See all

Das Investitionsfenster steht offen: Warum 2026 ein entscheidendes Jahr für Gewerbespeicher im Mittelstand ist

Warum Solarspitzengesetz, MiSpeL-Festlegung, AgNes-Netzentgeltreform und Industriestrompreis 2025/26 zusammen das wirtschaftlichste Investitionsfenster für gewerbliche Anlagen Jahren öffnen – und welche Förderbedingungen 2026 dokumentiert werden müssen, um 2027 davon zu profitieren, erklärt Sascha Koberstaedt, Gründer und CEO von Encosa.
vier Encosa-Speicher bei einem Unternehmen
Vier Batteriespeicher von Encosa am Werk eines mittelständischen Unternehmens | Foto: Encosa

Energiekosten gehören derzeit zu den am schnellsten wachsenden Margendruckfaktoren im deutschen Mittelstand. Daran ändert sich kurzfristig nichts. Wohl aber an den Mitteln, mit denen Unternehmen ihm begegnen können. Vier regulatorische Entscheidungen, die in die Jahre 2025 und 2026 fallen, helfen dabei: das Solarspitzengesetz, die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL), die laufende Reform der Netzentgeltsystematik (AgNes) sowie der von der EU-Kommission genehmigte deutsche Industriestrompreis nach dem Clean Industrial State Aid Framework (CISAF). Vier Hebel, ein Effekt: das wirtschaftlich relevanteste Investitionsfenster für Gewerbespeicher seit Jahren. Das Fenster schlägt nicht 2026 zu, sondern bietet einen Vorlauf bis 2027 und darüber hinaus – doch wer früh handelt, sichert sich die klaren Vorteile: dokumentierte Förderansprüche, Vertrauensschutz und Vorsprung beim Netzanschluss. Wer dieses Fenster nutzen will, sollte daher 2026 die Grundlagen schaffen.

Vier Hebel zur gleichen Zeit

Solarspitzengesetz (Februar 2025). Negative Strompreise an der Börse bedeuten seit Februar 2025 für viele neue Photovoltaik-Anlagen keine EEG-Vergütung mehr, und zwar ab der ersten Viertelstunde. Die frühere Karenzzeit ist gestrichen. 2025 verzeichnete der Markt 573 Stunden negativer Preise verteilt auf 110 Tage – ein Viertel mehr als 2024. Auch für 2026 deutet die bisherige Entwicklung auf einen anhaltenden Trend hin. Eine Photovoltaik-Anlage ohne Speicher verschenkt damit Stunden, die früher noch Geld brachten. Mit Speicher verschiebt sich der Verkauf in die Abendstunden, wenn der Strom wieder gefragt ist.

MiSpeL (Festlegungsverfahren bis 30. Juni 2026). Mit MiSpeL soll die bisherige Ausschließlichkeitslogik abgelöst werden – bislang genügte eine Kilowattstunde Netzstrom, um die volle EEG-Förderung zu verlieren. Künftig sollen Speicher unter definierten Mess- und Abgrenzungsregeln auch Mischbeladung nutzen können, ohne die Förderfähigkeit pauschal zu verlieren. Der Speicher optimiert damit den Eigenverbrauch und kann parallel am Strommarkt teilnehmen. Das Förderrecht wird damit deutlich praxistauglicher und ermöglicht es, das volle Potenzial eines Batteriespeichers zu nutzen.

