pv magazine: Sie sagen, mit der neuen VDE-Norm lassen sich auch Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zwei Kilowatt als Stecker-Solar-Geräte ohne Elektriker installieren und anmelden. Wo steht das genau?

Foto: Indielux
Marcus Vietzke: Das steht konkret in der VDE-AR-N 4105:2026-03, die mit dem Formular F.1.2 des Anhangs F einen neuen „Vereinfachten Anschlussprozess für Kleinsterzeugungsanlagen mit SAmax ≤ 800 VA beim Netzbetreiber“ einführt. Dort wird klargestellt, dass das Formular nicht für Photovoltaik-Anlagen gilt, die nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 nur im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen – also für speicherlose Anlagen bis 2.000 Wattpeak ohne Vergütungswunsch. Das Laien-Anmeldeformular F.1.2 ist für alle anderen Anlagen geschaffen worden: Bei Photovoltaik-Anlagen betrifft das Anlagen mit mehr als 2.000 Wattpeak Modulleistung, mit Speicher sowie mit Vergütungswunsch. Zudem können auch Mikro-BHKWs, Brennstoffzellen und Windenergieanlagen bis 800 Voltampere damit angemeldet werden. Das Formular wird vom Anlagenbetreiber selbst ausgefüllt und unterschrieben – ein Elektrofachbetrieb ist nicht erforderlich, was es vom Standardformular F.1.1 grundlegend unterscheidet.
Also kann ich ohne Elektrofachbetrieb auch deutlich größere Anlagen anschließen?
Um die damit eröffneten Möglichkeiten auszuschöpfen, müssen die einschlägigen technischen Normen eingehalten werden: Bei Stecker-Solar-Geräten die Produktnorm DIN VDE V 0126-95, andernfalls die Installationsnorm DIN VDE V 0100-551-1. Wer mehr als 960 Wattpeak einkoppeln möchte, benötigt entweder eine Wieland-Steckdose oder einen technischen Überlastungsschutz wie die ready2plugin-Technologie – beides sind Möglichkeiten, um die elektrische Sicherheit gemäß den VDE-Vorgaben einzuhalten.
Wieviel Kilowatt könnten mit der Neuregelung theoretisch in Privathaushalten installiert werden?
Da das Formular F.1.2 keine Obergrenze für die Modulleistung enthält – sie wird lediglich erfasst, um zu prüfen, ob die 7-Kilowatt-Grenze überschritten wird –, ist die installierbare Modulleistung normativ nicht begrenzt. Wirtschaftlich sind mit der 800-Voltampere-Begrenzung am Wechselrichter bis zu 10 Kilowatt abbildbar; am Markt sind mit unserer ready2plugin-Technologie bereits Systeme bis zu 9 Kilowatt über die Haushaltssteckdose verfügbar. Die erste technische Grenze setzt die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 bei 960 Wattpeak Modulleistung: Wer darüber hinausgeht, benötigt entweder eine Wieland-Steckdose oder einen technischen Überlastungsschutz. Erst dieser ermöglicht den normkonformen Betrieb größerer Anlagen über die Haushaltssteckdose. Die erste bürokratisch relevante Grenze setzt das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“: Ab 7 Kilowatt Modulleistung wird ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) Pflicht – der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, dieses binnen zwei Jahren nach Inbetriebnahme einzubauen. Da Stecker-Solar-Geräte auf 800 Voltampere Einspeiseleistung begrenzt sind, wird die ab 2000 Wattpeak im „Solarspitzengesetz“ gesetzlich vorgeschriebene 60-Prozent-Abregelung bei allen EEG-Anlagen mit mehr als 1.334 Wattpeak Modulleistung automatisch eingehalten. Der Pflicht zum Einbau der Steuerbox kann durch Einstellung auf Nulleinspeisung gemäß § 29 Abs. 5 MsbG entgangen werden.
Die Anschlussleistung muss aber auf 800 Watt begrenzt bleiben, damit es als Stecker-Solar-Gerät gilt und ich keine Meldung beim Netzbetreiber machen muss?
Alle Erzeugungseinheiten bis 800 Voltampere Wechselrichterleistung können nun ohne Elektriker selbst angemeldet werden. Stecker-Solar-Geräte bis 2.000 Wattpeak ohne Energiespeicher und ohne Vergütungswunsch profitieren dabei nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 von weitreichenden Erleichterungen: Die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfällt vollständig, rückwärtsdrehende Zähler werden vorübergehend geduldet, eine Leistungszusammenfassung mit einer weiteren Photovoltaik-Anlage auf demselben Grundstück ist nicht erforderlich, und Stecker-Solar-Geräte gelten als privilegierte Maßnahme im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG). Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt als Steckersolargerät. Stecker-Solar-Geräte über 2000 Wattpeak sowie Steckersolargeräte mit Energiespeicher oder Vergütungswunsch werden als Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister registriert und zusätzlich über das Laienformular F.1.2 beim Netzbetreiber angemeldet – ebenfalls ohne Elektriker.
Wie sieht es mit dem technischen Überlastungsschutz aus? Brauche ich dafür nicht einen Elektriker?
Die Anforderungen an den technischen Überlastungsschutz sind in der DIN VDE V 0100-551-1 skizziert. Sie fordert eine sichere Kommunikation zwischen Stromerzeugungseinrichtung und netzseitiger Schutzeinrichtung, um sicherzustellen, dass die zulässige Strombelastbarkeit – und damit die zulässige Temperatur – der Hausinstallation zu keinem Zeitpunkt überschritten wird. Genau das leistet unsere Technologie: Sie berechnet die thermische Belastung der Hausleitung in Echtzeit und regelt die Einspeisung entsprechend. Sie ist der einzige Überlastungsschutz, dessen Funktion und Ausfallsicherheit im Wipano-Normungsvorhaben durch das Fraunhofer ISE „praxisnah erfolgreich getestet“ wurden. Die Technologie ist entweder direkt im Energiespeichersystem integriert oder kann mit dem ready2plugin-Stromwächter nachgerüstet werden. Der Stromwächter wird einfach in die vorhandene Haushaltssteckdose eingesteckt, erfordert keinen Eingriff in die Elektroinstallation und kann von Laien selbst oder durch Gewerke wie Dachdecker und Solarteure installiert werden.
