Umfrage: Photovoltaik- und Speicherprojektierer frustriert von Netzbetreibern

Strommast, Pixabay

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Eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigt, dass vor allem die schleppende Bearbeitung von Netzanschlussbegehren für Photovoltaik-Kraftwerke und Batteriespeicher viele Projektierer umtreibt und frustriert. Die befragten Unternehmen kritisieren dabei vor allem die schlechte Kommunikation bei vielen der mehr als 800 Netzbetreiber. 72 Prozent der 75 an der Umfrage beteiligten Planer, Projektierer und Installateure bewerteten die Kommunikation im Verlauf des Netzanschlussbegehrens mit den Schulnoten 5 oder 6.

Gerade bei den dringend benötigten Großspeichern stößt dies auf viel Unverständnis. Bei der Mehrzahl der geplanten großen Batteriespeicher (63 Prozent der geplanten Projekte im Durchschnitt der Befragten), die in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage  errichtet werden sollen, erhalten demnach die befragten Unternehmen auf die Netzanschlussanfrage entweder keine Antwort, eine Absage oder die Mitteilung, dass bis Ende 2028 kein Netzanschluss möglich sei. Bei Netzanschlussanfragen für Stand-alone-Batteriespeicher sei dies sogar für durchschnittlich 79 Prozent der geplanten Projekte der Fall.

Während viele Speicherprojektierer die lange Anschlussperspektive, sofern sie überhaupt kommunziert wird, umtreibt, sehen die Befragten bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine fehlende Transparenz über Netzkapazitäten als größtes Hindernis in der Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern. Daneben beklagen sie die Nicht-Einhaltung zeitlicher Fristen für Auskünfte seitens der Netzbetreiber sowie deren unzureichende Personalkapazitäten. Dies führe oftmals zu langwierigen Verzögerungen. Nach Angaben des BSW-Solar dauert es durchschnittlich knapp vier Monate vom Stellen des Netzanschlussbegehrens bis zur Zuweisung eines Netzanschlusspunktes für große Photovoltaik-Projekte. In Extremfällen könnten jedoch auch mehrere Jahre ins Land gehen.

EnWG-Novelle nutzen

Vor diesem Hintergrund fordert der Verband, dass der Netzzugang für große Photovoltaik-Anlagen und Speicher dringend vereinfacht, vereinheitlicht und stärker digitalisiert werden muss. Andernfalls drohe der Netzzugang zum „Bremsklotz der Energiewende“ zu werden. Eine Option für gesetzliche Vorgaben in diese Richtung sei das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der Entwurf dazu wird am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag behandelt und danach weiter beraten. „Eine oft schlechte Kommunikation der Netzbetreiber wird immer mehr zum Bremsklotz für die Energiewende. Die Politik muss sie künftig stärker in die Pflicht nehmen, ihre Prozesse zu standardisieren, zu digitalisieren und Fristen verbindlich einzuhalten“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Der Verband macht auch konkrete Vorschläge, was die Abgeordneten im Zuge der Novellierung in das EnWG integrieren sollten.  So müsse die Netztransparenz durch Einführung unverbindlicher Netzanschlussauskünfte erhöht werden. Damit könnten sich Projektierer vorab informieren und ihre Netzanschlussbegehren gezielter stellen, was im Umkehrschluss auch den Bearbeitungsaufwand der Netzbetreiber verringert. Auch sollten mit dem EnWG verbindliche Reservierungsmöglichkeiten für Netzkapazitäten geschaffen werden, die in angemessener Form den Projektfortschritt berücksichtigen, um die Planungs- und Investitionssicherheit für Projektierer zu verbessern. Damit ließe sich zudem auch die Blockade von Netzanschlusskapazitäten durch ungenutzte Zusagen vermeiden.

Ferner fordert der BSW-Solar die Abgeordneten auf, im EnWG die Digitalisierung von Netzanschlussbegehren vorzuschreiben. Die Fristen im Netzanschlussprozess müssten universell gestaltet und bei Nicht-Einhaltung sanktioniert werden. Auch sei ein Recht auf „Überbauung“ von Netzanschlusspunkten für den Anschlussbegehrenden gegenüber dem Netzbetreiber einzuführen. So könnten unzureichend ausgebaute Netze mit Speichern effizienter genutzt werden. Die Umfrage des Verbands ergab, dass 90 Prozent der befragten Projektierer künftig ihre Anträge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kombination mit Batteriespeichern stellen wollen und dabei die installierte Erzeugungsleistung größer ausfallen soll als die vereinbarte Einspeiseleistung.

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