Photovoltaik-Anlagen mit deutlich mehr als 2000 Watt lassen sich jetzt als Stecker-Solar-Geräte und ohne Elektriker realisieren

ready2plugin Stromwächter

Teilen

pv magazine: Sie sagen, mit der neuen VDE-Norm lassen sich auch Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zwei Kilowatt als Stecker-Solar-Geräte ohne Elektriker installieren und anmelden. Wo steht das genau?

Marcus Vietzke ist Diplom-Ingenieur für regenerative Energiesysteme (HTW Berlin), Gründer und Geschäftsführer der Indielux GmbH. Er ist Gründungsmitglied der DGS-Arbeitsgruppe „PVplug“ der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, die in neunjähriger ehrenamtlicher Gremienarbeit die VDE-Normen für Stecker-Solargeräte geöffnet hat – und damit einen Grundstein für mehr als 1,2 Millionen angemeldete Balkonkraftwerke in Deutschland gelegt hat.
Marcus Vietzke ist Diplom-Ingenieur für regenerative Energiesysteme (HTW Berlin), Gründer und Geschäftsführer der Indielux GmbH. Er ist Gründungsmitglied der DGS-Arbeitsgruppe „PVplug“ der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, die in neunjähriger ehrenamtlicher Gremienarbeit die VDE-Normen für Stecker-Solar-Geräte geöffnet hat – und damit einen Grundstein für mehr als 1,2 Millionen angemeldete Balkonkraftwerke in Deutschland gelegt hat.

Foto: Indielux

Marcus Vietzke: Das steht konkret in der VDE-AR-N 4105:2026-03, die mit dem Formular F.1.2 des Anhangs F einen neuen „Vereinfachten Anschlussprozess für Kleinsterzeugungsanlagen mit SAmax ≤ 800 VA beim Netzbetreiber“ einführt. Dort wird klargestellt, dass das Formular nicht für Photovoltaik-Anlagen gilt, die nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 nur im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen – also für speicherlose Anlagen bis 2.000 Wattpeak ohne Vergütungswunsch. Das Laien-Anmeldeformular F.1.2 ist für alle anderen Anlagen geschaffen worden: Bei Photovoltaik-Anlagen betrifft das Anlagen mit mehr als 2.000 Wattpeak Modulleistung, mit Speicher sowie mit Vergütungswunsch. Zudem können auch Mikro-BHKWs, Brennstoffzellen und Windenergieanlagen bis 800 Voltampere damit angemeldet werden. Das Formular wird vom Anlagenbetreiber selbst ausgefüllt und unterschrieben – ein Elektrofachbetrieb ist nicht erforderlich, was es vom Standardformular F.1.1 grundlegend unterscheidet.

Also kann ich ohne Elektrofachbetrieb auch deutlich größere Anlagen anschließen?

Um die damit eröffneten Möglichkeiten auszuschöpfen, müssen die einschlägigen technischen Normen eingehalten werden: Bei Stecker-Solar-Geräten die Produktnorm DIN VDE V 0126-95, andernfalls die Installationsnorm DIN VDE V 0100-551-1. Wer mehr als 960 Wattpeak einkoppeln möchte, benötigt entweder eine Wieland-Steckdose oder einen technischen Überlastungsschutz wie die ready2plugin-Technologie – beides sind Möglichkeiten, um die elektrische Sicherheit gemäß den VDE-Vorgaben einzuhalten.

Wieviel Kilowatt könnten mit der Neuregelung theoretisch in Privathaushalten installiert werden?

Da das Formular F.1.2 keine Obergrenze für die Modulleistung enthält – sie wird lediglich erfasst, um zu prüfen, ob die 7-Kilowatt-Grenze überschritten wird –, ist die installierbare Modulleistung normativ nicht begrenzt. Wirtschaftlich sind mit der 800-Voltampere-Begrenzung am Wechselrichter bis zu 10 Kilowatt abbildbar; am Markt sind mit unserer ready2plugin-Technologie bereits Systeme bis zu 9 Kilowatt über die Haushaltssteckdose verfügbar. Die erste technische Grenze setzt die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 bei 960 Wattpeak Modulleistung: Wer darüber hinausgeht, benötigt entweder eine Wieland-Steckdose oder einen technischen Überlastungsschutz. Erst dieser ermöglicht den normkonformen Betrieb größerer Anlagen über die Haushaltssteckdose. Die erste bürokratisch relevante Grenze setzt das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“: Ab 7 Kilowatt Modulleistung wird ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) Pflicht – der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, dieses binnen zwei Jahren nach Inbetriebnahme einzubauen. Da Stecker-Solar-Geräte auf 800 Voltampere Einspeiseleistung begrenzt sind, wird die ab 2000 Wattpeak im „Solarspitzengesetz“ gesetzlich vorgeschriebene 60-Prozent-Abregelung bei allen EEG-Anlagen mit mehr als 1.334 Wattpeak Modulleistung automatisch eingehalten. Der Pflicht zum Einbau der Steuerbox kann durch Einstellung auf Nulleinspeisung gemäß § 29 Abs. 5 MsbG entgangen werden.

