Bundesnetzagentur erteilt 2025 Genehmigung für rund 2000 Kilometer neue Stromleitungen

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Der Bedarf an neuen Stromleitungen im Zuge der Energiewende in enorm. Gesetzlich vorgesehen sind rund 16.800 Kilometer an neuen Höchstspannungsleitungen, um den Umstieg auf Erneuerbare und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Für 9700 Kilometer davon obliegt die Genehmigung der Bundesnetzagentur, die kontinuierlich über die Fortschritte berichtet. So habe sie rund 2000 Leitungskilometer im vergangenen Jahr genehmigt, teilte sie am Freitag mit. Gegenüber 2024 immerhin eine Steigerung um 45 Prozent. Damit, so die Bundesnetzagentur weiter, sind für rund 4700 Kilometer, die in ihrer Zuständigkeit liegen, die Genehmigungsverfahren vollständig abgeschlossen.

2025 sei auch erstmals die Genehmigungsverfahren für große Hochspannungs-Gleichstrom-Leitungen abgeschlossen worden. So habe die Bundesnetzagentur für die Nord-Süd-Verbindungen A-Nord, Ultranet, SuedLink und SuedOstLink die Baugenehmigungen erteilt. Dies ist der abschließende Schritt im Genehmigungsverfahren, bei dem zunächst die Behörde einen rund 1000 Meter breiten Korridor für den Streckenverlauf festlegt. Dieser wird dann im Planfeststellungsverfahren genauer eingegrenzt sowie mit den zuständigen Behörden, Vorhabenträgern und Betroffenen vor Ort diskutiert. Ende 2025 befänden sich noch rund 4100 Kilometer Stromleitungen in oder vor diesem Verfahren, so die Behörde weiter.

Wie die Auswertung der Bundesnetzagentur zeigt, sollen die neuen Leitungen ab 2027 verstärkt in Betrieb gehen sollen. Doch bereits für 2027 ist eine Verzehnfachung der neuen Inbetriebnahmen gegenüber 2024 kalkuliert. Der Planungshorizont für die insgesamt 16.800 Kilometer reicht für Inbetriebnahmen bis 2030. Bei den Genehmigungen will die Behörde auch nicht nachlassen. Dies verkündete zumindest ihr Präsident Klaus Müller: „Wir haben den Ankündigungen des letzten Jahres Taten folgen lassen. Auf ein Rekordjahr der Stromnetz-Genehmigungen folgt ein weiteres.“

Die Höchstspannungsleitungen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur liegen, müssen von den jeweiligen Bundesländern genehmigt werden.

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