Und wie sieht es mit der Messwerterfassung aus?
Für die Messwerterfassung muss neben dem Ausgangsstrom der Stromerzeugungseinrichtung auch der Strom durch die Schutzeinrichtung erfasst werden. In der Praxis wird dafür auf den Netzbezug zurückgegriffen, da dieser bei Systemen mit Energiespeicher ohnehin gemessen wird. Je nach Qualifikation stehen drei Wege offen: Die einfachste Lösung ohne jeden Eingriff in die Elektroinstallation ist die Auslesung der netzseitigen Messwerte über die Infrarotschnittstelle des Smart Meters – beispielsweise mit Geräten wie dem „Iometer“ oder dem „EcoTracker“. Dies kann jeder Laie selbst installieren. Unsere ready2plugin-Technologie ermöglicht darüber hinaus auch die Verwendung von Messwerten aus Netzbetreiber-Cloud-Diensten.
Was sind die zwei anderen Optionen?
Alternativ können Strommesszangen wie der „Shelly 3EM“ eingesetzt werden. Deren kommerzielle Installation erfordert eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gemäß DIN VDE 1000-10 – eine Qualifikationsstufe, die auch von Dachdeckern oder dem DC-Installationsteam erfüllt werden kann. Als weitere normkonforme Lösungen stehen die Wieland-Steckdose sowie der klassische Festanschluss über die Hauptverteilung zur Verfügung – beide erfordern einen Elektrofachbetrieb und sind mit erheblichem Installations- und Kostenaufwand verbunden.
Ändert sich an der Anmeldepflicht etwas, wenn ich auch noch einen Speicher dazu installiere?
Nein, die Meldepflichten bleiben unverändert. Neu ist, dass die Anmeldung von Energiespeichern mit dem Formular F.1.2 der VDE-AR-N 4105:2026-03 nun auch formal geregelt ist – und erstmals ohne Elektriker selbst beim Netzbetreiber vorgenommen werden kann. Wer einen Speicher hinzufügt, verlässt die EEG-Freigrenze nach § 8 Abs. 5a EEG 2023: Das Gesamtsystem ist über Formular F.1.2 beim Netzbetreiber anzumelden und der Speicher zusätzlich im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Die Einschränkung auf 800 Watt bei einer 10 Kilowatt-Anlage sieht dennoch nach einer sehr harten Einschränkung aus, die man bei durch Fachkräfte installierten Photovoltaik-Anlagen nicht hat. Wie viele Kilowattstunden müssen dadurch abgeregelt werden und machen solche Anlagen ohne Speicher überhaupt Sinn für Haushalte?
Ohne Speicher machen Systeme über 2000 Wattpeak keinen Sinn – aber Speicher sind inzwischen ohnehin Standard bei Photovoltaik-Anlagen und bei der Hälfte der Balkonkraftwerke. Rein rechnerisch können mit einer Wechselrichterbegrenzung von 800 Voltampere täglich bis zu 19,2 Kilowattstunden bereitgestellt werden – das entspricht einem Jahresstromverbrauch von rund 7000 Kilowattstunden. Wie viel tatsächlich erreicht wird, hängt einerseits stark vom eigenen Lastprofil ab. Joseph Bergner von der HTW Berlin hat das Potenzial der Steckdose simuliert: Mit einer Wechselrichterbegrenzung von 800 Voltampere können bei einem durchschnittlichen Haushalt mit 2.700 Kilowattstunden Jahresverbrauch 83 Prozent Eigenversorgung erreicht werden – allerdings mit einer großen Standardabweichung von plus/minus 9 Prozent. Andererseits hängt das Ergebnis auch stark vom verwendeten Überlastungsschutz ab. Wird mit einer einfachen Strombegrenzung gearbeitet, muss die Einspeisung sofort eingestellt werden, sobald mehr als 3,2 Kilowatt auf dem Einspeisestromkreis anliegen könnten – also immer dann, wenn man eigentlich Solarstrom nutzen möchte. Unsere patentierte ready2plugin-Technologie arbeitet dagegen mit einer Temperaturbegrenzung: Dadurch können bis zu 4,6 Kilowatt über eine Stunde auf dem Einspeisestromkreis anliegen, bevor das Sicherheitssystem die Einspeisung drosselt. Wem das nicht reicht, der kann mit ready2plugin-Systemen die Einspeisung am Netzanschlusspunkt statt am Wechselrichter auf 800 Voltampere begrenzen. Dafür gibt es zwar kein formales Meldeverfahren in der VDE-AR-N 4105, aber nach der Einschätzung der Kanzlei Bredow Valentin Herz genügt dies den Anforderungen der Niederspannungsanschlussverordnung § 19 Abs. 3 für eine Laienanmeldung. Unsere Kunden können damit über 80 Prozent der Lastfälle über die Steckdose abdecken. Die Eigenverbrauchsquote liegt damit durchaus im Bereich einer fest installierten Anlage – der Preis aber rund 40 Prozent darunter.
Welches Potenzial für den Photovoltaik-Zubau sehen sie in dieser neuen Regelung?