Die Anschlussleistung muss aber auf 800 Watt begrenzt bleiben, damit es als Stecker-Solar-Gerät gilt und ich keine Meldung beim Netzbetreiber machen muss?

Alle Erzeugungseinheiten bis 800 Voltampere Wechselrichterleistung können nun ohne Elektriker selbst angemeldet werden. Stecker-Solar-Geräte bis 2.000 Wattpeak ohne Energiespeicher und ohne Vergütungswunsch profitieren dabei nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 von weitreichenden Erleichterungen: Die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfällt vollständig, rückwärtsdrehende Zähler werden vorübergehend geduldet, eine Leistungszusammenfassung mit einer weiteren Photovoltaik-Anlage auf demselben Grundstück ist nicht erforderlich, und Stecker-Solar-Geräte gelten als privilegierte Maßnahme im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG). Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt als Steckersolargerät. Stecker-Solar-Geräte über 2000 Wattpeak sowie Steckersolargeräte mit Energiespeicher oder Vergütungswunsch werden als Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister registriert und zusätzlich über das Laienformular F.1.2 beim Netzbetreiber angemeldet – ebenfalls ohne Elektriker.

Wie sieht es mit dem technischen Überlastungsschutz aus? Brauche ich dafür nicht einen Elektriker?

Die Anforderungen an den technischen Überlastungsschutz sind in der DIN VDE V 0100-551-1 skizziert. Sie fordert eine sichere Kommunikation zwischen Stromerzeugungseinrichtung und netzseitiger Schutzeinrichtung, um sicherzustellen, dass die zulässige Strombelastbarkeit – und damit die zulässige Temperatur – der Hausinstallation zu keinem Zeitpunkt überschritten wird. Genau das leistet unsere Technologie: Sie berechnet die thermische Belastung der Hausleitung in Echtzeit und regelt die Einspeisung entsprechend. Sie ist der einzige Überlastungsschutz, dessen Funktion und Ausfallsicherheit im Wipano-Normungsvorhaben durch das Fraunhofer ISE „praxisnah erfolgreich getestet“ wurden. Die Technologie ist entweder direkt im Energiespeichersystem integriert oder kann mit dem ready2plugin-Stromwächter nachgerüstet werden. Der Stromwächter wird einfach in die vorhandene Haushaltssteckdose eingesteckt, erfordert keinen Eingriff in die Elektroinstallation und kann von Laien selbst oder durch Gewerke wie Dachdecker und Solarteure installiert werden.

Und wie sieht es mit der Messwerterfassung aus?

Für die Messwerterfassung muss neben dem Ausgangsstrom der Stromerzeugungseinrichtung auch der Strom durch die Schutzeinrichtung erfasst werden. In der Praxis wird dafür auf den Netzbezug zurückgegriffen, da dieser bei Systemen mit Energiespeicher ohnehin gemessen wird. Je nach Qualifikation stehen drei Wege offen: Die einfachste Lösung ohne jeden Eingriff in die Elektroinstallation ist die Auslesung der netzseitigen Messwerte über die Infrarotschnittstelle des Smart Meters – beispielsweise mit Geräten wie dem „Iometer“ oder dem „EcoTracker“. Dies kann jeder Laie selbst installieren. Unsere ready2plugin-Technologie ermöglicht darüber hinaus auch die Verwendung von Messwerten aus Netzbetreiber-Cloud-Diensten.

Was sind die zwei anderen Optionen?

Alternativ können Strommesszangen wie der „Shelly 3EM“ eingesetzt werden. Deren kommerzielle Installation erfordert eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gemäß DIN VDE 1000-10 – eine Qualifikationsstufe, die auch von Dachdeckern oder dem DC-Installationsteam erfüllt werden kann. Als weitere normkonforme Lösungen stehen die Wieland-Steckdose sowie der klassische Festanschluss über die Hauptverteilung zur Verfügung – beide erfordern einen Elektrofachbetrieb und sind mit erheblichem Installations- und Kostenaufwand verbunden.

Ändert sich an der Anmeldepflicht etwas, wenn ich auch noch einen Speicher dazu installiere?

Nein, die Meldepflichten bleiben unverändert. Neu ist, dass die Anmeldung von Energiespeichern mit dem Formular F.1.2 der VDE-AR-N 4105:2026-03 nun auch formal geregelt ist – und erstmals ohne Elektriker selbst beim Netzbetreiber vorgenommen werden kann. Wer einen Speicher hinzufügt, verlässt die EEG-Freigrenze nach § 8 Abs. 5a EEG 2023: Das Gesamtsystem ist über Formular F.1.2 beim Netzbetreiber anzumelden und der Speicher zusätzlich im Marktstammdatenregister zu registrieren.

