Erdkabeln den Netzausbau erheblich erschweren. Guido Hermeier von Amprion sprach von einer „Nähmaschine“, wenn sich beide Bauweisen entlang einer Trasse mehrfach abwechselten. Dies führe zu zusätzlichen Genehmigungsrisiken und Doppelprüfungen. Werner Götz von TransnetBW warnte, die Ausnahmeregelung könne einzelne Projekte um bis zu zwei Jahre verzögern. Zudem verursache jeder Übergang zwischen Freileitung und Erdkabel Mehrkosten von rund 70 Millionen Euro.
Unterstützung erhielt diese Position von Andreas Feicht von Rheinenergie. Er verwies auf höhere Investitions- und Betriebskosten von Erdkabeln sowie auf deren geringere Lebensdauer. Die ursprünglich erwartete höhere Akzeptanz in der Bevölkerung habe sich nach seiner Einschätzung nicht bestätigt.
Widerspruch kam unter anderem von Christoph Riese von der Kanzlei Görg. Nach seinen Angaben würde ein Wechsel bereits geplanter Erdkabelprojekte auf Freileitungen die Inbetriebnahme untersuchter Vorhaben um vier bis sieben Jahre verzögern, da wesentliche Planungs- und Genehmigungsverfahren neu aufgerollt werden müssten. Zudem seien Eingriffe in das Landschaftsbild durch Freileitungen häufig konfliktträchtiger. Silke Weyberg vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen warnte ebenfalls davor, laufende Planungen umzustellen. Dies würde nach ihrer Einschätzung weder zu einer Beschleunigung noch zu geringeren Kosten führen und die Akzeptanz insbesondere in stark vom Netzausbau betroffenen Regionen weiter belasten.
Einen grundsätzlicheren Aspekt brachte Patrick Kaczmarczyk vom Kompetenzzentrum für Transformation der Universität Mannheim ein. Die Finanzierung des Netzausbaus bleibe im Gesetzentwurf weitgehend unberücksichtigt. Um die Netzentgelte zu begrenzen, regte er an, die Übertragungsnetzbetreiber vollständig in öffentliches Eigentum zu überführen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Ausbau des Höchstspannungsnetzes beschleunigen und kostengünstiger gestalten. Dazu sollen 45 neue Vorhaben in den Bundesbedarfsplan aufgenommen, 13 bestehende Projekte angepasst und für insgesamt 58 Vorhaben der vordringliche Bedarf festgestellt werden.
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