Gericht erklärt Bebauungsplan des 180-Megawatt-Solarparks Boitzenburger Land für ungültig

Solarpark Boitzenburger Land, Inbetriebnahme, GP Joule, Mainova, SEBG Energiepark GmbH, Gemeinde Boitzenburger Land, 20.9.2023

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Mit 180 Megawatt Leistung gehört der Solarpark Boitzenburger Land in der brandenburgischen Uckermark zu den größten seiner Art in Deutschland. Die Umsetzung des Projekts war allerdings rechtlich nicht einwandfrei, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin nun befand: Der von der Gemeinde Boitzenburger Land 2021 aufgestellte Bebauungsplan für die 128 Hektar große Teilfläche im Ortsteil Kuhz ist unwirksam. Ein zweiter Bebauungsplan für den kleineren Teil des Solarparks – knapp 39 Hektar im Ortsteil Wichmannsdorf – war nicht Gegenstand des Urteils. Eine Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen, allerdings kann gegen diese Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.

Geklagt hatte der Landesverband Brandenburg des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) gegen die Gemeinde Boitzenburger Land, die 2021 drei Bebauungspläne aufgestellt und ergänzend städtebauliche Verträge mit der Projektgesellschaft Solarenergie Boitzenburger Land abgeschlossen hatte. Letztere wurde vertreten durch Diedrich Twietmeyer, dem gemeinsam mit seinem Bruder Karsten auch der größte Teil der fraglichen Flächen gehört. Als Partner für die Umsetzung fungierte der Projektierer Solarparc. Mit einer Minderheitsbeteiligung an der Projektgesellschaft war das mit dem Bau der Anlage beauftragte Erneuerbare-Energien-Unternehmen GP Joule mit von der Partie. 74,9 Prozent am Projekteigentümer SEBG Energiepark GmbH hält der Frankfurter Energieversorger Mainova, der den Stromertrag von jährlich fast 200 Gigawattstunden vermarktet.

Neben Kuhz und Wichmannsdorf, wo im Juli 2022 die Baugenehmigung vorlag, betrifft der dritte Bebauungsplan den Ortsteil Haßleben. Dort begannen die Arbeiten an einer 56-Megawatt-Anlage allerdings erst im Sommer 2025. Auch am Solarpark Haßleben sind die Twietmeyers sowie Solarparc und GP Joule beteiligt.

Lob für „professionelle Zusammenarbeit“

Zum Baubeginn des Solarparks Boitzenburger Land lobten die Projektpartner noch ausdrücklich „die sehr professionelle Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern und Behörden“, wie es in einer Mitteilung von Solarparc hieß. Mainova sprach anlässlich der offiziellen Inbetriebnahme im September 2023 von einem „Vorzeigeprojekt der Energiewende“. Das Tempo – 21 Monate zwischen Aufstellungsbeschluss und Baugenehmigung, nur elf Monate Bauzeit bis zur Fertigstellung des ersten Projektabschnitts im Juni 2023 – war ein Grund für die allgemeine Zufriedenheit. Das erfolgreiche Konzept des ohne öffentliche Förderung entstandenen Solarparks ein anderer: Mainova versorgt über Abnahmeverträge (PPAs) etwa die Messe Frankfurt mit Strom aus der Uckermark, und im August 2024 wurde mit dem zum RWE-Konzern gehörenden Energiehändler RWE Supply & Trading ein PPA über 64 Gigawattstunden jährlich zur Versorgung des Salzgitter-Konzerns abgeschlossen.

Das Ganze mutete also bis zum Urteil des Berliner Gerichts an wie eine einzige Erfolgsgeschichte. Nun hat die Bilanz einen unschönen Kratzer. Das Gericht moniert zum einen, dass die Gemeinde eine von ihr in Auftrag gegebene Landschaftsbildanalyse, die Grund für eine Umplanung und deshalb „als wesentlich einzustufen“ gewesen sei, nicht öffentlich ausgelegt hatte. Zum anderen sei der Bebauungsplan „wegen beachtlicher materieller Mängel für unwirksam zu erklären“. Die von den Behörden erstellte Bewertung des Plangebiets als geeignet für Photovoltaik-Anlagen enthalte „sowohl einen Ermittlungs- als auch einen Bewertungsfehler“.

Mit einem Rückbau der Anlagen ist deshalb nicht zu rechnen, wie auch der BUND gegenüber Medienvertretern einräumte. Es liegt schließlich eine rechtsgültige Baugenehmigung vor. Ihren Bebauungsplan wird die Gemeinde aber wohl überarbeiten müssen. Möglicherweise noch gravierender: Andere Kommunen beobachten derartige Fälle selbstredend und werden bei vergleichbaren Vorhaben nun lieber doppelt prüfen – mit entsprechendem Zeitaufwand. Das ist offenkundig nicht das, was mit dem Begriff „Vorzeigeprojekt“ gemeint war.

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