Die Einschränkung auf 800 Watt bei einer 10 Kilowatt-Anlage sieht dennoch nach einer sehr harten Einschränkung aus, die man bei durch Fachkräfte installierten Photovoltaik-Anlagen nicht hat. Wie viele Kilowattstunden müssen dadurch abgeregelt werden und machen solche Anlagen ohne Speicher überhaupt Sinn für Haushalte?

Ohne Speicher machen Systeme über 2000 Wattpeak keinen Sinn – aber Speicher sind inzwischen ohnehin Standard bei Photovoltaik-Anlagen und bei der Hälfte der Balkonkraftwerke. Rein rechnerisch können mit einer Wechselrichterbegrenzung von 800 Voltampere täglich bis zu 19,2 Kilowattstunden bereitgestellt werden – das entspricht einem Jahresstromverbrauch von rund 7000 Kilowattstunden. Wie viel tatsächlich erreicht wird, hängt einerseits stark vom eigenen Lastprofil ab. Joseph Bergner von der HTW Berlin hat das Potenzial der Steckdose simuliert: Mit einer Wechselrichterbegrenzung von 800 Voltampere können bei einem durchschnittlichen Haushalt mit 2.700 Kilowattstunden Jahresverbrauch 83 Prozent Eigenversorgung erreicht werden – allerdings mit einer großen Standardabweichung von plus/minus 9 Prozent. Andererseits hängt das Ergebnis auch stark vom verwendeten Überlastungsschutz ab. Wird mit einer einfachen Strombegrenzung gearbeitet, muss die Einspeisung sofort eingestellt werden, sobald mehr als 3,2 Kilowatt auf dem Einspeisestromkreis anliegen könnten – also immer dann, wenn man eigentlich Solarstrom nutzen möchte. Unsere patentierte ready2plugin-Technologie arbeitet dagegen mit einer Temperaturbegrenzung: Dadurch können bis zu 4,6 Kilowatt über eine Stunde auf dem Einspeisestromkreis anliegen, bevor das Sicherheitssystem die Einspeisung drosselt. Wem das nicht reicht, der kann mit ready2plugin-Systemen die Einspeisung am Netzanschlusspunkt statt am Wechselrichter auf 800 Voltampere begrenzen. Dafür gibt es zwar kein formales Meldeverfahren in der VDE-AR-N 4105, aber nach der Einschätzung der Kanzlei Bredow Valentin Herz genügt dies den Anforderungen der Niederspannungsanschlussverordnung § 19 Abs. 3 für eine Laienanmeldung. Unsere Kunden können damit über 80 Prozent der Lastfälle über die Steckdose abdecken. Die Eigenverbrauchsquote liegt damit durchaus im Bereich einer fest installierten Anlage – der Preis aber rund 40 Prozent darunter.

Welches Potenzial für den Photovoltaik-Zubau sehen sie in dieser neuen Regelung?

Das Potenzial ist erheblich. Besonders groß ist der Nachholbedarf in dem Segment bis zehn Kilowatt. Das ist genau die Anlagengröße, die für die Hälfte der deutschen Haushalte die wirtschaftlichste Konfiguration darstellt. Von den rund 34 Millionen geeigneten Dächern in Deutschland sind bislang nur 4 Millionen mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet. Der Nachholbedarf erklärt sich vor allem dadurch, dass die Installationskosten in der kleineren Anlagenklasse besonders stark ins Gewicht schlagen. Die neue Regelung beseitigt die größte bisherige Hürde: den zwingenden Elektriker mit den damit verbundenen Kosten von rund 3000 Euro für den AC-Anschluss. Stecker-Solar-Geräte mit unserer Technologie sind dadurch etwa 40 Prozent günstiger als klassische Festinstallationen und erzielen über die Stromkostenreduktion auch ohne EEG-Vergütung eine Rendite von jährlich sieben Prozent. Hinzu kommt der Wegfall der häufig ausgelösten Modernisierungspflicht der Elektroinstallation – die für einen Großteil des Bestandes eine Photovoltaik-Installation bislang schlicht unwirtschaftlich gemacht hat. Laut Marktstammdatenregister wächst der Zubau durch Stecker-Solar-Geräte bereits dreieinhalb Mal schneller als die privaten Dachanlagen. Die neue Normenlage macht erstmals auch vollständige Eigenheim-Solaranlagen zu einem skalierbaren Plug-and-Play-Produkt – dieser Zubau-Turbo wird jetzt in der 10-Kilowatt-Eigenheim-Klasse gezündet.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Anker Solix Solarbank Max AC, Präsentation in Amsterdam
Anker Solix stellt 7-Kilowattstunden-Plug-in-Heimspeicher zur Nachrüstung von bestehenden Photovoltaik-Dachanlagen vor
09 April 2026 Das neue Produkt „Anker Solix Solarbank Max AC“ geht über die übliche Speicherkapazität für Balkonanlagen hinaus. Es verfügt über einen 3,5-Kilowatt-W...