Das Potenzial ist erheblich. Besonders groß ist der Nachholbedarf in dem Segment bis zehn Kilowatt. Das ist genau die Anlagengröße, die für die Hälfte der deutschen Haushalte die wirtschaftlichste Konfiguration darstellt. Von den rund 34 Millionen geeigneten Dächern in Deutschland sind bislang nur 4 Millionen mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet. Der Nachholbedarf erklärt sich vor allem dadurch, dass die Installationskosten in der kleineren Anlagenklasse besonders stark ins Gewicht schlagen. Die neue Regelung beseitigt die größte bisherige Hürde: den zwingenden Elektriker mit den damit verbundenen Kosten von rund 3000 Euro für den AC-Anschluss. Stecker-Solar-Geräte mit unserer Technologie sind dadurch etwa 40 Prozent günstiger als klassische Festinstallationen und erzielen über die Stromkostenreduktion auch ohne EEG-Vergütung eine Rendite von jährlich sieben Prozent. Hinzu kommt der Wegfall der häufig ausgelösten Modernisierungspflicht der Elektroinstallation – die für einen Großteil des Bestandes eine Photovoltaik-Installation bislang schlicht unwirtschaftlich gemacht hat. Laut Marktstammdatenregister wächst der Zubau durch Stecker-Solar-Geräte bereits dreieinhalb Mal schneller als die privaten Dachanlagen. Die neue Normenlage macht erstmals auch vollständige Eigenheim-Solaranlagen zu einem skalierbaren Plug-and-Play-Produkt – dieser Zubau-Turbo wird jetzt in der 10-Kilowatt-Eigenheim-Klasse gezündet.
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Sehr interessant, das könnte für „mal eben PV“ und für den normalen Hausgebrauch wirklich was werden. Nicht zu vergessen, dass die Balkonspeicher auch einen Direktverbrauch mit 2-3 kW über die meist integrierte Steckdose ermöglichen. Für mich wäre die Killerapplikation dafür eine Split-Klima für Sommer wie Winter, dann auch mit dyn. Tarifen und hoffentlich zukünftig dyn. Netzentgelten.
In fernerer Zukunft sind dann vielleicht als Minispeicher Multi-Level Konverter (wie von Sax) preislich so weit und eine passende Option, da sie die minimalen Einspeisungen im hunderte Watt-Bereich mit sehr kleinen Verlusten möglich machen.
Darfst Du nicht !!! KEINE AC Einspeisung über Netz. Du musst die Geräte angeben und prüfen, ob die Nummer stimmt und die zugelassen sind für die Regel.
Daneben wird ein Elektriker trotzdem benötigt…s.u.
H. schrieb:
„Darfst Du nicht !!! KEINE AC Einspeisung über Netz.“
Das ist so pauschal wie falsch. 800W Einspeisung ist komplett legal in nahezu jedem Fall.
Was der Hauseigentümer an Kleinspannung baut, ist nicht reguliert. Man kann heute schon selber eine 10MW Anlage (oder mehr) völlig ohne jede Registrierung bauen, wenn man das will, solange diese offline bleibt und in Kleinspannung realisiert ist.
Die Schwierigkeit dabei ist allerdings die Nutzung, wobei auch das kein unlösbares Problem ist. Es gibt Kleinspannungs-Geräte z.B. für Camping. Die Hausbeleuchtung ist ohnehin manchmal schon teilweise auf 12V (die Halogen/LED Strahler). Das kann man auch noch ausbauen. Und es gibt USV-Inverter mit Einzelsteckdose, welche als Haushaltsgerät zählen.
Und wenn ein Teil der erwähnten 10MW als 800W legal über einen Microinverter eingespeist werden, um den verbliebenen Restverbrauch zu senken, dann ist das eben auch okay. Wie soll bitte unterschieden werden, ob der Solarinverter Solar direkt oder Solar zwischengespeichert aus einer Batterie einspeist?
Die Zwischenspeicherung ist ohnehin technisch absolut notwendig, ohne einen Puffer geht es nicht. Wie gross dieser Puffer sein kann, ist nirgendwo diskutiert.
Es gibt da zwar derzeit Versuche, regulatorisch zu unterscheiden, was technisch nicht zu trennen ist. Aber das hat keinen Bestand. Wer keine Batterie haben darf, wird dann eben eine Kondensatorbank bemühen, wenn er unbedingt will.
an Herr Schiller
Falsch, ist anmeldepflichtig !
Woher haben Sie diese Info, dass so wie Sie es erwähnen, legal sei. Ihre Anlage muss auf jeden Fall angemeldet werden. Egal ob ein unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung besteht. (… Anmeldepflicht, wenn es Ohne viel technischen Aufwand für einen Elektriker möglich ist es zu verbinden) , gilt also fast immer !!!! ( Egal ob Trennschalter etc)
Deshalb sind echte Inselanlagen selten. ODER IST Ihr HAUS GARNICHt am Stromnetz angeschlossen. Und wäre eine echte Inselanlage mit Inselwechselrichter !!!
Und Nein, die Gesetze und der Netz Anschluss enden nicht am Stromkasten ! und deshalb dürfen Sie danach nicht machen was sie wollen … Auch wenn ihnen das Haus-Netz gehört, gilt §1 3 NaV auch für das Haus Netz dahinter.
Falls Sie ne Quelle haben, gerne melden.
H. schrieb:
„an Herr Schiller
Falsch, ist anmeldepflichtig !“
Nonsense, hast du schon einmal eine Anmeldung ausgefüllt? Dann weißt du auch, dass es gar keine Formulare für Kleinspannungsgeräte gibt. Die kann man gar nicht registrieren.
Interessant, aber Etwas lang und vielleicht beim entscheidenden Punkt, der Wärmemessung, zu kurz und ungenau.
Bitte noch mal Nachfrage, 1) wo 2)an wie vielen Stellen die Wärme in den Kabeln gemessen wird. Kann man zusätzliche Stecker kaufen zur Überprüfung.
Durch die Unterschrift bestätigt man, dass man alle Regeln eingehalten hat und doch daran hält. Und das heißt, Anschluss und Prüfung durch Elektriker durchgeführt. ( Womöglich muss man ne Abschaltung akzeptieren, wenn im neuen EEG ,diese auf 2 kwp runtergesetzt wird)
Die Modul Begrenzung wurde gewählt damit nicht zuviel Wärme in den Kabeln des „Haus- Strom-kreis -(laufs)“ entsteht. Wie verlaufen die Kabel und die Abnehmer ist also die Frage.