Netzentgeltsystematik (AgNes, Eckpunkte Mai 2026). Am 27. Mai 2026 hat die Bundesnetzagentur ihre Eckpunkte für die Netzentgelte ab 2029 vorgestellt. Für Verbraucher über 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch – also Gewerbe und Industrie – ersetzt ein Kapazitätspreis in Euro/Kilowatt/Jahr auf eine vorab bestellte Kapazität den heutigen Leistungspreis, ergänzt um einen Preisaufschlag in Cent/Kilowattstunde, sobald die Bestellkapazität überschritten wird. Das Netzentgelt wird damit vom Fixkostenblock zur Stellschraube: Wer seine Last steuert, steuert sein Netzentgelt. Wer Lastspitzen kappt und innerhalb der bestellten Kapazität bleibt, zahlt weniger. Der Speicher ist das Werkzeug dafür. Er hilft perspektivisch auch bei den geplanten dynamischen, zeit- und ortsvariablen Entgelten (für Speicher frühestens 2030), die flexibles Verhalten zusätzlich belohnen. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller formuliert es so: „Wir ermöglichen gewerblichen und industriellen Verbrauchern mehr Flexibilität beim Stromverbrauch. Darin liegen große Chancen, stärker auf niedrige Strompreise zu reagieren.“ Im Gegenzug werden künftig auch Speicher an der Netzfinanzierung beteiligt – über einen moderaten Kapazitätspreis von zunächst 4 bis 7 Euro/Kilowatt/Jahr, analog zu Erzeugern. Entscheidend: Die Pflicht greift nur für Speicher, deren finale Investitionsentscheidung nach Inkrafttreten der Festlegung fällt – laut Bundesnetzagentur voraussichtlich nicht vor dem 1. Januar 2027. Wer vorher entscheidet, sichert sich den Vertrauensschutz: ein weiterer Grund, früh zu handeln. Das alles ist der vorläufige Stand vom Mai 2026; die förmliche Konsultation läuft bis zur Rahmenfestlegung Ende 2026 und kann Stichtag, Kapazitätspreis und Reichweite des Vertrauensschutzes noch verschieben.

Industriestrompreis (EU-Genehmigung 16. April 2026). Der Industriestrompreis sieht eine Entlastungbis zu 50 Prozent auf den Vorjahres-Durchschnittspreis (sogenannter Referenzpreis) vor – gewährt auf maximal 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs, mit Mindestpreis 50 Euro pro Megawattstunde. Rückwirkend ab 1. Januar 2026, befristet bis Ende 2028. Programmvolumen: 3,8 Milliarden Euro. Berechtigt sind rund 9.500 Unternehmen in 91 sogenannten KUEBLL-Sektoren – Chemie, Stahl, Glas, Papier, Lebensmittel, Metall und Dutzende weitere. Die Auflage: mindestens 50 Prozent der erhaltenen Beihilfe müssen binnen 48 Monaten in dekarbonisierende Maßnahmen reinvestiert werden, die Systemkosten senken und den fossilen Verbrauch nicht erhöhen. Für Batteriespeicher ist das nahezu der Paradefall.

Wer 2026 handelt, kann sich langfristige Fördervorteile sichern

Fällt Ihr Unternehmen in die KUEBLL-Liste ist der Vorteil überschaubar. Anfang 2027 können Sie für das gesamte Jahr 2026 einen Antrag stellen. Vorausgesetzt, Sie haben 2026 dokumentiert: Investitionspläne, Reinvestitionsquoten, Einhaltung der Förderbedingungen. Ohne Dokumentation: kein Antrag. Wer 2026 untätig bleibt, reduziert seine Chancen auf rückwirkende Förderung für dieses erste Jahr – das Programm läuft Ende 2028 aus, jedes der drei Abrechnungsjahre wird separat beantragt.

Eine grobe Größenordnung: Ein KUEBLL-berechtigtes Mittelstandsunternehmen mit rund 10 Gigawattstunden Jahresverbrauch kann – je nach Referenzpreis – eine Entlastung im niedrigen bis mittleren sechsstelligen Bereich pro Jahr realisieren. Über die dreijährige Programmlaufzeit summiert sich das auf einen mittleren bis hohen sechsstelligen Betrag. Mindestens 50 Prozent davon müssen binnen 48 Monaten in dekarbonisierende Maßnahmen reinvestiert werden. Ein 4-Megawattstunden-Speicher mit einem Investitionsvolumen von rund 1 Million Euro deckt diese Auflage souverän – und liefert zusätzlich die operativen Vorteile: Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, Multi-Use.

