Bundesnetzagentur bereitet Zwangsgelder gegen Netzbetreiber vor
In einem Verfahren wegen mangelnder Umsetzung der Netzentgeltreduzierungen für Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen hat die Bundesnetzagentur zwei Netzbetreibern Zwangsgelder angedroht. Der Bonner Behörde zufolge setzen die Syna GmbH und die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG die Vorgaben aus der Festlegung zu Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nicht oder nur unzureichend um.
Wie die Bundesnetzagentur erläuterte, hat es Beschwerden von Marktteilnehmern und von Verbraucherseite über verschiedene Unternehmen gegeben, vor allem zu Modul 3 der Festlegung, das die Regelung zum zeitvariablen Netzentgelt beinhaltet und seit dem 1. April 2025 anzubieten und abzurechnen ist. Dass Unternehmen diese verbindliche Vorgabe nicht oder nur unzureichend umsetzen, bezeichnet Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, als nicht mehr akzeptabel. Denn es gehe darum, die Niederspannungsnetze vor Überlastung zu schützen und Flexibilitäten in der Niederspannung zu aktivieren.
Den ersten beiden geprüften Netzbetreibern hat die Behörde nun Zwangsgelder angedroht, welche die Unternehmen abwenden können, wenn sie bis zum 30. September 2026 die Defizite beseitigen. Tun sie dies nicht, wird die Bundesnetzagentur das Zwangsgeld festsetzen. Von dieser Maßnahme können in Zukunft auch noch weitere Netzbetreiber betroffen sein: Die Einleitung von Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen erfolgt laut Bundesnetzagentur „sukzessive nach erfolgter Sachverhaltsaufklärung“. Alle Verfahrenseinleitungen werden auf der Seite der zuständigen Beschlusskammer unter www.bundesnetzagentur.de/1107472 veröffentlicht.
Modul 3 noch bei vielen Verteilnetzbetreibern nicht möglich
Daniel Fürstenwerth vom 1000 GW Institut hat mit Blick auf den Stand der Umsetzung zeitvariabler Netzentgelte eine Umfrage zu den Erfahrungen von zwei Anbietern dynamischer Stromtarife mit Verteilnetzbetreibern in der Zeit bis April 2026 ausgewertet. Demnach können bei 14 der 169 analysierten Verteilnetzbetreiber Kunden bereits heute in Modul 3 wechseln. Dies zeige, dass eine Umsetzung bereits heute grundsätzlich möglich sei. „Bei 155 der bewerteten Verteilnetzbetreiber war zum Zeitpunkt der Umfrage kein Wechsel zu zeitvariablen Netzentgelten möglich“, heißt es in dem Papier: „3 lehnten die Umsetzung ausdrücklich ab, 111 reagierten nicht auf die Anfrage, bei 37 erfolgte eine Rückmeldung, aber ein Wechsel konnte noch nicht erfolgen.“
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Sehr gut, endlich passiert da mal was. Einige VNB weisen auf ihren Preisblättern nicht mal zeitvariable Netzentgelte nach Modul 3 aus und geben auch auf explizite Nachfrage dazu keine Auskunft. Viele VNB weisen aus, können das aber technisch gar nicht abrechnen. Und zahlreiche VNB sabotieren zeitvariable Netzentgelte, indem sie diese so ausgestalten, dass sie garantiert für keinen einzigen Kunden Sinn ergeben. Z.B. wird dann 13 Stunden am Tag der Hochtarif berechnet und nur eine Stunde am Tag der Niedrigtarif.
Das Hauptproblem sind dabei aber nicht die großen VNB, die direkt von der BNA reguliert werden. Das Hauptproblem sind die ganzen kleinen VNB, die von Landesbehörden reguliert werden, die anscheinend nicht können oder nicht wollen.
Das Ende vom Lied ist: Wenn wir die Flexibilisierung von Lasten nicht hinbekommen, dann brauchen wir sehr viel mehr sehr teuren Netzausbau und noch mehr extrem teure Backupkapazität. Dann werden die Strompreise zwangsweise stark steigen.