
Foto: DGS
pv magazine: Momentan ist eine neue Norm in Bearbeitung, die die Montage von Photovoltaik-Anlagen im Blick hat, die DIN 18199. Was ist die Situation?
Ralf Haselhuhn: An dem Entwurf wird seit ungefähr zwei Jahren gearbeitet. Er ist schon sehr weit gediehen. Bisher wissen nur diejenigen, die in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet haben, was auf sie zukommt. Wir wollen den Entwurf auf unserer Tagung im Oktober erstmalig detaillierter vorstellen, sodass alle Beteiligten die neuen Anforderungen diskutieren und sich darauf einstellen können.
Wann können wir damit rechnen, dass die Norm in Kraft tritt?
Wenn die Entwurfsnorm vorgelegt ist, dauert es ungefähr ein Jahr, falls es keine ernsthaften Einsprüche gibt. Dann gilt eine Übergangszeit von mindestens drei Jahren, bis man sich danach richten muss. Aber man ist gut beraten, sich schon vorher daran zu halten, denn es gelten die Regeln der Technik, und die sind dann ja beschrieben.
Wo wird man Änderungen im Vergleich zu heute berücksichtigen müssen?
Heute werden Bestandsdächer oft gar nicht von Experten begutachtet, die sich mit den Dächern auskennen. Photovoltaik-Anlagen werden dann errichtet, ohne dass man darauf achtet, wie das Bestandsdach aussieht und in welchem Zustand es ist. Es kommt dadurch immer wieder zu Dachschädigungen durch die Aufständerung. Jetzt wird erstmalig gefordert, dass jemand mit Fachkunde dabei sein muss, um das zu verhindern. Auch beim Brandschutz gibt es Änderungen.
Tagung am 16. Und 17. Oktober
Tagung am 16. Und 17. Oktober
Ralf Haselhuhn plant zum neunten Mal die Planungs-, Betriebs- und Sicherheitstagung, die Conexio PSE veranstaltet. Sie findet dieses Jahr am 16. und 17. Oktober in Berlin statt.
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Ist das hauptsächlich für Gewerbeanlagen relevant oder auch für Einfamilienhäuser?
Die Norm ist für alle Dachanlagen und Fassadenanlagen geschrieben, also auch für Einfamilienhäuser. Für Schrägdächer und die Flachdächer sind eben die Regeln der Technik beschrieben, auch solche, für die es noch keine anderen Normen gibt. Es werden zum Beispiel erstmalig aerodynamische Systeme adressiert, etwa mit Regeln, wie Windkanalversuche durchzuführen sind und wie die Lagesicherung erfolgen muss. Für Hersteller, die nicht in der Arbeitsgruppe sind, ist es sehr relevant, sich jetzt damit zu beschäftigen.
Es werden noch mehr wichtige Themen auf der Tagung behandelt. Du sagst, es gibt zur Zeit viele weitere Neuerungen, auf die sich die Branche einstellen muss. Welche?
Die aktuellen Gesetzgebungsverfahren sind hoch spannend. Wir haben die Clearingstelle eingeladen uns zu erklären, wie sie die noch unklaren Themen des EEG und des Solarspitzengesetzes sieht. Wir haben auch Vorträge zum Rollout der Steuerungseinrichtung im Zusammenhang mit dem Smart-Meter-Rollout eingeladen. Das ist ja unter anderem für neue Anlagen relevant, die unter das Solarspitzengesetz fallen. Im Zusammenhang mit der Cybersicherheit sind gesetzliche Änderungen absehbar. Zum Nis 2-Umsetzungsgesetz haben wir die Bundesnetzagentur eingeladen.
Der Start des so genannten Steuerungsrollout ist jetzt zumindest absehbar. Was ist dein Blick darauf?
Ich habe zumindest eine Meinung dazu. Es geht ja eigentlich in erster Linie darum, die kritischen Strukturen zu digitalisieren, also zum Beispiel die Ortsnetztrafos und Umspannwerke. Ich frage mich, ob es sinnvoll ist, jetzt das Rollout voranzutreiben und dafür Kapazitäten der Netzbetreiber zu binden. Eigentlich wäre es sinnvoller, die Netzengstellen digital auszurüsten und dann zu regeln, dass es dort nicht zu einer Überlastung kommt, statt relativ blind im Netz zu agieren. Da wird der letzte Schritt vor dem ersten gemacht. Darüber können wir dann ja diskutieren.
Auf was bist du bei der Konferenz am meisten gespannt?
Da habe ich drei Themen. Ich bin besonders gespannt auf die Sessions zur Blendung, auf die zum Glasbruch, und auf die zu den Batteriespeichern, insbesondere zu deren Auslegung und zu Batteriesicherheit.
