BNE: „Feldlerchenerlass“ gefährdet Brandenburgs Energiestrategie

Feldlerche, Vogel, Solarmodul, Freiflächenanlage, Solarpark Kühlsheim

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Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) befasst sich schon seit Jahren intensiv mit dem Verhältnis von Freiflächen-Photovoltaik und Naturschutz und hat in diesem Zusammenhang zuletzt im März dieses Jahres eine Fachkonferenz durchgeführt und eine Studie zur Artenvielfalt in Solarparks vorgelegt. Mehrere der für diese Studie betrachteten Anlagen befinden sich in Brandenburg, unter anderem der 187-Megawatt-Solarpark Weesow-Wilmersdorf, der auch von anderer Seite schon auf die Häufigkeit von Brutvögeln untersucht wurde. 17 verschiedene Arten wurden auf der 164 Hektar großen Fläche nachgewiesen, darunter besonders viele Lerchen: 21 bis 47 Brutpaare auf jeweils zehn Hektar, drei- bis sechsmal so viele wie auf umliegenden Äckern.

Vor diesem Hintergrund ist es wenig erstaunlich, dass der BNE sich den Entwurf für einen „Feldlerchenerlass“ des Brandenburger Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) sehr genau angeschaut hat.

Mit vollem Titel heißt das Papier „Erlass zur Berücksichtigung der Feldlerche bei der artenschutzrechtlichen Prüfung zur Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“. Die dort vorgesehenen Maßnahmen und deren Begründung nennt der BNE „widersprüchlich und fachlich unausgewogen“. Der Entwurf beachte aktuelle Studien und Monitoring-Ergebnisse nicht, womit selbstredend auch, aber nicht nur die vom BNE selbst beauftragte gemeint ist. Unterm Strich gefährde der Erlass „in der vorliegenden Form die Energiestrategie des Landes Brandenburg“, das Land verschaffe sich „zusätzlich zu restriktiven Beteiligungsvorgaben bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen einen weiteren Wettbewerbsnachteil beim Ausbau einer zentralen Energietechnologie.

Neben dem zentralen Punkt, dass aus Sicht des BNE ein vernünftig geplanter und gepflegter Solarpark ohnehin ein sehr gutes Habitat für Lerchen und andere Brutvögel ist, wird noch eine lange Liste weiterer Kritikpunkte aufgeführt. Moniert werden etwa unangemessene Vorgaben für interne – also auf dem Gelände selbst vorgenommene – Ausgleichsmaßnahmen. Weil diese in der Praxis nicht erfüllbar seien, würden Vorhabenträger zu externen Maßnahmen gezwungen, was nicht nur die Rentabilität gefährde, sondern auch unnötig weitere Acker- oder Grünlandflächen in Anspruch nehme.

Ein weiteres Beispiel ist die für den Erlass vorgesehene Forderung nach fünf Metern Abstand zwischen den Modulreihen und nach maximal drei Metern Höhe. Die wissenschaftliche Untersuchung vorhandener Solarparks habe ergeben, dass dies nicht nötig ist, vier Meter Reihenabstand seien ausreichend.

In seinem Fazit zu diesen und etlichen weiteren Kritikpunkten kommt der BNE zu dem Schluss, dass „ein vollständiger Verzicht auf den Erlass oder zumindest eine sehr deutliche Überarbeitung“ nötig ist. Der Verband regt einen „ministerienübergreifenden Dialog“ an, zu dem auch Energiewirtschaft, Verbraucher und Wirtschaft, Landwirtschaft und Umweltorganisationen sowie Kommunen eingeladen werden sollten.

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