Klare Vereinbarung von Beschaffungskriterien
Vertragsrecht: Zur Vorbereitung einer rechtlich belastbaren Abnahme großer Batteriespeicher müssen die Beschaffungskriterien klar vereinbart sein. Was in solchen Vereinbarungen zu beachten ist und genau geregelt werden sollte, erklären Rechtsanwalt Andreas Kleefisch und Diplom-Ingenieur Christian Binder.
Batteriespeicherverträge boomen am (Rechts-) Markt. Für viele der rechtlich relevanten Teilbereiche solcher Projektentwicklungen gibt es schon „Vertragsmuster“, die durch das Internet geistern und mehr oder weniger nützlich oder verlässlich sind. So ist es nicht schwierig, an Landnutzungs-/Landpachtverträge zum Bau von Batteriespeichern (BESS) zu gelangen, die Projektierer für die Flächensicherung brauchen. Auch an „Mustern“ für Energielieferungsverträge …
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