Blendung wird ja schon seit mehr als 15 Jahren diskutiert und Blendgutachten werden auch schon mindestens so lange erstellt. Was gibt es da neues?
Erstmalig gibt es ein Eckpunkte-Papier einer Behörde, das beschreibt, was die Anforderungen an Blendgutachten und diesbezüglich an den Planungsprozess von Photovoltaikanlagen Anlagen sind. Das Bundesamt für Fernverkehrsstraßen aus Leipzig stellt dieses erstmalig vor. Streitfälle oder auch falsche Gutachten sollen dadurch vermieden werden. Zudem gibt es Hinweise, wie Planer Blendsituationen gleich im Planungsprozess vermeiden können. Es sind noch einige Fragen insbesondere nach den Grenzsituationen offen, die wir jetzt innerhalb eines neuen Projekts vertiefen wollen. Es gibt nämlich noch gar keine Untersuchungen in einem Fahrsimulator, wie stark und wie lange eine Blendung am Tag, abhängig vom Winkel, Fahrer beeinflusst und wann sie wirklich ihre Fahraufgabe nicht mehr erfüllen können.
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Oje, oje…
wollte man nicht Bürokratie abbauen?
Aber mal davon abgesehen:
wird das dann ein rein deutscher Standard oder ein Europäischer?
Ja es ist schon sehr gut das in Richtung der Photovoltaik einiges an Vorplanungen mit abgesichert wird. Nun bin mal wirklich gespannt was die Zukunft bringt, wir könnten auch von den zukünftigen Neuheiten überzeugt werden.
Ich arbeite dran die Zukunft zu verbessern.
Lg.
Wolfgang Lange
@Wolfgang,
nichts gegen einfache Regeln und Vorschriften.
Wenn sich dann jeder Akteur an Diese hält, funktioniere das dann auch.
Der Deutsche ist allerdings ein ganz spezieller Spezies. Da wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Man redet und kümmert sich um den Elefanten und wundert sich über die zunehmende Mückenplage.
Ich war nie ein Vertreter von Bürokratie, allerdings steht bei mir Qualität und Sicherheit auf ganz oberster Stufe. Und das geht auch ohne viel Bürokratie.
(übrigens: ich komme beruflich ursprünglich aus der Hochspannung / 110 KV)
LG Uwe
Erstmal ist es nur eine DIN… Damit kein Gesetz oder Verordnung. Das kann dann aber sehr schnell kommen das es auf einmal heisst „DIN x“ ist zu beachten. Oder eine Versicherung erwartet das um die fachliche Eignung im Schadensfall zu klären. Wenn die DIN dann so toll ist werden das auch andere Länder übernehmen.
Eigentlich soll so etwas immer Dinge vereinfachen, damit nicht immer im Einzelfall überlegt werden muss nach welcher Methode und Umfang was geklärt werden muss. Und das ganz schwarze Schafe nicht den übelsten Mist abliefern können. Aber oft ist auch so wenn man eine Gruppe Experten zu lange zusammen sitzen lässt kommt nur ein Monster heraus.
Die ganz schlechten Solarfirmen sollten irgendwann nicht mehr am Markt sein und die die sich kümmern haben die Dinge vielleicht auch so im Blick. Meine Befürchtung ist das es von großen Installationsfirmen insgeheim begrüßt wird. Die haben die Personalkraft auch diese Vorschriften mit zu erledigen. Ist dann halt noch ein Formular oder Prüfschritt mehr, hat man eh eigens Personal für. Aber die kleineren Firmen werden davon sicher nochmehr erdrückt.
@Matthias,
„Wenn die DIN dann so toll ist werden das auch andere Länder übernehmen“
Wer ist für die DIN VDE 0100-712 (IEC HD 60364-7-712:2016) verantwortlich?
Gas-Kathi hat den Artikel geliked.
Bevor eine PV-Anlage gebaut wird, braucht es zu künftig erst mal ein Blendgutachten und ein Statikgutachten und ein Aerodynamikgutachten und Biodiversitätsgutachen und ein Recycling-Zertifikat und ein Batterie-Brandschutzgutachten und einen Versicherungsnachweis. So geht es garantiert voran. Nicht.
Das Ende der Geschichte ist dann, dass Gasstrom billiger ist. Und wenig später tun wir erstaunt, warum Privathaushalte für die kWh Strom nun 45 Cent bezahlen müssen und Trump uns angesichts unserer Gasabhängigkeit nach Belieben erpressen kann.
Wem ist denn das eingefallen?
Wer hat eigentlich das Recht hier irgendwelche neue DIN zu verfassen ohne Not ?
Wofür gibt es Berufsausbildungen ???? Ne stimmt sind ja alle doof auf dem Dach.