Die Kabel liegen ja nicht luftgekühlt rum sondern hinter ner wand.
auf 960 kwp mit schuko ohne Elektriker UND ohne Überprüfung der Leitung !
ab 960 kwp mit Wieland und Überprüfung der Leitung für Elektriker, da ja nur dieser die Steckdose einbauen darf ,- NAV § 13 . UND WENN DER sagt: “ Die Leitung gefällt mir nicht, dann war es das‘ Er wird nach Ner Steckdose suchen, die er für gefahrlos hält. Der Teil mit der Prüfung wird oft nicht erwähnt, da es für Elektriker selbstverständlich ist, dass die keine Steckdose machen, wenn es gefährlich ist. (Ebenso wie ne Wallbox sich nicht so beliebig installiert wird). Laut NAV 13.
Der Stromwaechter müsste diese Erwärmung an verschiedenen Stellen kontrollieren, um sicher zu stellen, dass nicht irgendwo dazwischen, es zu warm wird, wenn zu der permanenten Erwärmung durch das BkW noch Verbraucher das erhitzen. PC, TV , Wasserkocher…
Also wie misst der stromwaechter die Temperatur?
Wo
Und an wieviel stellen.
Am Zählerschrank reicht nicht in einem Haus.
Da der Strom von der Einspeise Steckdose durch Abzweigungen weiterfließt, müsste er an verschiedenen stellen gemessen werden.
Ich Verstehe dass so, dass die Wärmemessung dazu dienen soll, um sehr viel mehr als die 800 Watt über einen längeren Zeitraum per Schuko Steckdose einspeisen zu können. Rechnerisch dürfte man mit einer 5,5 kwp PV Anlage von April bis September 24 Stunden am Tag 7 Tage der Woche 800 Watt einspeisen. Für die erwähnte mögliche 9-10 kwp PV Anlage müsste über einen längeren Zeitraum sicherlich einphasig deutlich mehr als die 800 Watt eingespeist werden.
Hier macht man wieder aus einer Mücke einen Elefanten.
Sicherung von 16A auf 13 oder 10A reduzieren, und der Käs ist gegessen.
Ok, dazu braucht man wieder einen Elekriker (Kostenfaktor) aber kann ja nicht die Welt kosten.
Dann bezahlt man eben einen Elektriker dafür. Und? Ist doch gut! Der weiß, was er tut und kennt sich aus. Die Euros sind i.d.R. gut investiert!
Im Neubau oder wenn man seien Leitungen/Sicherungskreise kennt, ist das dann natürlich wurscht, falls man sich denn wirklich auskennt und Youtube nicht mein Fachberater ist, sondern eher die Grundlagen der Elektrotechnik.
Was soll, die Leute werdens eh machen wie aie denken. Und am Ende, ja, wird es irgendwo ein paar Brände geben. Das wird in der Masse nicht ins Gewicht fallen, sondern ist dann persönliches Pech / Dusseligkeit. So ist das eben.
„Dann bezahlt man eben einen Elektriker dafür. Und?
Ist doch gut! Der weiß, was er tut und kennt sich aus.“
Vorsicht mit -> Der (Elekriker) kennt sich aus…
Bei manchen meiner „Berufskollegen“ habe ich den Eindruck, daß Diese ihren Abschluss im Elektrofach (egal ob einfacher Facharbeiter oder Ingenieur etc) im Lotto gewonnen oder bei YouTube gemacht haben.
Schwachsinn. Der ausgebildete Elektriker kennt sich aus. Nur weil „einer“ mal ihrer Meinung nach nocht 100% geliefert hat, bedeutet das gar nichts.
Meine Elektriker sind alle klasse. Vom Auszubilenden bis zum Meister, nur super Erfahrung.
Misstrauen wird ab einem gewissen Level eine schwierige Lebenseinstellung.
„Dann bezahlt man eben einen Elektriker dafür. Und? Ist doch gut!“
Ich will dem Erfindergeist von Indielux nicht in die Quere kommen, größten Respekt meinerseits, daß sich kluge Köpfe Gedanken machen.
Aber was kostet denn dieser Stromwächter?
@HD,
„Schwachsinn.“
oder Deinerseits -> Sarkasmus?
„Der ausgebildete Elektriker kennt sich aus.
Meine Elektriker sind alle klasse. Vom Auszubilenden bis zum Meister, nur super Erfahrung.“
Du Glücklicher, Du!
„Misstrauen wird ab einem gewissen Level eine schwierige Lebenseinstellung.“
Das Misstrauen ist auf ein gewisse Erfahrung aufgebaut und hat nix mit irgendeiner Lebenseinstellung zu tun!
Meine Erfahrung beruht auf mehr als 40 Jahre im Elektrofach. Von 110 kV bis 12 V, AC und DC. In allen Facetten.
In Deutschland, wie auch in Norwegen. 😉
„Der ausgebildete Elektriker kennt sich aus.“
@HD, bevor Du mir irgendwelche Spitzfindigkeit vorwirfst:
Ich rede aus eigener Erfahrung!
Mein damaliger Meister bei Bahnstrom in Karl-Marx-Stadt (110 kV / 15 kV) hat zu mir gesagt:
„Der größte Feind in unserem Beruf ist Routine“
(das habe ich mehr oder weniger lächelnd zur Kenntnis genommen)
Ca. 3 Jahre später hätte mich dieses „zur Kenntnis nehmende Lächeln“ fast das Leben gekostet. ( in 15 kV)
Spätestens seit dem gibt es bei mir immer einen doppelten , wenn nicht gar 3 maligen Check!
ach ja, auch 12 V können tödlich sein 😉
„Der ausgebildete Elektriker kennt sich aus.“
Ja, der ausgebildete Elektriker kennt sich aus mit der Hausinstallation (hoffentlich), Kenntnis über Elektrizität ist nur da, wenn es den Elektriker auch privat interessiert.
Das liegt schlicht an den Limitierungen der Ausbildung. In den 3,5 Jahren lässt sich eben nicht noch zusätzlich das Ingenieursstudium unterbringen und schon gar nicht auch noch ein Physikstudium. Einer unserer Tutoren unterrichtet auch die Elektrikerklassen, da ist nicht viel Elektrik im Lehrstoff.
