Eine Bundestagsanhörung zur laufenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes nutzen die Branchenverbände für erneute Hinweise zu kritischen Punkten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte am Mittwoch acht Sachverständige geladen, um zwei Gesetzentwürfe zu erörtern: erstens für ein „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich“, zweitens die geplante Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) wies aus diesem Anlass auf zwei aus seiner Sicht zentrale Punkte hin, bei denen er noch Verbesserungsbedarf sieht: Netzanschlussverfahren und Energy Sharing, also die gemeinsame Nutzung der Erträge von Photovoltaik-, Windkraft- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlage über die bisherigen, an Grundstücksgrenzen orientierten Verfahren wie Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hinaus.
Für den Netzanschluss fordert der BEE zum einen „die Standardisierung bei Anforderungen für Ausstattung und Hardware bei den Netzbetreibern“. Es sei, so BEE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm, „weder pragmatisch noch dem Ausbau zuträglich, dass hier jeder Netzbetreiber eigene Anforderungen stellt“. Durch Standardisierung könne nicht nur eine Vereinfachung der Verfahren erreicht werden, sondern auch eine Kostensenkung. Zudem plädiert der BEE „für eine echte, flächendeckende Digitalisierung der Internetplattformen der Netzbetreiber“. Hierzu seien sie eigentlich bereits heute verpflichtet, so Axthelm, doch es gebe hier „ein klares Umsetzungsdefizit“. Die Digitalisierung der Plattformen würde „nicht nur echte Transparenz über die Netzzustände, sondern auch über deren tatsächliche Kapazitäten“ schaffen und damit ebenfalls den Netzanschluss beschleunigen. Diese Punkte seien im so genannten Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen (BraBeNa) bereits herausgearbeitet worden und müssten jetzt umgesetzt werden.
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Zum anderen kritisiert der BEE die in der EnWG-Novelle angelegten Regeln für das Energy Sharing. Der Verband begrüßt zwar ausdrücklich, „dass die Bundesregierung frühzeitig die europäischen Vorgaben zur Förderung des Energy Sharings adressiert“ – was angesichts der im Vergleich zu anderen EU-Ländern jahrelangen Verspätung einen leicht ironischen Unterton hat. Korrekturbedarf sieht der BEE aber bei der Ausgestaltung: „Maßgeblich für die Teilnahme am Energy Sharing sollte ein Radius um die jeweilige Erzeugungsanlage sein, nicht eine Aufteilung nach Bilanz- oder Netzgebieten“. Letzteres könne dazu führen, dass ein potenzieller Teilnehmer eine Erneuerbare-Energien-Anlage zwar in seinem direkten Umfeld hat, aber trotzdem nicht am Energy Sharing teilnehmen kann, wenn die Grenze eines Bilanz- oder Netzgebiets dazwischenliegt. Es gelte deshalb „entsprechend nachzusteuern und alle alltäglichen Situationen der gemeinsamen Energienutzung gleichermaßen zu berücksichtigen.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht die Lage deutlich anders: „Energy Sharing muss dauerhaft auf ein Verteilnetzgebiet beschränkt bleiben“, heißt es in seiner Mitteilung, sonst drohe ein zu hoher Verwaltungsaufwand bei den Netzbetreibern. Deren Ressourcen seien ohnehin knapp, und außerdem spreche auch die Physik für eine Begrenzung: „Energy Sharing hilft nicht, die Netzauslastung zu verbessern. Im Gegenteil: Energy Sharing über die Grenze eines Bilanzierungsgebietes hinaus möglich zu machen steigert den Transport von Kleinstmengen über Netzebenen und Netzbetreibergrenzen hinweg und kann Netzengpässe verschärfen“, argumentiert der BDEW.
Außerdem macht der Verband sich für „eine zentrale, staatlich finanzierte Anlauf- und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger nach österreichischem Vorbild“ stark. Diese könne aus dem Klimatransformationsfonds finanziert werden und Beratung in Sachen Energy Sharing anbieten. „Entsprechende Strukturen bei jedem Netzbetreiber aufzubauen, würde Aufgabenlast und Systemkosten falsch zuordnen“, so der BDEW.
Zu den vorliegenden Gesetzentwürfen haben beide Verbände – BEE und BDEW – bereits im Juli Stellungnahmen veröffentlicht.
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Im Fall des EnergySharing kann ich die Argumentation des BDEW gut nachvollziehen. Wer sich mit der Materie auskennt und ohne ideologische Deformation bereit ist, konsequent zu denken, weiß, dass Eigenverbrauch nichts besonders förderungswürdiges ist, weil er den Eigenverbrauchern ungerechtfertigte Vorteile auf Kosten derer verschafft, die keine Möglichkeit zum Eigenverbrauch haben.
Nun, was jemand „hinter dem Zähler“ macht, kann man als Privatsache ansehen, wo sich die Allgemeinheit nicht einzumischen hat. Jetzt aber den Betrug an Mietern und Kleingewerbe auch noch über das öffentliche Netz laufen zu lassen zu wollen, ist doch etwas dick aufgetragen. Und das ganze dann noch mit einem bürokratischen Wasserkopf realisieren, den wieder alle bezahlen müssen? Irgendwo sollte doch Schluss sein mit der Bereicherung auf Kosten anderer. Ein guter Punkt dafür wäre die Schnittstelle zwischen privaten und öffentlichen Leitungen. Jede andere Grenze wäre willkürlich und damit anfechtbar.
„dass Eigenverbrauch nichts besonders förderungswürdiges ist, weil er den Eigenverbrauchern ungerechtfertigte Vorteile auf Kosten derer verschafft, die keine Möglichkeit zum Eigenverbrauch haben.“
Diese Aussage ist durch nichts haltbar. Sie gehen von der völlig falschen Annahme aus, dass man immer nur den eigenerzeugten Strom puffert. Noch ist das die übliche Denke in der Gesellschaft, das ist aber für den Blick in die Zukunft völlig falsch. Wenn man ohnehin den Speicher hat, dann kann er selbstverständlich sehr gewinnbringend auch im Winter zusammen mit dem Netz verwendet werden… indem günstigste Windphasen gepuffert werden und indem man die morgendliche und abendliche Spitzenlast vermeidet. Die Wechselrichter Hersteller wissen das schon und haben diese Funktion mit dyn. Tarifen als Update bereits vielzählig zur Verfügung gestellt. Und ja, das kann sogar auch jeder Mieter machen, wenn er sich einfach den immer günstigeren Kleinspeicher inkl. dyn. Tarifmanagement mit Netzstecker (den es ja bereits gibt!) in die Besenkammer stellt.
Statt also diese Menschen pauschal zu diskreditieren und mit primitivem Neid zu spalten, sollten wir endlich zusammen kommen, Synergien schaffen und die privaten Speicher auch für die Gesellschaft netzdienlich, gewinnbringend und marktwirtschaftlich einsetzen… ob Sie es glauben oder nicht, das ist problemlos zum Vorteil „beider“ Parteien möglich und eigentlich sogar eine der einfachsten Methoden, den Strompreis für „alle“ günstiger zu machen.
Allerdings muss Frau Reiche „jetzt“ für die Voraussetzungen sorgen… z.B. mit Smartmetern light und mit neuen Netzentgeltreglungen… eigentlich recht schnell möglich, überhaupt nicht aufwändig oder allzu teuer, es ist nur konsequente Energiepolitik. Hier kann man aus meiner Sicht gar nicht genug Dampf ablassen, dass sie zügig handelt.