Rechtsgutachten: Smart-Meter-Rollout nur durch Verteilnetzbetreiber wäre mit Europa- und Verfassungsrecht unvereinbar

Smart Meter, Bayernwerk, PPC, Steuern ohne Steuerbox

Teilen

Der im September vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Monitoringbericht zur Energiewende und vor allem die zeitgleich von Ministerin Katherina Reiche angekündigten „zehn wirtschafts- und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen“ haben auch in Sachen Smart-Meter-Rollout für Unruhe gesorgt. Pflicht-Einbaufälle für Smart Meter sollen nämlich nach Reiches Vorstellungen künftig in der Verantwortung der Verteilnetzbetreiber als grundzuständige Messstellenbetreiber liegen.

Wenig verwunderlich, dass die wettbewerblichen Messstellenbetreibern dies ablehnen. Etliche Unternehmen haben bereits im Dezember in einem gemeinsamen Appell vor einer „Re-Monopolisierung des Messwesens“ gewarnt. Dafür haben sie vor allem technische und ökonomische Gründe angeführt. Nun liegt ein Rechtsgutachten der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue vor, dass die Angelegenheit auch juristisch bewertet.

Verstoß gegen Kartellrecht, Niederlassungs- und Berufsfreiheit

Die Autoren Peter Roegele, Hans Heller und Carl Seemann kommen darin zu dem Schluss, dass eine vollständige oder teilweise Re-Monopolisierung nicht mit dem Europäischen Kartellrecht vereinbar wäre und auch dem im EU-Recht verankerten Grundsatz der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zuwiderliefe. Mehr noch: Auch die in Artikel 12 des Grundgesetzes verankerte Berufsfreiheit steht dem Gutachten zufolge der von Reiche formulierten Idee entgegen.

Das Gutachten war von den Unternehmen Metrify Smart Metering, einer Ausgründung des Energietechnikanbieters Enpal, sowie Lichtblick, Techem und Octopus Energy beauftragt worden. Markus Meyer, Politikchef bei Enpal, verteidigt anlässlich der Veröffentlichung noch einmal die Rolle der wettbewerblichen Messstellenbetreiber: Diese „treiben den Rollout heute maßgeblich voran, bringen Innovation und Digitalkompetenz in den Markt und entlasten insbesondere kleine und mittlere Verteilnetzbetreiber“, so Meyer. Eine Re-Monopolisierung im Messwesen bedeute „höhere Kosten sowie weniger Innovation“, überdies ginge „wertvolles Tempo bei der notwendigen Modernisierung und Digitalisierung unseres Energiesystems verloren“. Das Rechtsgutachten mache aber klar, dass die Überantwortung an die Verteilnetzbetreiber ohnehin „keine reale Option“ darstelle.

Octopus fordert erneut „Smart Meter Light“

Auch Bastian Gierull, Deutschlandchef von Octopus Energy, weist in einer heute veröffentlichten Erklärung noch einmal auf die Dringlichkeit des Smart-Meter-Rollout hin. „Der schleppende Einbau intelligenter Zähler ist längst nicht mehr ein technisches Detail, sondern ein energiepolitischer Engpass“, so Gierull. Politik und Behörden stünden in der Verantwortung, das Problem sei „vergleichbar mit der Breitband- oder Mobilfunkversorgung“.

Unter anderem müsse „der wettbewerbliche Messstellenbetrieb gesichert und gestärkt werden“. Gierull forderte erneut einen „Smart Meter Light Smart Meter Light als praktikable, kostengünstigere Alternative“ sowie außerdem bundesweit einheitliche Anforderungen. Zudem brauche es Kooperationen und mehr Transparenz: Derzeit würden nur die Einbauten der grundzuständigen Messstellenbetreiber erfasst, es sollten aber auch Installationen von wettbewerblichen Anbietern registriert werden. Diese könnten auch diejenigen grundzuständigen Messstellenbetreiber unterstützen, „die beim Rollout hinterherhinken“. Die Einbauten der wettbewerblichen Betreiber sollten deshalb auf die im Rollout verpflichtenden Quoten angerechnet werden können.

Ferner fordert Gierull von der Bundesregierung Maßnahmen zur fairen Verteilung der Kosten: „Der regulatorische Rahmen muss so gestaltet werden, dass Anschaffungs- und Installationskosten keine Barriere darstellen. Insbesondere Haushalte mit geringem Verbrauch dürfen nicht ausgeschlossen werden. Auch sie müssen über Smart Meter Zugang zu dynamischen Tarifen, Verbrauchstransparenz und mehr Energieeffizienz erhalten, ohne unverhältnismäßige Mehrkosten.“

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Dashboard view von Marians App
Photovoltaik-Erzeugung während negativer Strompreise: An manchen Tagen 90 Prozent
26 Januar 2026 In Deutschland wurde 2025 fast 16 Prozent des Solarstroms in Stunden mit negativen Preisen erzeugt. In einzelnen Monaten und Tagen waren es sogar deut...