Spätestens bei Momentanwerten und Ersatzschaltbildern ist der Ofen so gut wie immer aus und zwar so richtig. Alleine Kleinspannung scheint wohl schon eine Herausforderung zu sein.
Nur als Hinweis laut computerbase
„zwischen 961 und 2.000 Watt sieht die Norm aber weiterhin den Einsatz eines speziellen Energiesteckvorrichtungssteckers, also den Wieland-Anschluss, und die Installation durch eine Elektrofachkraft vor“
‚Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko-Stecker – bis 960 Watt Modulleistung
Die neue VDE-Norm für Balkonkraftwerke ist fertig und erlaubt nun offiziell den Anschluss über einen herkömmlichen Schuko-Stecker. Dabei wird die Modulleistung aber erheblich begrenzt. Die entsprechende DIN-Norm DIN VDE V 0126-95, die sich zuletzt stark verzögert hatte, erscheint nun im Dezember 2025.
Der VDE regelt in der Norm nunmehr, wie viel Energie ein Balkonkraftwerk, offiziell Steckersolargeräte genannt, maximal theoretisch produzieren darf (Modulleistung), wie viel maximal ins Hausnetz eingespeist werden darf (Einspeiseleistung) und wann dieses wie angeschlossen werden muss, um noch als solches zu gelten und vereinfachten Anschluss- und Anmeldeverfahren zu unterliegen.
Schuko-Stecker nur bis 960 Watt Modulleistung
Der bisher von dem VDE vorgesehene Wieland-Stecker und die Installation durch eine Fachkraft waren in der Realität bereits überholt, nahezu alle Balkonkraftwerke wurden bereits mit einem Schuko-Stecker über eine normale Steckdose angeschlossen. Vom VDE wurde diese Praxis bisher auch geduldet. Die neue DIN-Norm erlaubt nun auch den Einsatz eines Schuko-Steckers, allerdings nur dann, wenn die Modulleistung des Balkonkraftwerks maximal 960 Watt beträgt. Es dürfen somit beispielsweise maximal zwei Solarmodule mit jeweils 480 Watt am Wechselrichter angeschlossen sein, damit man das System noch mit einem Schutzkontaktstecker anschließen kann. Zwei 500-Watt-Module oder gar eine Modulleistung von insgesamt beispielsweise 1.600 Watt über vier Module mit je 400 Watt sind mit dem Schuko-Stecker nicht zugelassen.
Zwischen 961 und 2.000 Watt mit Wieland-Stecker
Die vorher inoffiziell durch Begrenzungen der Netzbetreiber geltenden 2.000 Watt Modulleistung finden sich nun auch in der Norm wieder. Sie sind die Grenze für die Modulleistung eines Balkonkraftwerks, zwischen 961 und 2.000 Watt sieht die Norm aber weiterhin den Einsatz eines speziellen Energiesteckvorrichtungssteckers, also den Wieland-Anschluss, und die Installation durch eine Elektrofachkraft vor. Ab 2.000 Watt Modulleistung gilt eine PV-Anlage dann nicht mehr als Balkonkraftwerk und die Sonderregelungen für Mini-PV-Anlagen enden“
Das ist ein entscheidender Punkt, der hier im Artikel in meinen Augen missverständlich dargestellt wird:
Die VDE-AR-N 4105:2026-03 regelt den vereinfachten Anschlussprozess für Anlagen mit Einspeiseleistung bis 800 VA. Sie bezieht sich allerdings direkt auf die Produktnorm VDE V 0126-95 und die Anschlussnorm DIN VDE V 0100-551-1.
Eine Voraussetzung für die vereinfachte Anmeldung, die sich daraus ergibt, ist, dass der Anschluss der Anlage „nach der Installationsnorm DIN VDE V 0100-551-1 und bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen, Speichern und EZSE zusätzlich nach der Gerätenorm DIN VDE V 0126-95“ erfolgt.
Nach meinem Kenntnisstand ist die Verwendung von ‚einfachen‘ Steckern nur über die Produktnorm erlaubt, und die deckelt bei 2000 Wp Modulleistung.
Zwischen 960 und 2000 Wp benötige ich sowieso schon den Elektriker für die Wielandsteckdose, und dieser muss auch die Belastbarkeit meiner Leitung prüfen.
Wenn ich über 2000 Wp gehe, benötige ich nach meinem Normenverständnis einen ’normalen‘ AC-seitigen Festanschluss, weil dann die DIN VDE V 0100-551-1 greift.
Daher finde ich den Titel und den Tenor irreführend: Es lassen sich ziemlich sicher keine „Photovoltaik-Anlagen mit deutlich mehr als 2000 Watt“ als „als Stecker-Solar-Geräte und ohne Elektriker realisieren“. Da oberhalb von 2000 Wp nicht mehr mit Stecker, und da oberhalb von 960 Wp sowieso nur mit Elektriker umzusetzen ist. Die Erleichterung ist, dass der Elektriker ’nur‘ die Dose/den Anschluss macht, aber nicht die Anmeldung.
Wenn ich also meine <800W(AC)-Anlage mit meinethalben 7000 Wp vom Elektriker fest anschließen lassen muss, wovon ich ausgehe, wird es wirtschaftlich schnell uninteressant im vergleicht zu einer nicht-kastrierten 7 kWp-Anlage. Die vereinfachte Anmeldung ist dann nicht so relevant, wenn der Anschluss genauso aufwändig ist. Und die 7 kWp bekomme ich selten einfach an den Balkon gehängt.
Ein weiterer Kommentar sei erlaubt: nach aktueller Normung ist die elektronische/software-seitige Drosselung auf 800 W (AC) nicht zugelassen. Der Wechselrichter darf technisch nicht mehr können. Ob das vorgestellte Produkt darunter fällt, wäre zu prüfen. Noch kann ich der Einschätzung der Kanzlei Bredow Valentin Herz nicht folgen. Ich schätze, vor dem aktuellen Hintergrund wird es eher schwierig. Vielleicht habe ich aber auch Funktionsweise und Vorteile des Produktes nicht begriffen.
