Bundesnetzagentur stellt erste Leitplanken zu Netzentgelten für Batteriespeicher in Aussicht

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Auf dem Battery Business and Development Forum in Frankfurt stand am Dienstag eine Frage im Raum, die die Branche seit Monaten umtreibt: Wird die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher fallen und wenn ja, wie?

Rund 530 Teilnehmer aus Entwicklung, Projektierung und Vermarktung warteten auf Signale aus Bonn. Diese lieferte Karsten Brouwieg von der Bundesnetzagentur – zumindest in Teilen.

Erste Leitplanken zur künftigen Ausgestaltung sollen nach Angaben der Bundesnetzagentur Ende Mai oder Anfang Juni veröffentlicht werden. Damit würde die Behörde erstmals konkreter aufzeigen, in welche Richtung sich der regulatorische Rahmen im Zuge des AgNes-Prozesses entwickelt.

Der AgNes-Prozess steht für die Neugestaltung der Netzentgeltsystematik. Im Kern geht es dabei nicht ausschließlich um Batteriespeicher, sondern um eine grundlegende Neuverteilung der Kosten für Netzausbau und -betrieb. Bislang galt eine privilegierte Regelung, nach der Batteriespeicher weitgehend von Netzentgelten befreit waren. Diese Sonderstellung steht nun auf dem Prüfstand. Nach Darstellung Brouwiegs verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel, alle Netznutzer stärker an den Kosten des Systems zu beteiligen. Das betrifft neben klassischen Verbrauchern und Erzeugern zunehmend auch flexible Akteure wie Speicher.

Die Diskussion auf dem Forum machte jedoch deutlich, dass sich die Netzentgeltdebatte nicht isoliert führen lässt. Sie überlagert sich zunehmend mit der Debatte um flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA). Dahinter stehen betriebliche Einschränkungen wie Rampenbegrenzungen oder Fahrplanrestriktionen, bei denen Betreiber ihre Einsatzplanung teilweise schon mehrere Stunden vor Lieferung nicht mehr anpassen können.

Gerade die Kombination beider Mechanismen sorgt in der Branche für Sorge. Philip Hesel, von Aurora Energy Research, stellte in diesem Zusammenhang eine Analyse vor, nach der ein fiktives Batteriespeicherprojekt ohne Einschränkungen am Netzanschlusspunkt einen internen Zinsfuß von rund 20 Prozent erreichen kann. Greifen einzelne FCA-Elemente, sinkt dieser Wert je nach Maßnahme um zwei bis fünf Prozentpunkte. Bis zu einem Projekt-IRR von etwa zehn Prozent gelten Speicherprojekte noch als grundsätzlich finanzierbar. Darunter wird es kritisch.

Wenn mehrere Einschränkungen zusammenkommen, kann sich der Effekt kumulieren. FCA-bedingte Limitierungen können den IRR um bis zu zehn Prozentpunkte reduzieren. Kommt zusätzlich eine veränderte Netzentgeltsystematik hinzu, drohen weitere Abschläge. In der Konsequenz könnten Projekte unter die Wirtschaftlichkeitsschwelle fallen.

Vor diesem Hintergrund wird künftig auch entscheidend sein, wie beide Regulierungsstränge zusammengedacht werden. In der Branche wird die Erwartung formuliert, dass Einschränkungen durch flexible Netzanschlüsse zumindest teilweise durch geringere Netzentgelte kompensiert werden könnten.

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