Ab Juni gelten Neuregelungen für das Energy Sharing

Älteres Ehepaar schaut aus dem Dachfenster ihres Hauses

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Lange hat Deutschland gebraucht, um die EU-Vorgaben zum Energy Sharing auch in deutsches Recht umzusetzen. Was in Österreich oder der Schweiz schon länger über Energiegemeinschaften möglich ist, wird ab Juni nun auch in Deutschland möglich: Überschüssigen Solarstrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage an den Nachbarn zu verkaufen. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sind mit der Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)-Novelle, die der Bundestag noch Ende vergangenen Jahres beschloss, geschaffen worden.

Ab 1. Juni greifen die Neuerungen aus Artikel 42c des EnWG. Dann können Betreiber auch unter Nutzung des Verteilnetzes in der räumlichen Umgebung ihre Nachbarn mit überschüssigem Solarstrom aus ihren Photovoltaik-Anlagen beliefern. Dazu müssen sie einen Liefervertrag abschließen. Allerdings entfallen für die Betreiber der Photovoltaik-Anlagen künftig weitere klassische Lieferantenaufgaben wie die Beschaffung der Reststrommengen oder Bilanzkreisauflagen.

Dies war bisher gefordert und machte klassisches Energy-Sharing in Deutschland unmöglich, wie es von dem durch das Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ am Mittwoch hieß. Das Team von „Zukunft Altbau“ hat ein kostenfreies Beratungstelefon gestartet, um Fragen zu beantworten. Die Mitarbeiter sind Montag bis Freitag zwischen 9 und 13 Uhr unter der Nummer 08000 12 33 33 oder per Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de erreichbar.

„Die neue Einnahmequelle könnte sich künftig als Alternative zur Einspeisevergütung etablieren“, heißt es von der Kampagne „Zukunft Altbau“ zum Energy Sharing. „Und das mit gutem Grund: Mit dem Solarstromverkauf an die Nachbarn werden die Anlagenbetreiber mehr Geld verdienen als mit der Einspeisevergütung. Die Nachbarn könnten im Gegenzug von deutlich geringeren Stromkosten profitieren: eine klassische Win-Win-Situation.“ Ab Juni 2026 müssten die Verteilnetzbetreiber zudem Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebietes unterstützen, heißt es weiter. Ab Juni 2028 gelte dies auch gebietsübergreifend.

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