Dass es aus technischen Gesichtspunkten die Gefahr der Überlastung löst und auch ein smarter Weg ist, keine Frage. Wir brauchen auch unbedingt smarte Ingenieurskunst, mehr denn je.
Nur teile ich gerade noch nicht die Ansicht, dass der suggerierte normative und rechtliche Rahmen überhaupt existiert.
Wo man auch etwas aufpassen sollte:
Es ist gerade eine Norm in Arbeit, die die (Klein-)Speicher regeln wird. Es ist m.E. damit zu rechnen, dass die aktuelle Regelungslücke sich schließen wird, dass man zur Zeit noch Speicher mit bis zu 800 VA Einspeisung ungeachtet ihrer Kapazität anschließen und vereinfacht anmelden kann. Auch hier erwarte ich eine Einordnung, wann welche Art von technischem Anschluss notwendig/möglich ist.
Deswegen würde ich nicht soviel Energie in die wenigen Regelungslücken setzen.
@ Herr HD
@ Herr Dyroff.
Sind Sie beide Elektriker?
1) erwähnte Kabel führen nicht immer zu Bränden. Nur suchen und wechseln Sie mal ein angeschmortes, kaputtes Kabel . ZUDEM wissen sie nicht, wie stark die anderen Meter nach der Abzweigung bis zum Kasten auch ein bisschen beschädigt sind.
2) Die Sache mit den 10 A erklären Sie bitte mal allen Leuten mit Berechnung, da ja viele Laien immer nur Tips von anderen Laien anschauen und ab-schauen.
Die Wattzahl des Wechselrichters wird dazu addiert, wenn Verbraucher da sind. Beispiel 2500 Watt Dauer Verbrauch.
ein 10 Ampere LS kann 2300 w durchlassen.
Die würde also auslösen.
Veränderung der Situation durch BKW:
Hat man im LS Strom- Pfad ein BKW, würden 800w vom wechselrichter kommen. Aus dem Netz ,(und über den LS) nur 1700 w. Der denkt, es ist alles in Ordnung. ( Könnte noch 600w mehr haben (2300-1700)
Die Temperatur auf dem Kabel ist aber gleichsam hoch wie vorher. Es fließen 2500w als Dauerlast
was kritisch gesehen wird für Kabel, wo aufgrund der verlegeart keine genügende Abkühlung stattfindet. Früher war das Hohlraum / Stein und da hat die Reduzierung der Sicherung auf 8A ausgereicht. ,(Mit BKW.)
Nur heute bei Dämmung , mehreren kabeln…
DIN 0298 4
Ist das so richtig?
Mein Buch über Elektro Installationen ist auch schon 20 Jahre alt..
Danke MFG
@H.
Ja, ich komme aus dem Elektrofach.
Zu 1.) ja, das ist ein Risiko, speziell bei älteren Installationen.
(früher hat man diese Schwachstellen „kontrolliert“
rausgebrannt 🤪)
zu 2.) Du beschreibst das ja ganz gut mit den 10A LS.
„Die Sache mit den 10 A erklären Sie bitte mal allen Leuten mit Berechnung, da ja viele Laien immer nur Tips von anderen Laien anschauen und ab-schauen.
Die Wattzahl des Wechselrichters wird dazu addiert, wenn Verbraucher da sind. Beispiel 2500 Watt Dauer Verbrauch.
ein 10 Ampere LS kann 2300 w durchlassen.
Die würde also auslösen.“
allerdings ab hier:
„Veränderung der Situation durch BKW:
Hat man im LS Strom- Pfad ein BKW, würden 800w vom wechselrichter kommen. Aus dem Netz ,(und über den LS) nur 1700 w. Der denkt, es ist alles in Ordnung. ( Könnte noch 600w mehr haben (2300-1700)“
habe ich ein Verständnisproblem.
vielleicht könntest Du das nochmal anders beschreiben.
Zu:
„Die Temperatur auf dem Kabel ist aber gleichsam hoch wie vorher. Es fließen 2500w als Dauerlast
was kritisch gesehen wird für Kabel, wo aufgrund der verlegeart keine genügende Abkühlung stattfindet. Früher war das Hohlraum / Stein und da hat die Reduzierung der Sicherung auf 8A ausgereicht. ,(Mit BKW.)
Nur heute bei Dämmung , mehreren kabeln…“
Ja, die Verlegeart heute in Dämmung, das ist ein Thema…
… wo soll man da anfangen?
Zu:
„Ist das so richtig?“
Ich habe mich mit dem Thema Balkonkraftwerk schon befasst, da hat sich das noch Guerilla PV „geschimpft“.
Da gab es schon Diskussionen über dieses Thema.
Da hat man sich auf die Reduktion auf die 10A LS geeinigt. Wenn man ganz sicher gehen will, dann auf 6A LS. ( gibt es überhaupt 8A LS, wie Du schreibst?)
Gruß Uwe
H. schrieb:
„Veränderung der Situation durch BKW:
Hat man im LS Strom- Pfad ein BKW, würden 800w vom wechselrichter kommen. Aus dem Netz ,(und über den LS) nur 1700 w. Der denkt, es ist alles in Ordnung. ( Könnte noch 600w mehr haben (2300-1700)
Die Temperatur auf dem Kabel ist aber gleichsam hoch wie vorher. Es fließen 2500w als Dauerlast“
Ja, wenn man sich mit Elektrik auskennt, dann hat man auch einmal die Stunden abgesessen, in denen Netzwerke behandelt werden. Dann versteht man auch, dass das Kabelsegment vom Balkonkraftwerk bis zur Last genau die Leistung des Balkonkraftwerkes transportiert, also hier die angenommenen 800W. Das Kabelsegment von der Sicherung bis zur Last transportiert den Laststrom minus den Solarstrom und nicht plus.
Lediglich wenn die Last an einem Abzweig hängt, dann kann die Summenlast aus dem Netz und vom Wechselrichter fließen.
Um genau solche, bei Bestandsinstallationen nicht mit Sicherheit auszuschließenden, Fälle auch noch sicher handhaben zu können, wurde die Begrenzung erschaffen.