Vielleicht liest mal jemand mit und stellt fest das es keine Berufsausbildung Solarteur gibt !
Die DIN soll sich ja an diese richten….an Solarteure die es aufbauen. Oder wer muss sich danach richten 😉 ? Wiedermal der2. Schritt vor dem ersten Schritt und niemand merkt was .
Bitte mal um Recherche wie viele Praktiker hier an der DIN beteiligt wurden.
( „Im Mai 2006 wurde jedoch ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, welches die Planungssicherheit für Investoren gewährleistet. So ist das Gesetz unveränderlich auf 25 Jahre Laufzeit festgeschrieben und kann somit weder modifiziert noch abgeschafft werden. Das Gesetz ermöglicht Investoren zum Beispiel, viele Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen.“
wer es nicht weis, kann raten in welchem europäischen Land dieses Gesetz gilt(?) )
Nachdem Photovoltaik preiswert geworden ist bedarf es einfach neuer Experten, die in einer Form neuer Wegelagerei die Hand aufhalten, um gefüttert zu werden. Für wie blöd halten Bürokraten eigentlich die Leute? Ein Gutachten eines Experten ist Voraussetzung zum… nennt sich sinnlose Alimentierung. Dachanlagen dann gerne auch ohne Versicherungsschutz. Die zahlen meist eh nur für Risiken, die nicht eintreten.
So funktioniert Bürokratie! Zusätzliche Expertise ist gefordert, also zusätzliche Stellen in der Verwaltung und beim Unternehmen, und zusätzliche Kosten für die Kunden. Herr Habeck hat in seinem Heizungsgesetz (allein das Gesetz umfasst über 100 Seiten) z.B. detailliert vorgeschrieben, wie Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern zu installieren sind.
Vieleicht sollte man erst mal eine verbindlich Ausbildung für Solateure einführen.
Die ganz großen der Branche interesiert das sowiso nicht da dort weiterhin der Billigmüll auf die Dächer geschraubt wird.
Ebenso bringt es gar nichts erst zig Gutachten zu erstellen und dann von irgendwelchen SUB SUB SUB Firmen den Müll auf die Dächer zu schrauben.
Effektiv wäre ein Fachkundenachweis mit Haftungspflicht für Solateure / Verkäufer der Anlage der verbindlich vor einer Montage erbracht werden muss. Ohne diesen kein Anschluss an das Netz.
Deutschland, ein Land mit Regeln und zu viel Bürokratie.
Wir schaffen eine Regel ab und bringen gleich 2 neue in den Umlauf.
Wer eigentlich sitzt in diesem Gremium? Ich bitte um Namen und Information, welche Organisation der Experte für Mehrkosten vertritt. Wie bei der Klassifizierung von Häusern nach Energieverbrauch vermute ich die Lobbys von interessierten Unternehmen bzw. Verbänden.
Transparenz ist nötig.
Mit Sicherheit, ein hoch bezahltes, hoch studiertes, kaffetrinkendes Labergremium, wo noch keiner ein Solarpanel aufs Dach geschleppt hat.
Als Entbürokratisierung würde ich vorschlagen diese und viele Andere Normen als „Empfehlung falls der Bauherr so etwas will“ zu deklarieren, und nicht als Stanardanforderung, denn als solche ist so eine Norm ein völliger Blödsinn.
Bzw. es wäre, wenn man das als Standard vorschreibt, erst einmal eine Kostenwirksamkeitsanalyse durchzuführen, die Zeigt ob die vermiedenen Schäden (hier minimal) die verursachten Kosten (hier sehr sehr hoch) in irgendeiner Form rechtfertigen.
Nach einer solchen Prüfung weis man bei dieser und ähnlichen Normen in der Regel, dass sie im Standardfall ein Fall für die Rundablage sind. Weil die Kosten den Nutzen bei Weitem überschreiten.
Man kann so eine Norm dennoch – optional, auf Wunsch des Bauherren anzuwenden – für den Fall schreiben, dass spezielle Bedingungen an einem Dach nahelegen das einmal genauer zu betrachten. Aber doch bitte nicht bei den 95% der Fälle wo auf den ersten Blick die Sache klar ist.
Da fehlem einen glatt die Worte……
In der Realität wird notdürftig ein Gerüst aufgestellt, dann kommt ein Bautrupp der die Unterkonstruktion „frei Schnauze“ installiert, 10 Worte deutsch kann, Mindestabstände von Dachhaken zu den Pfannen nicht einhält, Klemmbereiche an den Modulen nicht beachtet oder Kabel einfach zwischen den Pfannen durch führt. Von Statik haben die noch nichts gehört. Da sollen allen ernstes Regeln für Blendgutachten durchgeführt werden? Na herzlichen Glückwunsch, so was kann man sich auch nur in Deutschland ausdenken.