Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) befasst sich schon seit Jahren intensiv mit dem Verhältnis von Freiflächen-Photovoltaik und Naturschutz und hat in diesem Zusammenhang zuletzt im März dieses Jahres eine Fachkonferenz durchgeführt und eine Studie zur Artenvielfalt in Solarparks vorgelegt. Mehrere der für diese Studie betrachteten Anlagen befinden sich in Brandenburg, unter anderem der 187-Megawatt-Solarpark Weesow-Wilmersdorf, der auch von anderer Seite schon auf die Häufigkeit von Brutvögeln untersucht wurde. 17 verschiedene Arten wurden auf der 164 Hektar großen Fläche nachgewiesen, darunter besonders viele Lerchen: 21 bis 47 Brutpaare auf jeweils zehn Hektar, drei- bis sechsmal so viele wie auf umliegenden Äckern.
Vor diesem Hintergrund ist es wenig erstaunlich, dass der BNE sich den Entwurf für einen „Feldlerchenerlass“ des Brandenburger Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) sehr genau angeschaut hat.
Mit vollem Titel heißt das Papier „Erlass zur Berücksichtigung der Feldlerche bei der artenschutzrechtlichen Prüfung zur Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“. Die dort vorgesehenen Maßnahmen und deren Begründung nennt der BNE „widersprüchlich und fachlich unausgewogen“. Der Entwurf beachte aktuelle Studien und Monitoring-Ergebnisse nicht, womit selbstredend auch, aber nicht nur die vom BNE selbst beauftragte gemeint ist. Unterm Strich gefährde der Erlass „in der vorliegenden Form die Energiestrategie des Landes Brandenburg“, das Land verschaffe sich „zusätzlich zu restriktiven Beteiligungsvorgaben bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen einen weiteren Wettbewerbsnachteil beim Ausbau einer zentralen Energietechnologie.
Neben dem zentralen Punkt, dass aus Sicht des BNE ein vernünftig geplanter und gepflegter Solarpark ohnehin ein sehr gutes Habitat für Lerchen und andere Brutvögel ist, wird noch eine lange Liste weiterer Kritikpunkte aufgeführt. Moniert werden etwa unangemessene Vorgaben für interne – also auf dem Gelände selbst vorgenommene – Ausgleichsmaßnahmen. Weil diese in der Praxis nicht erfüllbar seien, würden Vorhabenträger zu externen Maßnahmen gezwungen, was nicht nur die Rentabilität gefährde, sondern auch unnötig weitere Acker- oder Grünlandflächen in Anspruch nehme.
Ein weiteres Beispiel ist die für den Erlass vorgesehene Forderung nach fünf Metern Abstand zwischen den Modulreihen und nach maximal drei Metern Höhe. Die wissenschaftliche Untersuchung vorhandener Solarparks habe ergeben, dass dies nicht nötig ist, vier Meter Reihenabstand seien ausreichend.
In seinem Fazit zu diesen und etlichen weiteren Kritikpunkten kommt der BNE zu dem Schluss, dass „ein vollständiger Verzicht auf den Erlass oder zumindest eine sehr deutliche Überarbeitung“ nötig ist. Der Verband regt einen „ministerienübergreifenden Dialog“ an, zu dem auch Energiewirtschaft, Verbraucher und Wirtschaft, Landwirtschaft und Umweltorganisationen sowie Kommunen eingeladen werden sollten.
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Idee: Der „Erlass zur Berücksichtigung des Regenwurms bei der artenschutzrechtlichen Prüfung zur Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“, fehlt noch. Das würde sicherlich eine weitere Stelle im öffentlichen Dienst bedingen.
So einfach ist es in Deutschland, Arbeit für vollkommen realitätsfremde Beschäftigte in den Behörden zu schaffen! Und der Bürokratiewust wird immer größer. In der freien Wirtschaft würden die Beteiligten an diesem Werk sofort entlassen. Das ist ein Beispiel dafür, dass doch Manche jetzt krampfhaft sich Absurditäten ausdenken um nicht dem Bürokratieabbau zum Opfer zu fallen. Ich kenne Solarparks in Bayern, die inzwischen wieder Rebhühnern und Fasane beherbergen, die es vorher in der Region nicht mehr gab. Gleiches gilt wohl auch für die Lerchen, die sich in Brandenburg wohl fühlen!
Zum Glück ist frau Reiche nicht schuld!
Die Feldlerche wird durch die intensive industrielle Landwirtschaft gefährdet, nicht durch PV Anlagen.
Da bin ich mir nicht sicher!
Wer weiß, wie weit ihr Lobbyismusnetzwerk
reicht!
Hier geht es nicht um die Feldlerche, sondern um die Verhinderung solcher Anlagen. Kann mir gut vorstellen, dass ein Parteifreund von Frau Reiche noch eine Bringschuld gegen Frau Reiche hat und die damit bezahlt werden muss.Evtl. ist hier auch die AFD aktiv, die ja sehr im Beamtentum verankert ist.
Es gibt nichts, was es nicht gibt. Leider.
Und wieder der verzweifelte Versuch die Art zu retten … und wieder an der falschen Ecke begonnen. Das kennen wir doch schon … Natürlich sind PV-A nicht per se das Eldorado des Artenschutzes, das kommt nun Mal auf Höhe, Ausrichtung, Reihenabstand und v.a. Folgebewirtschaftung an. Es gibt bei einer Offenlandart wie der Felslerche sicher Bedrängungsabstände, aber die sinken stark, wenn bspw. die Nahrung stimmt. Was allerdings wirklich stutzig macht: PV wird die 5% Flächenanteil am Agrarraum nie erreichen, soll aber Hammer reglementiert werden? Man kann das ja ernst meinen, aber dann müssen die Agrarsubventionen auch an Felslerche Maßnahmen gebunden werden. Seit der flächigen Einführung der kleinwüchsigen Rapssorten hat das Vieh bspw. im Raps keine Chance mehr. Und bevor gleich der nächste Landwirt aus dem Anzug springt: Es sollte eigentlich eine Selbverständlichkeit sein, dass ich auf meinen Flächen dieser wunderschön singenden Art ein Minimum an Lebensraum zugestehen. Im Wintergetreide alle 300-400 m ein 10 m breiter Streifen auf doppelten Reihenabstand gedrillt reicht. Und wage es keiner jetzt über Kosten und Verluste zu jammern!