Dann würde ich empfehlen, einmal eine Sicherungscharakteristik anzuschauen und wie ein Leitungsschutzschalter funktioniert und warum das so ist. Dazu muss man wissen, dass das Kupfer einer Leitung ein Metall mit den entsprechenden physikalischen Eigenschaften ist.
Dazu gehört neben der elektrischen Leitfähigkeit, und hier insbesondere der Spannungsabfall pro Längeneinheit bei dem entsprechenden Strom und der jeweiligen Temperatur, auch noch die Wärmekapazität und Wärmeleitfähigkeit. Und plötzlich sind die entsprechenden Vorgaben kein Hexenwerk mehr, sondern machen Sinn.
Also bitte keine Ammenmärchen verbreiten, denn der resultierende Verlust der Glaubwürdigkeit führt dann dazu, dass eigentlich sinnvolle Regularien ignoriert werden, weil da mal wieder Jemand, der es besser wissen sollte, es mit der Wahrheit nicht so genau genommen hat. Wer einmal flunkert, …
Interessant, aber sehr gefährlich.
Ich bin Elektrotechnik Ingenieur und gerichtlich vereidigter Sachverständiger.
Mittlerweile bin ich jede Woche in einem Brandhaus, weil die Leute selbst mit Shellys, PV Anlagen und Wallboxen experimentieren.
Schwachsinn, und es geht nicht um die Einspeiseleistung sondern um die Leistung die das Gerät max. abgeben kann, ‚klug‘ herum geredet.
Dann lassen wir noch Dachdecker oder den ungelernten ‚Solarteur‘ im Zählerschrank rumfummeln um den SHELLY einzubauen, für PV Anlage besteht aber (Dachdecker) Meisterpflicht.
Dann mal raus mit den Infos.
Berichterstattung?
Urteile?
Oder andere Quellen?
Bitte ein paar Beispiele für diese fast täglichen Einsätze brennender PV Installationen. Vielen Dank dafür im Vorwege!
Da schließe ich mich doch HD einmal an. Dazu würde ich gerne sehr viel mehr erfahren.
Was ich eher mittlerweile täglich sehe, ist die Verbreitung von Horrorgeschichten ohne realen Hintergrund.
Da wären zum Beispiel die unzähligen brennenden FI-Schutzschalter, die es nie gegeben hat, untermauert mit Videos von abrauchenden Schutzschaltern, die in keinem Land Europas eine Zulassung bekommen hätten und schon gar nicht haben. Die gezeigten Schaltungen wiesen gravierende Mängel auf, die noch nicht einmal von einer Kommission mit Blindenstock durchgewunken worden wären.
Dann sind da noch die reihenweise brennenden Solarmodule. Dass es dazu ein altes Modul mit Folie braucht, was so gut wie gar nicht mehr im Verkauf zu finden ist, lassen wir mal unter den Tisch fallen. Klang aber dramatisch.
Dann ist da die Lichtbogenbildung bei Mikrowechselrichtern mit individuellen MPPTs. Die haben zwar gar keine dazu notwendige Spannung, aber auch das klang sehr dramatisch. Da kannte wohl jemand den Unterschied zu einem String nicht.
Dann sind da die schlimmen Fälle, wo Jemand einen elektrischen Schock von einem Mikrowechselrichter erlitten hat. Ignorieren wir einfach, dass es sich auf der Solarseite um kaum spürbare Kleinspannung handelt. Da wusste wohl mal wieder Jemand nicht, was Kleinspannung ist und dass Mikrowechselrichter gar nicht die benötigte Hardware enthalten, um selbstständig Netzspannung erzeugen zu können. Dazu braucht es netzbildende Hardware, eine komplett andere Gerätekategorie.
Ich bin immer noch auf der Suche nach verlässlichen Daten, welche eine bessere Risikoabschätzung ermöglichen. Also bitte so viel wie möglich Information bereitstellen.
Damit will ich nicht sagen, dass es gar keine Schwachstellen gibt, es gibt sogar eine ganze Reihe von bekannten Fehlermodi. Aber „jede Woche in einem Brandhaus, weil die Leute selbst mit Shellys, PV Anlagen und Wallboxen experimentieren.“ das habe ich noch nicht einmal zu den besten Zeiten hinbekommen, dazu war viel zu viel anderer Schaden. Die Elektriker bei euch müssen ja alle nur noch Spitzenleistung erbringen.
Bei uns waren es zu gut 100% die Elektriker, die geschmolzene Installationen verursacht hatten. Dann auch noch eine Brand daraus zu machen ist dann noch einmal eine Hausnummer weiter. Okay, einige Firmen waren zugegebenermaßen überproportional beteiligt.
Dirk, hier mal dann die ganz großen Experten in Norwegen.
So kann man PV auch abwürgen.
(der Artikel stammt vor Herausgabe von DIN VDE V 0126-95 im Dezember 2025 bezgl. Standard)
https://www-dsb-no.translate.goog/sikkerhverdag/strom/dette-bor-du-vite-om-balkongpanel/?_x_tr_sl=no&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=wapp
Uwe Dyroff schrieb:
„Dirk, hier mal dann die ganz großen Experten in Norwegen.“
Uwe, ich gehe wohlwollend davon aus, dass das am 1.April veröffentlicht wurde.
„Uwe, ich gehe wohlwollend davon aus, dass das am 1.April veröffentlicht wurde.“
Schön wär’s, Dirk!
Der Verein DSB (Direktorat Sicherheit Bereitschaft)
Hat noch ganz andere Storys gucken lassen.
So richtig ist mir selbst nach fast 20 Jahren hier in Norge nicht klar, was DSB für eine Rolle spielt.
Fakt ist, ich musste bei DSB meinen Fachbrief Elektromonteur für Norge anerkennen lassen, da Elektro einer der wenig geschützten Berufe hier ist.
Ratgebende Ingenieure, welche einen entscheidenden Einfluss bei Regelwerk/ Normen hat. So würde ich das beschreiben.