Liegt Ihr Unternehmen außerhalb der KUEBLL-Liste, wirkt der Effekt indirekt – als Wettbewerbsdruck. Nicht weniger spürbar. Für große, förderberechtigte Wettbewerber wird es günstiger, wodurch sich der Margendruck im eigenen Segment verschiebt. Wer dagegen ankommen will, muss Energiekosten anderswo herausholen: über Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, atypische Netznutzung, dynamische Stromtarife. Auch ohne direkten Förderanspruch bleibt die Aufgabe dieselbe: Flexibilität schaffen und Stromkosten senken.

6,1 Milliarden Euro lassen keinen Zweifel aufkommen

Diese Interpretation ist nicht nur unsere Sicht; der Kapitalmarkt teilt diese Einschätzung. Das Projekt-Fremdkapital (Senior-Loans, Leasing- und Mezzanine-Strukturen gegen Batteriespeicher-Cashflows) für europäische Batteriespeicher hat sich 2025 laut Modo Energy von 1,4 auf 6,1 Milliarden Euro mehr als vervierfacht, verteilt auf 82 Deals in 13 Ländern – Deutschland führt mit 25 Deals. Wer Kapital in dieser Größenordnung allokiert, hält die Annahmen über Regulatorik und Erlöse aus Speicherprojekten offensichtlich für tragfähig.

Rückenwind ja, Selbstläufer nein

Es gibt auch Gegenwinde, um präziser zu sein: Engpässe. Netzanschluss-Kapazitäten sind regional sehr unterschiedlich. Großbatteriespeicher für Energievermarktung trifft dies hart; Hinter-dem-Zähler-Anlagen am bestehenden Kundenanschluss kaum. Ein Selbstläufer ist es dennoch nicht. Die Preisunterschiede am Strommarkt, die die Arbitrageerlöse tragen, bleiben weiterhin volatil. Sich auf einzelne Spitzenerlöse zu stützen, ist riskanter als ein breiter diversifizierter Business Case im Multi-Use-Betrieb.

Was in den nächsten sechs Monaten zu tun ist

Jedes Speicherprojekt beginnt mit belastbaren Daten: Lastgang, Stromrechnung, Photovoltaik-Erzeugungsprofil – ergänzt um Standort- und Netzanschlussinformationen. Diese Daten bilden die Grundlage für eine belastbare Erstauslegung, die die folgenden drei Fragen beantwortet: In welchen Anwendungsfällen bringt der Speicher den größten Nutzen? Wie groß muss der Speicher sein? Wie lang ist die Amortisation?

Wer Fläche und Netzanschluss-Potenzial mitbringt, aber keinen eigenen operativen Speicherbedarf hat, für den kann dennoch ein Vermarktungsspeicher infrage kommen. Parallel lohnt der Blick auf passende Förderwege: KfW 270 (Antrag vor Bestellung), Landesprogramme, CISAF-Eligibilität. Wer sich 2026 nicht aufstellt, verschiebt seinen Förderzugang – oder verliert ihn.

Das regulatorische Zusammenspiel von 2025/26 ist mehr als eine Marktthese: Wesentliche Bausteine sind beschlossen oder genehmigt, weitere Details werden 2026 praktisch relevant. Der Kapitalmarkt bestätigt sie. Die nächsten zwölf Monate entscheiden, wer Förderfenster nutzt, Stromkosten strukturell senkt und Multi-Use frühzeitig vorbereitet. Wer Ende 2028 zurückblickt, wird nicht fragen, ob Speicher relevant waren – sondern ob er rechtzeitig vorbereitet war.

— Der Autor Sascha Koberstaedt ist Gründer und CEO von Encosa, ein Münchner Unternehmen für Batteriespeicherlösungen und bedient Gewerbe- und Industriebetriebe in ganz Deutschland. Mit einer Komplettlösung aus Planung, Finanzierung, Installation und Betrieb ermöglicht es encosa energieintensiven Unternehmen, ihre Energiekosten zu senken und zusätzliche Erlöse aus der Vermarktung der Speicher zu erzielen.

Die Blogbeiträge und Kommentare auf http://www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an [email protected].

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: [email protected].

Kommentare