Die EU verfolgt hochgesteckte Ziele für Energiegemeinschaften, also Organisationsformen, in denen Bürgerinnen und Bürger, kleine Unternehmen und lokale Behörden ihre benötigte Energie in Eigenregie erzeugen, verwalten, gemeinsam nutzen und verbrauchen. Die Europäische Kommission formulierte in der EU-Strategie für Solarenergie 2022 als politisches Ziel, EU und Mitgliedstaaten würden gemeinsam daran arbeiten, bis 2025 „mindestens eine auf erneuerbaren Energien basierende Energiegemeinschaft in jeder Gemeinde mit mehr als 10 000 Einwohnern“ einzurichten.
Und bereits 2016 stellte die Kommission in einer Folgenabschätzung zur RED II, also der damaligen Fassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU, fest, dass bis 2030 EU-weit jeweils gut 50 Gigawatt Windkraft und Photovoltaik im Eigentum von Energiegemeinschaften stehen könnten. Das entspräche der Einschätzung zufolge 17 beziehungsweise 21 Prozent der installierten Gesamtleistung. Allerdings, muss man hinzufügen, hat sich zumindest bei der Photovoltaik die installierte Leistung in absoluten Zahlen schneller entwickelt als vor zehn Jahren angenommen, Ende 2025 waren es bereits rund 400 Gigawatt; 21 Prozent davon wären mithin 84 Gigawatt.
Aus dem angestrebten Anteil der Energiegemeinschaften aber wird wohl nichts. So ließe sich, kurz und knapp, ein am Montag vom Europäischen Rechnungshof vorgelegter Sonderbericht mit dem Titel „Energiegemeinschaften – Potenzial ist noch nicht voll ausgeschöpft“ zusammenfassen. Zwar werde auf das Ziel, den Gemeinschaften eine zentrale Rolle in der Energieerzeugung einzuräumen, seit mittlerweile fast zehn Jahren hingearbeitet, es lasse sich aber wohl nicht mehr erreichen.
Schon diese Feststellung ist etwas eigenartig: Der Bericht beruht auf Erhebungen sowie auf Besuchen bei Energiegemeinschaften in einigen Mitgliedsländern (den Niederlanden, Polen, Italien und Rumänien) im vergangenen Jahr, teilweise stammen Daten auch aus 2024. Auf dieser Grundlage gelangt der Rechnungshof zu dem Schluss, dass das 2025er-Ziel von einer Energiegemeinschaft pro 10.000-Einwohner-Gemeinde „nicht vollständig erreicht werden wird – angesichts des Datums der Veröffentlichung eine leicht irritierende Aussage.
Im Januar 2025, so der Befund, war das EU-Ziel jedenfalls erst zu 27 Prozent erfüllt. Und selbst diese Aussage basiert auf einer weit gefassten Definition des Begriffs „Energiegemeinschaft“. In Deutschland etwa, wo dieses Instrument überhaupt erst im kommenden Juni mit den dann geltenden Regeln zum Energy Sharing einen festen Rechtsstatus erhält, sind dem Rechnungshof zufolge schon in 63 Prozent der betreffenden Gemeinden Energiegemeinschaften anzutreffen (Stand: November 2024). Spitzenreiter sind Dänemark (86,2 Prozent), die Niederlande (81 Prozent) und Irland (78,9 Prozent). Das Ende des Rankings markieren Zypern, Lettland und Malte mit jeweils 0 Prozent. Die Diskrepanzen sind also gewaltig.
„Zu optimistisch“ nennt der Bericht deshalb die EU-Ziele. Die Gründe dafür lägen vor allem in ungenauen rechtlichen Definitionen, die zu Verwirrung geführt hätten. Es sei nicht klar, welche Zusammenschlüsse als Energiegemeinschaft gelten, wie genau sie aufgebaut sein müssen und wie der erzeugte Strom gemeinsam genutzt und überschüssiger Strom verkauft werden kann. Ganz besonders gelte dies für Mehrfamilienhäuser und damit die Wohnungen von nahezu der Hälfte der EU-Bevölkerung.
Außerdem moniert der Rechnungshof, dass neue Anlagen wegen überlasteter Netze nur verzögert oder gar nicht ans Netz angeschlossen werden. Eine Befragung der von den Berichterstattern besuchten Energiegemeinschaften ergibt durchschnittliche Wartezeiten von 21 Monaten, wobei die Niederlande mit durchschnittlich 36 Monaten und einem Spitzenwert von 132 Monaten die unrühmliche Führungsrolle einnehmen. Als repräsentativ kann diese sehr kleine Stichprobe aber nicht gelten.
Unterm Strich lässt der Bericht generell die Frage offen, was denn eigentlich Neues zu erfahren ist. Dass Energiegemeinschaften allenthalben mehr oder minder große Probleme haben, ist ja keine neue Erkenntnis. Immerhin aber gibt es nun ein amtliches Dokument, das die enorme Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit in einer kompakten Zahl festhält: Der Rechnungshof gelangt zu der Einschätzung, dass bis 2030 nicht 17 beziehungsweise 21 Prozent der Wind- und Solarkapazitäten im Besitz von Energiegemeinschaften stehen dürften – sondern vier Prozent.
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