@Dirk
Nachtrag zu meinen vorherigen Kommentar:
Diese Ausführung von DSB ist schon revidiert.
Ich habe den Verein zu der Erstausgabe kontaktiert und Fakten vorgelegt zur Richtigstellung.
in der 1. Ausgabe haben die u.a. für einen MikroWR einen RCD Type B gefordert.
Die Jungs können noch nicht mal ihr „eigenes Regelwerk“ lesen. (billige Kopie von der VDE 712)
(siehe 712.531.3.101) [ ich kenne nicht einen MikroWR mit TL Topologie]
Das ist zumindest in der aktuellen Ausgabe verschwunden.
Zu dem anderen restlichen „Müll“ habe ich auch Fakten vorgelegt.
Das kommt davon, wenn man einem Otovo System verfallen ist -> kollektive Inkompetenz.
Apropos Firma Otovo:
Dazu gibt es seit gestern eine brandheiße Neuigkeit:
Die letzte Ratte verlässt das sinkende Schiff
(Sorry für die Wortwahl!)
Aber der Typ hat nur verbrannte Erde hinterlassen.
Eine Bankrotterklärung der Firma Otovo!
https://www-dn-no.translate.goog/?_x_tr_sl=no&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=wapp&_x_tr_hist=true
Mal sehen, ob sich die komplette Branche inkl Banken, Medien, Versicherung etc von der Geisel Otovo System befreien kann…
Dann funktioniert das dann eventuell auch mit PV hier in Norge.
@alle
Wer wirklich Interesse an dem Ding hat, sollte mal in bekannten PV-Foren suchen, da gibts schon viele Erfahrungsberichte. Der „Stromwächter“ ist nix Neues …
Wie ist das bei Modulen, die ihre Nennleistung gar nicht erzeugen koennen, weil sie dauerhaft im Schatten liegen oder wegen einer entsprechenden Winkel Einstellung oder weil sie auf der Nordseite liegen. Da mussten doch hoehere Nennleistungen zugelassen werden.
Zwischen Wechselrichter Leistung und Einspeiseleistung wird auch kein Unterschied gemacht. Dazwischen liegt der gesamte Verbrauch. Was gilt nun fuer die 800 W?
Meine 900 W Mikrowelle hat eine 16A Sicherung ausgelöst, wieder eingeschaltet und Ok. Muss ich mir Sorgen machen?
Meine Verbraucher Stromleitungen 3×1, 5 Nym liegen unter Putz im Styropor. Unter dem Putz kann ich nicht sehen, ob das Styropor geschmolzen ist.
Heisst das, dass ich beispielsweise 4 kWp Dachmodule installiere und einen Wechselrichter nehme, der maximal 800 W einspeist ins Netz. Und das ganz legal und ohne Elektriker?
Darf ich auch einen Speicher benutzten? Ich habe eh kein Interesse etwas ins Netz einzuspeisen.
Nein. Der Artikel ignoriert, und so auch die Diskussion bis auf einen Beitrag, die Regelung im Gesetz:
(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu
2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle
eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter
Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.
Der harte Anschlag bei 2 kwp steht nicht in Frage. Das Formular 1.2. entfaltet für sich keine Rechtsnatur.
Tim Wolf schrieb:
„(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.“
Ist denn die Wielanddose überhaupt eine Entnahmestelle eines Letztverbrauchers? Diese ist ja spezifisch für Einspeiser entwickelt und sollte immer mit einer Einzelleitung entsprechend abgesichert installiert werden und erlaubt generell höhere Einspeiselasten, konstruktionsbedingt.
Insofern steht diese Argumentation doch sehr auf tönernen Füssen. Wenn die Antwort auf diese Frage „ja“ lautet, dann werden nämlich plötzlich auch alle anderen entsprechenden Steckverbindungen, z.B. Enphase, Hoymiles, etc. zu „Entnahmestellen eines Letztverbrauchers“. Die Konsequenzen wären doch sehr „interessant“, um es vorsichtig zu formulieren.
Leider wird in dem Artikel nicht erwähnt, dass es eine Übergangsfrist bis 03/2027 gibt!
Demnach kann der Netzbetreiber die Anmeldung einer Kleinsterzeugungsanlage über F1.2 akzeptieren, muss es aber bis 03/2027 nicht. Siehe dazu VDE-AR-N 4105:2026-03.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass die VDE-AR-N 4105:2026-03 i.V. nicht an Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke / BKW) adressiert ist, sondern an Kleinsterzeugungsanlagen.
Der Teufel liegt im Detail:
BKW: kWp max = 2kW
Kleinsterzeugungsanlge: : kWp max = 7kW
Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Ich selbst mache gerade diese Erfahrung mit unseren Netzbetreiber.
Da bin ich gerade dran und hoffe, in Kürze noch einen weiteren Artikel veröffentlichen zu können.
Solche Leute braucht das Land! Anpacken, Lösungen suchen und finden. Und: Tue Gutes und rede darüber!
(Dass dann, sobald jemand über neue Lösungen redet, jemand abspult, was gestern noch galt, und dass das ja alles überhaupt nicht geht, ist leider typisch für Deutschland, aber … geschenkt!)
Das könnte doch die Lösung sein für Post-EEG-Anlagen, die sonst mit der Direktvermarktung unter die Räder kämen. Alle mit EV, WP, gr. Speicher brauchen die Vergütung nicht mehr. Aber die, die kleinere Anlagen haben wollen (Balkon, Dach, was auch immer), könnten genau mit solchen Lösungen erst die Möglichkeit bekommen, trotz Wegfall der Vergütung sich noch wirtschaftlich PV zuzulegen. Auch wegen der niedrigeren Finanzierungshürden.
Die Solarteure tüddeln das fachgerecht ans Haus und sagen ggf. Bescheid, falls aus ihrer Sicht doch besser noch eine Elektrofachkraft was machen sollte.
Wenn das ab z.B. 03/2027 flächendeckend geht, passt es zeitlich auch zur EEG-Novelle. Mir macht das Hoffnung!