Frankreich senkt Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt

Dachanlage, Photovoltaik, Pixabay

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von pv magazine Frankreich

Die Energieregulierungskommission (CRE) hat die neuen Einspeisetarife für Strom aus Photovoltaik-Anlagen im französischen Festland veröffentlicht, die bis zum 1. Januar 2026 gültig sind. Diese gelten nun nur noch für Anlagen auf Gebäuden, Hallen oder Schatten spendenden Konstruktionen mit einer Spitzenleistung von maximal 100 Kilowatt, was einer Fläche von etwa 500 Quadratmeter entspricht. Seit dem 22. September 2025 fallen Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 und 500 Kilowatt nicht mehr unter die offene Ausschreibung, sondern müssen einem vereinfachten Ausschreibungsverfahren (AOS) unterzogen werden.

Segment 0 bis 9 Kilowatt

Im Segment der kleinen Photovoltaik-Anlagen, die hauptsächlich für Privatpersonen bestimmt sind, bleiben die Einspeisetarife für Überschüsse stabil bei 4 Cent pro Kilowattstunde, ebenso wie die Eigenverbrauchsprämie, die 80 Euro pro Kilowatt beträgt.

Segment 9 bis 100 Kilowatt

Es überrascht nicht, dass die neuen Tarife einen Rückgang im Segment 9 bis 100 Kilowatt zeigen, das eher für den gewerblichen und industriellen Sektor (C&I) bestimmt ist. Der Einspeisetarif für den eingespeisten Überschuss beträgt nun 6,17 Cent pro Kilowattstunde, was einem Rückgang von 15 Prozent gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum entspricht. Die Prämien für den Eigenverbrauch liegen für Anlagen im Segment 9 bis 36 Kilowatt bei 160 Euro pro Kilowatt und im Segment 36 bis 100 Kilowatt bei 80 Euro pro Kilowatt. Die Förderung sinkt um 16 Prozent für diese Anlagen. So werden für Anlagen mit 9 bis 36 Kilowatt 10,49 Cent pro Kilowattstunde gezahlt und für Anlagen mit 36 bis 100 Kilowatt sind es 9,12 Cent pro Kilowattstunde.

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