Bayern beschließt kommunale Beteiligung von bis zu 0,3 Cent pro Kilowattstunde

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Der bayerische Landtag hat am Dienstag eine verpflichtende Beteiligung der Kommunen an neuen Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab drei Megawatt Leistung beschlossen. Nach einer hitzigen Debatte im Landtag erhielt der Gesetzentwurf eine Mehrheit. Nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt kann die Neuregelung am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Sie gilt allerdings nur für Anlagen, die nach dem EEG gefördert werden. Die Beteiligungsregelung gilt demnach nicht für Anlagen, die über einen Power-Purchase-Agreement (PPA) finanziert werden oder von Bürgerenergiegesellschaften betrieben werden. Ebensowenig soll die kommunale Beteiligung für Anlagen gelten, die zu mindestens 50 Prozent der Eigenversorgung von Betrieben dienen.

Damit hat ein weiteres Bundesland de im Paragraf 6 EEG vorgesehene freiwillige Beteiligung verpflichtend gemacht. Im Gesetz vorgesehen ist, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise in Bayern künftig mit 0,2 bis 0,3 Cent pro Kilowattstunde an den neuen Photovoltaik-Kraftwerken oder Windkraftanlagen beteiligt werden müssen. Diese Beteiligung kann in Form einer Direktzahlung oder auch über ein individuelles Modell realisiert werden, wie es vom bayerischen Wirtschaftsministerium heißt. „Mir war es daher wichtig, bereits im Koalitionsvertrag die Einführung einer landesgesetzlichen Beteiligungsregelung zu verankern, durch welche die Kommunen direkt von der Wertschöpfung neuer Anlagen profitieren“, erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Ergänzend zur kommunalen Beteiligung sollen auch Modelle zur Bürgerbeteiligung umgesetzt werden. Diese sollen direkt zwischen den Anlagenbetreibern und Bürgern vor Ort geschlossen werden.

Ein eigener Gesetzentwurf der Grünen zur Beteiligung der Kommunen an Photovoltaik- und Windkraftanlagen fand in einer namentlichen Abstimmung nach der zweiten Lesung keine Mehrheit.

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